Habe mal wieder eine interessante Frage und will nicht erst stundenlang googeln:
Muß man einen Personalausweis nach deutschem Recht eigentlich ständig mitführen oder reicht es, wenn man einen besitzt. Habe letztens mal gelesen, das man den nicht mit sich führen muß.
gruß lotte
Erare humanum est
Das maximale Volumen subterrarer Agrarproduktivität steht im reziproken Verhältnis zur intellektuellen Kapazität ihrer Produzenten.
Meine zu Wissen, das man zwar einen Ausweis besitzen muss, aber nicht mitführen. Mitführungspflicht ergibt aber teilweise aus anderen Rechtsverordnungen z.B. ADR
Teilweise möchten auch verschieden Institutionen und Firmen wissen, wer Sie besuchen will z.B. Bundeswehr oder Landeskriminalämter.... Stand schon mal der ein oder andere an der Pforte und wurde nicht reingelassen....
Erleichtert das Leben also schon ein wenig, wenn man einen mitführt. Ob man Ihn allerdings dann immer vorzeigt, ist ein anderes Thema.
Nur Berlin war ein Sonderstatus, da konnte man erschossen werden ohne.
Allgemeines[Bearbeiten]
Deutsche Staatsangehörige müssen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs einen Ausweis zur Feststellung der Identität besitzen (Ausweispflicht § 1 PAuswG). Diese Pflicht kann durch einen Personalausweis oder einen Reisepass erfüllt werden, wobei der gleichzeitige Besitz beider Dokumente zulässig ist. Wer einen Reisepass besitzt, muss also keinen Personalausweis besitzen.
Besitzen bedeutet allerdings nicht, dass man den Personalausweis in der Öffentlichkeit immer bei sich tragen muss. Eine Mitführungspflicht besteht nur in Ausnahmefällen, beispielsweise beim Führen bestimmter Waffen.[7] Das Lichtbild unterliegt nach § 7 der Personalausweisverordnung bestimmten Vorgaben. In Deutschland sind das Personalausweisgesetz (PAuswG) und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig.
Siehe auch: Passbild
NUR; EXCUTIVE kann sich Zeit lassen wenn man ihn nicht dabei hat,
Habe ich einen ohne Perso an der innerdeutschen an getroffen der mir nicht bekannt war, gab es das volle Programm!
Wenn jemand Tot ist, dann merkt er es nicht- das ist sehr schlimm für seine Mitmenschen.
Zitat von da_Strizzi im Beitrag #3Meine zu Wissen, das man zwar einen Ausweis besitzen muss, aber nicht mitführen. Mitführungspflicht ergibt aber teilweise aus anderen Rechtsverordnungen z.B. ADR
Teilweise möchten auch verschieden Institutionen und Firmen wissen, wer Sie besuchen will z.B. Bundeswehr oder Landeskriminalämter.... Stand schon mal der ein oder andere an der Pforte und wurde nicht reingelassen....
Erleichtert das Leben also schon ein wenig, wenn man einen mitführt. Ob man Ihn allerdings dann immer vorzeigt, ist ein anderes Thema.
Das steht wieder auf einem anderen Blatt.
Es ist auch verboten zu kopieren nur wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
A gehört der Pass der BRD GmbH und B Datenschutz.
Auf den letzten Tagen werde ich das mal angehen und heimlich filmen das kopieren vom Pass!
Wenn jemand Tot ist, dann merkt er es nicht- das ist sehr schlimm für seine Mitmenschen.
klare Antwort für das Fahrpersonal und die Mitführpflichten gem. VO (EG) 561/2006:
Seit 01. Januar 2009 sind bei der Erbringung von Dienst- und Werkleistungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 2a SchwarzArbG) die im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Darüber hinaus gilt nach § 28a Absatz 4, Nummer 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) für Arbeitgeber, die Personen im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe beschäftigen, die Sofortmeldepflicht an die Einzugsstelle der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung.
Die Bundesfinanzdirektion weist ausdrücklich darauf hin, dass hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs der Ausweismitführungspflicht Personen im Sinne des SchwarzArbG nicht nur Arbeitnehmer sind, sondern auch mit der Erbringung von Dienst- und Werkleistungen beauftragte Selbstständige, im Ausland sozialversicherte, entsandte Arbeitnehmer und Beamte. Fahrerkarten und Führerscheine werden aufgrund der mangelnden Fälschungssicherheit nur in eingeschränktem Maße zur Identitätsfeststellung herangezogen und können daher Ausweisdokumente nicht ersetzen (Aussage Bundesfinanzdirektion).
Der Sozialversicherungsausweis wird weiterhin ausgestellt; die Mitführpflicht entfällt aber. Ausländische Arbeitnehmer haben ferner ihren Aufenthaltstitel, ihre Duldung oder ihre Aufenthaltsgestattung den Behörden auf Verlangen vorzulegen (§ 5 Abs. 1 SchwarzArbG).
Ich empfehle das Mitführen des Sozialversichrungsausweises für alle Kraftfahrer, die Baustellen beliefern, da hier oftmals Kontrollen durch den Zoll stattfinden.
Also ich habe meinen nie dabei. Wenn dann sollen Sie mit mir direkt reden und ich erzähle denen alles, was sie wissen müssen. Ich mag die direkte Kommunikation. Somal bei einem Verlust ja auch imense Kosten auf einen zukommen und das will ich vermeiden.
Reifen sind Rund, damit sie rollen und nicht stehen, sonst wären es Klötzer.