auf die Gefahr hin, sehr uninformiert zu erscheinen,.....was ist der Sinn von Mautschildern auf gewissen Landstraßenstrecken, die zwar autobahnähnlich auf zwei Richtungsfahrstreifen mit Standstreifen und Mittelleitplanke usw. ausgebaut sind, aber keinen direkten Autobahnanschluß haben, sondern mitten in der Pampa liegen? Heute ist mir bspw. die B101 Fahrtrichtung Süden zwischen Trebbin und Luckenwalde entsprechend aufgefallen. Dazu habe ich auch keine Sensorik für die OBUs gesehen, wenn ich diese nicht übersehen habe, dann gibt es also keine praktische Bedeutung...... Was soll die Ausschilderung. Bangemacherei?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow
(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
ok, ich lerne gerade zwei Dinge: 1) OBU funktioniert -ausschließlich- (?) über GPS? Frage: Was sollen dann die Sensoren an den BAB-Auffahrten? Wegen der Sicherheit? Oder ist das die mittlerweile veraltete aber zu hohen Kosten verbaute Version 0.1 der tollen TollCollect Mauttechnologie? 2) Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass die zu bemautete Bundesstraße wie oben beschrieben sein muß und einen _direkten_ Anschluß an die BAB zu haben hat. Also nicht mitten in der Pampa einen Feldweg aufbohren und abkassieren. Aber auch ier scheine ich die aktuelle Entwicklung verpaßt zu haben, oder?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow
(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Zitat von Krischan im Beitrag #4ok, ich lerne gerade zwei Dinge: 1) OBU funktioniert -ausschließlich- (?) über GPS? Frage: Was sollen dann die Sensoren an den BAB-Auffahrten? Wegen der Sicherheit? Oder ist das die mittlerweile veraltete aber zu hohen Kosten verbaute Version 0.1 der tollen TollCollect Mauttechnologie? 2) Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass die zu bemautete Bundesstraße wie oben beschrieben sein muß und einen _direkten_ Anschluß an die BAB zu haben hat. Also nicht mitten in der Pampa einen Feldweg aufbohren und abkassieren. Aber auch ier scheine ich die aktuelle Entwicklung verpaßt zu haben, oder?
zu 1) OBU in D läuft immer schon über GPS-Ortung, meinst Du evtl. die Kontrollbrücken, von denen nur 10% gleichzeitig in Betrieb sind? zu 2) diese Bundesstraße beginnt an der Autobahnabfahrt und der ausgebaute Teil endet nach cirka 500m, danach wird's Mautfrei.
Bin grad ins grübeln gekommen, wieviele Fahrzeuge da fahren müssen, bis sich die Schilder amortisieren. 500m sind grob 7-8 ct. Maut. Was kosten 6-8 solcher Schilder inkl. Montage?
Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.
Wenn Du wissen möchtest, was so eine Beschilderung kostet, dann brauchst Du nur bei Deiner Gemeinde an der nächsten Gemeindeversammlung teilnehmen. Dort stellst Du einen Antrag auf das Aufstellen eines Straßenschildes, wartest bis die Entscheidung gefallen ist und triffst die Annahme, das die Kosten ähnlich sein werden. Um sicherzustellen dass Dein Beschilderungswunsch Gehör findet, am besten etwas politisch korrektes wünschen, dass von der Mehrheitsgesellschaft getragen wird. Beispielsweise die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit einer Ortsdurchfahrt auf max. 25 km/h während der Mittagsruhe.
Interessieren würde mich, wer die Kosten für die Beschilderung trägt. die Mauteinnahmen fließen ja in die Bundeskasse. Die Beschilderung wird von wem vorgenommen? Dem örtlichen Bauhof? Das wäre ein gutes Geschäftsmodell. Die Einen bekommen die Einnahmen....die anderen nicht. Aber dafür Aufgaben. Mann, und ich versuche immer noch mit redlicher Arbeit Geld zu verdienen....wie rückwärtsgewandt.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow
(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Zitat von Krischan im Beitrag #6Wenn Du wissen möchtest, was so eine Beschilderung kostet, dann brauchst Du nur bei Deiner Gemeinde an der nächsten Gemeindeversammlung teilnehmen. Dort stellst Du einen Antrag auf das Aufstellen eines Straßenschildes, wartest bis die Entscheidung gefallen ist und triffst die Annahme, das die Kosten ähnlich sein werden. Um sicherzustellen dass Dein Beschilderungswunsch Gehör findet, am besten etwas politisch korrektes wünschen, dass von der Mehrheitsgesellschaft getragen wird. Beispielsweise die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit einer Ortsdurchfahrt auf max. 25 km/h während der Mittagsruhe.
Interessieren würde mich, wer die Kosten für die Beschilderung trägt. die Mauteinnahmen fließen ja in die Bundeskasse. Die Beschilderung wird von wem vorgenommen? Dem örtlichen Bauhof? Das wäre ein gutes Geschäftsmodell. Die Einen bekommen die Einnahmen....die anderen nicht. Aber dafür Aufgaben. Mann, und ich versuche immer noch mit redlicher Arbeit Geld zu verdienen....wie rückwärtsgewandt.
Bezüglich der Kosten müssten, zumindest in Bayern, die Straßenmeistereien zuständig sein, da es sich um BUNDESSTRASSEN handelt, also nicht die Kommune.
Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.
Zitat von Krischan im Beitrag #4 1) OBU funktioniert -ausschließlich- (?) über GPS? Frage: Was sollen dann die Sensoren an den BAB-Auffahrten? Wegen der Sicherheit? Oder ist das die mittlerweile veraltete aber zu hohen Kosten verbaute Version 0.1 der tollen TollCollect Mauttechnologie? 2) Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass die zu bemautete Bundesstraße wie oben beschrieben sein muß und einen _direkten_ Anschluß an die BAB zu haben hat. Also nicht mitten in der Pampa einen Feldweg aufbohren und abkassieren.
Hallo Christian,
habe auf der Messe NUFAM 2015 in KA ein längeres Gespräch mit einem Abteilungsleiter von Toll-Collect gehabt - Fazit:
GPS-Anbindung ist mittlerweile praktisch störungsfrei und das beste System. Die Daten werden verschlüsselt, komprimiert und stehen so in relativ kelinen Datenpaketen zur Verfügung. Alte Generation OBU ist durch die Erweiterung des Straßennetzes an die Grenze der Speicherfähigkeit gelangt (max. 16mb pro Gerät!). Künftige Updates werden den (kostenfreien) Austausch des Gerätes bedeuten, sofern nicht schon geschehen. Die aktuelle OBU-Generation hat eine Kapazität von 512 mb und damit viel mehr Möglichkeiten, neben den reinen Straßenabgaben noch weitere Daten zu erheben und auch zu verarbeiten incl. Anbindung an Bordsysteme des Fahrzeugs (z.B. Fleetboard). Wird aktuell (noch) nicht gemacht.
Deine Annahme bzgl. der zu bemautenden Strecke mit BAB-Anschluß ist richtig - aber man denkt bereits wieter und versucht auf manchen Straßen eine Erprobung der geplanten Bundesstraßenmaut für alle Bundesstraßen. Vielleicht ist die B101 eine Teststrecke? Das Problem dabei sind die vielen Abzweigungen und die dadurch notwendigen Sensoren und die nötige Speicherkapazität in den Geräten. Wird aber durch die aktuelle OBU-Version und die geplante OBU-Version mit einer Speicherkapazität vom mehreren GB kein Problem mehr sein.
Die Brücken sind eigentlich nur ein optischer Hinweis...mehr nicht. Sind so ausgelegt, daß sie bei Systemwechsel problemlos entsorgt werden können. 10% Kontrolldichte sind ein Wink, tatsächlich einzubuchen. Nur bei den neu hinzugekommenen Fahrzeugen und Kombinationen ab 7,5to zGM seit 01.10.2015 besteht noch hoher Informationsbedarf. Das wird schon......
Man merkt das viele zu Haus rum lungern und draußen nichts mit bekommen!
Man hat so gar Ortsschilder versetzt das man auf der 4 Spurigen die Maut mit nehmen kann!
Vor Jahren jat man sie vom Ort fort gesetzt, das man eher die Blitzer einsetzen konnte und heute setzt man ein 50 km/h Schild 150 m vor das Ortsschild und schon stimmen die Vorrausetzungen am Ortsschild zu blitzen!
Ab 2018 kommt so wie so die Maut auf allen Strassen!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Zitat von Scaniafan im Beitrag #10Hermann, dann sind wir beide inn Rente und dann ist es mir egal.
Richtig! Einmal im Monat fahren wir dann das WE nach Lux, um Diesel, Kaffee und Rauchwerk zu holen!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1