Nun Blockaden sind in Deutschland politisch nicht korrekt!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Kann sich keiner erlauben mehr! Letzte Ende dar 80 er, Sympatieblockade in Lindau mit den Italiener, hat den Führerschein gekostet und 3000 DM!
Das waren noch Zeiten als wir Österreich 2 Wochen vom Westen abgeschnitten hatten! Franz Josef Strauß hat und besucht und als wir den Österreicher ziemlich weich hatten, bekam er Befehl von Bonn zu räumen! Dann hatten wir die Starssensteuer und Schluchti fuhr bei für lau rum!
Das einzige was geht noch, wie die Franzosen, nicht schneller wie 62 km/h auf der BAB und Landstr. wie jeder will, jedenfalls unter 60 und in Ortschaften mit 20 km/h! Aber da fehelen den Dumpings ein paar Touren und sie müssen das Insolvenz Gericht auf suchen! (Siehe Frankreichstreik in den 80-90 er)!
Deshalb, ich würde mich da für nicht mehr her geben!
Was wird über Gewerkschaften geschimpft, aber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einstreichen!
Das würde ich als erstes abschaffen und wieder die 3 Karrenztage einführen und schon hätte man manchen Faulenzern den Kamm gestutzt!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #3Na Hermann was denkst Du die ganzen bösen Monstertrucks auf den BAB´s das geht doch nun wirklich nicht in unserem schönen Land .
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
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