Leider heute kein Einzelfall mehr. Hatte Letztes Jahr bei einer Schwertransport-Schulung mit der Polizei einen ähnlichen Fall, der vor 2 Jahren in Esslingen passierte. Über Nacht stand auf einer Baustelle plötzlich ein 65to Bagger und keiner wußte, wie der dorthin gekommen war. Rauskam es, als der Bagger über eine größere Strecke zurückbefördert werden sollte und eine Genehmigung über (Zufall?) 106to zGM beantragt wurde. Da gab es dann verschiedene Auflagen (z.B. alleinige Brückenüberfahrt bei 4-spuriger Straße). Der Antragsteller wußte natürlich nicht, wie der Bagger hintransportiert worden war. Eine Genehmigungsanfrage eines anderen Landkreises/Reg.-präsidium dafür lag nicht vor. Fall wurde dann nicht weiter verfolgt, obwohl auch hier die Gefahr von Brückenschäden nicht ausgeschlossen werden konnte.
Was passieren wird: Genehmigung über 106to zGM wird technisch begründet sein. Demontage von 16to am Kranunterwagen wird schwierig und nur mit anderem Kran machbar sein. Danach alles neu sichern und TÜV-Abnahme. Dauert mit Genehmigungserstellung normalerweise mind. 2 Wochen, sofern keine Brücke gerechnet werden muß. Vielleicht hat die Behörde ja 'Mitleid' und kümmt sich 'expressmäßig' um die Genehmigung. Das Fahrzeug ist auch ungeeignet für diesen Transport (Gewicht der Ladung geschätzt ca. 85to), weil mind. 1-2 Achsen am TL fehlen (->Problematik Achslasten) und vorne an der SZM die Sattellast und Achslast gem. dem Bild deutlich überschritten sein dürfte.
Was passieren sollte muß: € 2090 wegen Höhenüberschreitung von 5cm ist vermutlich falsch geschrieben - da sind noch andere Verstöße mit drin.
Überprüfung der Geschäftspraktiken in PL durch die dortigen Behörden -> Entzug der EU-Lizenz und Eintrag VL in 'Todsündenregister'.
Überprüfung des Transportvertrags mit dem Auftraggeber -> evtl. Mithaftung für den Transport
Überprüfung des Verladers. Ein solcher Transport muß von der Polizei und TÜV abgenommen werden, was hier sicher zumindest bei einer Verladung in D nicht passierte. Dazu noch obligatorisch permanente BF3-Begleitung und fallweise Polizeibegleitung
Gewinnabschöpfung ist ein gutes Stichwort. Muß bei allen Beteiligten vorgenommen werden, die von dem illegalen Verhalten des TU wussten.
Leider wird heute immer mehr getrickst und die 'scharzen Schafe' werden meist nicht erwischt. Wenn der hier evtl. verschwinden muß, hat er genügend Zeit, zu reagieren. Und schon kommen die nächsten Anbieter auf den Markt, die dasselbe 'Spiel' wieder wagen.