Aber ich frage mich, welche Deppen das geplant haben.
- wäre man nicht aufgesattelt gefahren sondern in der Anhängervariante wäre mehr Platz in der Kurve gewesen
- man hätte den SANH wg der Kurven auch mit einem Booster ausrüsten können und dann als Selbstfahrer um die Kurven gefahren, auch da wäre mehr Platz gewesen
Muss ich mich nun outen, daß ich für die ausführende Schwerlastkooperation und den TU Mitte der 00-Jahre tätig war? Ich mach es......
Ich kenne die Verantwortlichen sowohl des TU als auch der Genehmigungsbehörden (sofern die noch dort sind). Die Strecke ist bekannt, ebenso die Problemecken. Und es sind schon mehrere Transporte in derselben Größenordnung dort durchgefahren. Klar ist der TU zur Überprüfung der genehmigten Strecke verantwortlich - wird manchmal lasch oder gar nicht gehandhabt.
Was hier schiefgelaufen ist, kann ich aus der Ferne nur so ähnlich wie @Stahli beurteilen. Zur tiefen Kesselbrücke gibt es keine Alternative. Selbstfahrer (SPMT) ist erheblich teurer (2x Umladen für die Aktion + Transport Selbstläufer + Krankosten + Materialwagen Hubstützen etc., wenn KB nicht so hoch gehoben werden kann, daß Selbstläufer drunterkommt - geht hier nicht). Vor Abfahrt hat der TÜV sicher die Kombination geprüft - Lastverteilung und Achsenzahl dürften stimmen. Polizei hat den Transport auch abgesegnet.
Problem sind wie immer die Kosten. Deswegen hat man wohl auf die separate Nachlenkfunktion am hinteren modularen Nachläufer verzichtet. Ampel und beschädigte Bordsteine sind Peanuts und übliche 'Streuverluste' bei solch einem Transport. Nach den Schäden für den TU frägt eh niemand.........
Positiv: erstklassige Bilder des Fotografen der TA!
Anhänger wäre sicher gegangen - allerdings nur mit 4-Achs-SZM mit richtig Ballast -> größere Gesamtlänge -> evtl. 2. Zugmaschine erforderlich zum Schieben -> evtl. andere §70 und §29 wegen erhöhten Auflagen (Gesamtgewicht, Achslasten, Statikberechnung Brücken und Strassen etc.) -> Kostenproblematik! Und solch eine Hängerkombination hat auch nicht jeder TU......
Auch in diesem Segment ist der brutale Verdrängungswettbewerb enorm!
die Nachlenkfunktion des Nachläufers wird sicherlich vorhanden gewesen sein. ( Hydraulik vom Zugfahrzeug )
Was ich meinte, aus meiner Sicht her wäre es besser gewesen, hinten ein mindestens 2-Achsiges Hydraulik-Triebaggregat mit Powerbooster ( so heißt der Antrieb ) zu verbauen und dafür eben vorn 2 zusätzliche Achsen. Dann zum Ziehen nur eine Schwerlastdeichsel inkl. Montagekopf und natürlich der LKW mit Ballast zum Ziehen. Bei haarigen Kurven einfach das Zugfahrzeug ab und mit Hydraulikantrienb und Fernsteuerung rumfahren.
Habe heute Nachtschicht und wieder eine Turbine unterwegs Zugfahrzeug mit Ballast, großer Plateau-Anhänger mit X Achsen und Schubfahrzeug wo zulässig ( Wir guggen auf die Noten ).
Mittlerweile haben sich die Unternehmen welche aktuell fahren ( waren billiger als die langjährigen hier aus der Gegend ) daran gewöhnt, dass se mehrfach umhängen müssen. Die ersten Versuche waren auch aufgesattelt. Da gabs nur Probleme.
manchmal kommen wir von rechts und fahren nach unten meist aber von links da weniger Kabel gehoben werden müssen und die längere Strecke damit schneller ist.
die ersten Versuche an dieser Kreuzung abzubiegen gingen immer fast schief, so dass wir dort mehrere Stunden zubrachten ( aufgesattelt ) Jetzt im Anhängerbetrieb oder mal mit Booster (superschnell) geht es schneller. Die aktuelle Firma hat sich sogar noch eine Beschleunigung einfallen lassen. Vor dem Abbiegevorgang Zugfahrzeug ab und Schubfahrzeug drann. Dann nach dem Abbiegen wird wieder umgehängt bis zur nächsten Stelle
Na mal sehen wie es in Andisleben weitergeht. Was festgefahrenes umzubauen wird schwer.
Zitat von Stahli im Beitrag #4die Nachlenkfunktion des Nachläufers wird sicherlich vorhanden gewesen sein. ( Hydraulik vom Zugfahrzeug )
Meinte eigentlich nicht nur die Nachlenkfunktion per Hydraulik, sondern per Funkfernsteuerung. Da ist die Frage, wieweit die Räder maximal gelenkt werden können (Standard 60 Grad) und ob das gegensätzliche Lenken nicht die Konstruktion der verwendeten Kesselbrücke mit den Zwischenträgern zu sehr belastet. Kann und wird sicher gerechnet. Das Bild mit dem eingeklemmten Auflieger sagt mir, daß gegensätzliches Lenken wohl nicht möglich ist/war.
Zitat von Stahli im Beitrag #4Was ich meinte, aus meiner Sicht her wäre es besser gewesen, hinten ein mindestens 2-Achsiges Hydraulik-Triebaggregat mit Powerbooster ( so heißt der Antrieb ) zu verbauen und dafür eben vorn 2 zusätzliche Achsen. Dann zum Ziehen nur eine Schwerlastdeichsel inkl. Montagekopf und natürlich der LKW mit Ballast zum Ziehen. Bei haarigen Kurven einfach das Zugfahrzeug ab und mit Hydraulikantrienb und Fernsteuerung rumfahren.
So geht es auch! Meine genannte Lösung wäre auch möglich. Wer aber den TU so wie ich kennt, weiß, daß sich solch ein Equipment dort nicht im Fuhrpark befindet.
Zitat von Stahli im Beitrag #4 Habe heute Nachtschicht und wieder eine Turbine unterwegs Zugfahrzeug mit Ballast, großer Plateau-Anhänger mit X Achsen und Schubfahrzeug wo zulässig ( Wir guggen auf die Noten ).
Sehr gut! Gerne werden auch mal die Achslasten des Anhängers 'getrickst'. Somit kann man sich im Extremfall die statische Berechnung ersparen.
Zitat von Stahli im Beitrag #4Mittlerweile haben sich die Unternehmen welche aktuell fahren ( waren billiger als die langjährigen hier aus der Gegend ) daran gewöhnt, dass se mehrfach umhängen müssen. Die ersten Versuche waren auch aufgesattelt. Da gabs nur Probleme.
manchmal kommen wir von rechts und fahren nach unten meist aber von links da weniger Kabel gehoben werden müssen und die längere Strecke damit schneller ist.
die ersten Versuche an dieser Kreuzung abzubiegen gingen immer fast schief, so dass wir dort mehrere Stunden zubrachten ( aufgesattelt ) Jetzt im Anhängerbetrieb oder mal mit Booster (superschnell) geht es schneller. Die aktuelle Firma hat sich sogar noch eine Beschleunigung einfallen lassen. Vor dem Abbiegevorgang Zugfahrzeug ab und Schubfahrzeug drann. Dann nach dem Abbiegen wird wieder umgehängt bis zur nächsten Stelle.
Mittlerweile Standard mit dem Schubfahrzeug - kann man leicht vor Ort bei Bedarf dazumieten; alternativ beladener Kipper. Kreuzung in Moritzburg kenne ich (Kopfsteinpflaster?) - ist bei Nässe echt tricky mit solchen Gewichten.
Zitat von Stahli im Beitrag #4Na mal sehen wie es in Andisleben weitergeht. Was festgefahrenes umzubauen wird schwer.
Wen es nicht weitergeht -> rückwärts rausziehen -> irgendwo stehenbleiben (wird sicher schwierig; habe schon mal 1 Woche eine Landstrasse damit blockiert) -> neue Genehmigung einholen -> Umladen auf Anhänger per 2xKran. Umladen wird das größte Problem sein (Platz und Untergrund für Kranstandplatz!). Immense Zusatzkosten + Verzögerungskosten + evtl. Schadenersatz...........
Und das alles wegen des knallharten Wetbewerbs - die Kostencontrolling-Stelle des Verladers wird es freuen, so richtig bei den Zusatzkosten reinhauen zu können.
Danke für die Links und deine Erläuterungen!!!!! Bitte Neuigkeiten hier einfügen.
Wenn die diese Transporte öfter machen wird es wohl Kollege Schlendrian gewesen sein. Hatte das vor Jahren auch mal, 20 baugleiche Teile nur war bei Teil 20 eine Reling drauf die keiner Bedacht hatte und die 8 cm passten dann nicht......
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Zitat aus dem vorigen Link: Wie ein Polizeisprecher mitteilte, habe die Transportfirma falsche Angaben zu dem Schwerlaster gemacht. Demnach sei das Fahrzeug neun Zentimeter zu hoch und komme nicht unter einer Brücke durch.
Alltägliches Brot für alle Beteiligten, wenn mehrere Firmen/Behörden nicht aufpassen. Und es geht jetzt um die Haftung und die daraus entstehenden Mehrkosten.
1) TÜV: ist raus, weil den nur die Verkehrssicherheit des Gespanns interessiert - und die muß in Ordnung sein, weil sonst keine Fahrt gestartet wäre. 2) Genehmigungsbehörde: ist raus, weil diese sich auf die Angaben des Antragsstellers verlässt. Zudem muß der TU vor Fahrtantritt prüfen, ob die genehmigte Strecke geeignet ist. 3) Polizei: ist mit in der Haftung, weil wohl von den abnehmenden Beamten beim Verlader die Gesamthöhe nicht gemessen/falsch gemessen wurde und/oder die Genehmigungsauflagen nicht beachtet wurden. 4) TU: ist mit in der Haftung - inwieweit muss wohl gerichtlich geklärt werden. Mögliche spekulative Ursachen: falsche Fahrzeugangaben in der Höhe, Mißachtung LaSi-Maßnahmen (z.B. auf Balken gestellt), Gestellung falsches Fahrzeug.... 5) Verlader: ist mit in der Haftung - inwieweit muss wohl gerichtlich geklärt werden. Mögliche spekulative Ursachen: falsche Angaben der Höhe (siehe technische Zeichnungen), vergessene Demontage überstehender Teile, vergessene Anschlagpunkte LaSi........wichtig sind die Angaben im TA.
Über 4,00m Höhe muss nachgemessen werden - entweder vom TU/evtl. BF2 oder BF3 oder bei behördlicher Begleitung (Polizei oder BF4) von den zuständigen Beamten/Personen Alles über 4,40m Höhe muss besonders akribisch vermessen werden - dafür gibt es gute Laser und Meßlehren. Warum 4,40m? Weil es dann bei den normalen Brücken ohne Höhenmarkierung sehr eng werden kann. Muss auch in den Anhängen der Genehmigung für TU und Begleitung drinstehen, wann z.B. abgesenkt werden muss. Wenn dem so ist, wie im Zeitungsartikel steht, hätte der Transport nicht abfahren dürfen.
Maßnahmen vor Ort: 1) neue Genehmigung beantragen, sofern es eine geeignete Strecke gibt 2) wenn keine Strecke verfügbar - entweder umbauen oder Umladung auf anderes Fahrzeug und neue Genehmigung beantragen
Also alles schon mal dagewesen - es wird spannend bleiben. Höhe zu vermindern ist ein teures Unterfangen. Bis die entstandenen Mehrkosten dann beglichen werden/sind.............kann Prozesse und Jahre dauern.
@hurgler0815 Punkt 1 und 3 stimmen so regelmäßig nicht mehr
Mittlerweile wird bei Schwertransporten über 100t regelmäßig eine Abnahme durch eine Sachverständigenorganisation gefordert. In dem Zusammenhang sind die Achslasten zu ermitteln, die Abmessungen zu überprüfen, die Übereinstimmung der Fahrzeuge mit den Genehmigungen zu kontrollieren. In dem Zusammenhang erfolgt durch die Polizei keine bzw. nur noch eine reduzierte ABfahrtskontrolle statt. Also Beleuchtung vor Abfahrt, aber keine Kontrolle der Abmessungen. Die Polizei ist hier nur noch für die Absicherung nach vorn und das zwingende Durchsetzen der Auflagen zuständig
und ja, die Kreuzung am Schloss Moritzburg ist noch gepflastert
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #8 Zitat aus dem vorigen Link: Wie ein Polizeisprecher mitteilte, habe die Transportfirma falsche Angaben zu dem Schwerlaster gemacht. Demnach sei das Fahrzeug neun Zentimeter zu hoch und komme nicht unter einer Brücke durch.
Da hätte ich Anmerkungen/Fragen: 1)"Falsche" Angaben in bezug auf was? - wirklich nur das Fahrzeug? Also der Auflieger? Sollte doch so zitierfähig im Fahrzeugschein stehen; und wenn man den Angaben nicht mehr glauben kann..... - oder die Kombination Fahrzeug/Ladung. Die möglichen Fehlerquellen und die tatsächlich passierten Fehler, so sie denn erkannt werden, auszuklamüstern........
2) Wo ist das Problem bei einer Brücke? Der Transport ist doch in einer Kurve hängengeblieben, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von Krischan im Beitrag #11 Da hätte ich Anmerkungen/Fragen: 1)"Falsche" Angaben in bezug auf was? - wirklich nur das Fahrzeug? Also der Auflieger? Sollte doch so zitierfähig im Fahrzeugschein stehen; und wenn man den Angaben nicht mehr glauben kann..... - oder die Kombination Fahrzeug/Ladung. Die möglichen Fehlerquellen und die tatsächlich passierten Fehler, so sie denn erkannt werden, auszuklamüstern........
Presseberichterstatter wissen oftmals nicht so genau Bescheid über unsere Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen - da kann viel spekuliert und ausklamüsert werden - siehe meinen Post oben
Zitat von Krischan im Beitrag #112) Wo ist das Problem bei einer Brücke? Der Transport ist doch in einer Kurve hängengeblieben, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Die Brücke kommt noch weiter auf der geplanten Strecke Richtung Aken. Baustelle Kurve ist wohl erledigt, aber Brücke nicht. Einfach mal abwarten, wie es weitergeht.
Zitat von Stahli im Beitrag #10@hurgler0815 Punkt 1 und 3 stimmen so regelmäßig nicht mehr Mittlerweile wird bei Schwertransporten über 100t regelmäßig eine Abnahme durch eine Sachverständigenorganisation gefordert. In dem Zusammenhang sind die Achslasten zu ermitteln, die Abmessungen zu überprüfen, die Übereinstimmung der Fahrzeuge mit den Genehmigungen zu kontrollieren. In dem Zusammenhang erfolgt durch die Polizei keine bzw. nur noch eine reduzierte ABfahrtskontrolle statt. Also Beleuchtung vor Abfahrt, aber keine Kontrolle der Abmessungen. Die Polizei ist hier nur noch für die Absicherung nach vorn und das zwingende Durchsetzen der Auflagen zuständig
Vielen Dank für die Berichtigung meiner Aussage - habe wieder was gelernt!!!!!!!!!!!!
Zitat von Krischan im Beitrag #112) Wo ist das Problem bei einer Brücke? Der Transport ist doch in einer Kurve hängengeblieben, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Die Brücke kommt noch weiter auf der geplanten Strecke Richtung Aken. Baustelle Kurve ist wohl erledigt, aber Brücke nicht. Einfach mal abwarten, wie es weitergeht.
Sollte das heißen, man könnte für etwas verantwortlich sein, das hätte passieren können, aber garnicht passiert ist? Und selbst wenn es hätte passieren können, rein technisch gesehen, die Ursachen-/Verantwortungslage völlig unklar ist? Andererseits ein Polizeisprecher aber schon einmal eine, von mir selbstverständlich nur vermutete, Rufschädigung mit seiner Presseerklärung im Vorfeld betreibt?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von Krischan im Beitrag #112) Wo ist das Problem bei einer Brücke? Der Transport ist doch in einer Kurve hängengeblieben, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Die Brücke kommt noch weiter auf der geplanten Strecke Richtung Aken. Baustelle Kurve ist wohl erledigt, aber Brücke nicht. Einfach mal abwarten, wie es weitergeht.
Sollte das heißen, man könnte für etwas verantwortlich sein, das hätte passieren können, aber garnicht passiert ist? Und selbst wenn es hätte passieren können, rein technisch gesehen, die Ursachen-/Verantwortungslage völlig unklar ist? Andererseits ein Polizeisprecher aber schon einmal eine, von mir selbstverständlich nur vermutete, Rufschädigung mit seiner Presseerklärung im Vorfeld betreibt?
Nein - Haftung ist klar geregelt. Was in den Genehmigungen steht, muss von allen Beteiligten beachtet werden. Und wenn im Vorfeld von den Beteiligten falsche Angaben intern gemacht wurden (z.B. bei der technischen Zeichnung, im TA etc.), dann haftet derjenige, der sie gemacht hat.
Beispiel Falsche Angaben des Verladers zu Maßen und Gewichten im TA -> falscher Genehmigungsantrag durch TU bei Behörde -> Erstellung Genehmigung -> Abfahrtskontrolle Verladung -> Feststellung Differenz -> Verweigerung Abfahrt -> Beantragung neue Genehmigung -> Verzögerung Transport und Entladung -> Anspruch Verzugsschaden TU, Empfänger, Kranfirma, Monteure, bestellte Unterwegshelfer etc. + dazu noch evtl. Pönalen
Falsche Interpretation technische Zeichnung des Disponenten zu Maßen und Gewichten im TA -> falscher Genehmigungsantrag durch TU bei Behörde -> Erstellung Genehmigung -> Abfahrtskontrolle Verladung -> Feststellung Differenz -> Verweigerung Abfahrt -> Beantragung neue Genehmigung -> Verzögerung Transport und Entladung -> Anspruch Verzugsschaden Verlader, Empfänger, Kranfirma, Monteure, bestellte Unterwegshelfer etc. + dazu noch evtl. Pönalen
Das kann sich schnell summieren. Polizei-Pressesprecher haben oftmals leider nicht viel Ahnung, was sie hier verkaufen müssen. Und mancher Journalist versteht auch manches nicht so richtig. Hier kann nur spekuliert werden aufgrund der Berichterstattung in der Presse.