Nach meinem persönlichen Verständnis gehört zu einer Lieferkette auch die beteiligte Logistik - egal mit welchem Verkehrsträger und egal, wer die logistischen Dienstleistungen beauftragt. Auch hier werden sowohl gegen Umweltschutzauflagen verstoßen als auch vielfach Menschen ausgebeutet bzw. unwürdig behandelt. Siehe die Fahrer vor allem von Ost-EU-Transporteuren. Kein Wort davon im Gesetz.
Lt. FPersV §20a haften in D alle Transportbeteiligten incl. aller Subs für Verstöße gegen Gesetze und Aufsicht. Theorie ist gut - in der Praxis nicht umsetzbar. Somit wäre es ein Leichtes, auch im Lieferkettengesetz etwas Ähnliches zu installieren. Nur hat kein Politiker den Mumm, die von der Industrie bis aufs Blut verteidigte heilige Kuh 'Logistikkosten' zu schlachten.
Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger, wenn keine Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können. Außerdem gibt es weltweit bisher nichts Vergleichbares, nur Absichtserklärungen. Wir wollen auch hier die Welt retten. Konzerne werden gut überlegen, wohin sie bei einer evtl. Verschärfung mit ihrer Produktions- und Einkaufslogistik abwandern. Der Verbraucher will billig....und seine Marktmacht ist bedeutend.
Armes Deutschland, wenn hochbezahlte Ministeriumsbeamte in voraussehbarer Weise ihre teure Arbeitszeit so sinnlos vergeuden.
Das Lieferkettengesetzt betrifft wohl nur die unmittelbaren Zulieferer und Firmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern, ab 2024 dann 1000 Mitarbeitern. Ich vermute mal, dass jetzt sehr emsig neue Firmen gegründet werden, die weniger als 1000 Mitarbeiter haben und einfach zwischengeschaltet werden. Dann wird nicht mehr direkt geordert, sondern nur beim kleinen Tochterunternehmen, und da dieses unter 1000 Mitarbeitern ist, findet das Gesetz dann keine Anwendung.
Sehr gut erklärte Bericht zum Lieferkettengesetz und möglichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung. Es sind auch Erkenntnisse zu den beiden Streiks in Gräfenhausen 2023 von LKW-Fahrern der Lukmaz-Gruppe verarbeitet.
Handelsblatt: EU beschließt Lieferkettengesetz: Am Freitag haben die 27 EU-Staaten für die Lieferkettenrichtlinie gestimmt. Unternehmen müssen in Zukunft über ihre gesamte Lieferkette hinweg – auch bis zu ihren Lieferanten – sicherstellen, dass Standards wie das Verbot von Kinderarbeit und Ausbeutung eingehalten werden. Die Bundesregierung enthielt sich bei der Abstimmung im Rat, weil innerhalb der Ampelkoalition die FDP dagegen, SPD und Grüne für das Gesetz waren. Betroffen sind Unternehmen erst ab einer gewissen Anzahl an Mitarbeitern und einer bestimmten Umsatzgröße.