Soeben im Radio SWR 1: Der BGH lehnt die Klage eines PKW-Fahrers auf Schadenersatz (Rückgabe) seines MB-PKW's mit Dieselmotor ab, der in seiner Software zur Motorsteuerung mit einem sogenannten 'Thermofenster' ausgerüstet ist. Diese Software entscheidet anders als beim VW Motor EA189 nicht danach, ob das Auto auf dem Prüfstand steht oder im Fahrbetrieb unterwegs ist. Die Software 'Thermofenster' reduziert die Abgasreinigung, wenn draußen kühlere oder sehr warme Temperaturen herrschen.
Die Klage muss vor dem OLG Koblenz als Vorinstanz neu verhandelt werden.