§411 HGB reicht für den Verlader nicht aus. Für die Qualität der Verpackung gibt es Normen - ebenso VOs, RL und Regeln für die Transportsicherheit. Und der Warenempfänger darf nicht die Zahl der Stretchungen einer Pal. bestimmen.
Die Zahl der Schäden in diesem Bereich nimmt deutlich zu. Versicherungen prüfen i.d.R. die Qualität der verwendeten Verpackung.
Wenn man es richtig machen will, sollten alle am Verladeprozeß Beteiligten eine LaSi Schulung absolvieren.