Wenn LKW, Wohnmobile oder Omnibusse für Privatfahrten eingesetzt werden, sind oftmals spezielle Vorschriften zu beachten. Bei Frachtführern tritt dieses Thema in zahlreichen Einzelfallkonstellationen auf, zum Beispiel wenn ein Fahrer ein Fahrzeug für den privaten Umzug oder einen Großeinkauf im Möbelhaus ausleihen will, der Unternehmer ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen für eine sonntägliche Ausfahrt aus der Garage holt oder wenn im Sommer das eine oder andere Trucker-Treffen ansteht. Meine Ausführungen dienen der Klarstellung, mit welchen Nutzfahrzeugen bei Privatfahrten besondere Pflichten aus dem Fahrpersonalrecht und anderen Vorschriften wie dem Mautrecht oder dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht zu beachten sind.
Um es mir einfacher zu machen, verlinke ich hier lediglich den Artikel den ich bereits vor ein paar Monaten auf meiner Webseite eingestellt habe.
Ich bring das mal optisch ins Forum. Da die Ausarbeitung "Privatfahrten mit NfZ" vom Götz für TU ein halber Roman ist ( ), teile ich dies in 4 oder 5 Kapitel auf - jede Woche ein neues.
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