Ich überlege grad eine Schulung als Gefahrgutbeauftragter zu machen; zum einen für meine eigenen Betrieb, aber ich möchte mich dann auch als externer Gefahrgutbeauftragter anbieten.
Macht das von Euch jemand? Und wie versichert Ihr Euch und Eure Haftung die aus dieser Tätigkeit resultiert?
Da muss es doch sowas wie eine Berufs-Haftpflicht geben für Gefahrgutbeauftragte oder?
Was kostet so eine Versicherung? Frag das Montag bei meiner Versicherung nach aber für eine grobe Richtung wäre ich schon mal dankbar.
Zitat von rumbalotte im Beitrag #2ich wünsch Dir viel Spass bei der Prüfung, ich habe das schon 2 mal 5 Jahre gemacht, aber dann nicht mehr verlängert
kostet sehr viel Zeit, um immer aktuell zu bleiben
heute vergebe ich das extern für 300 Euro im Jahr, da mir das zu aufwendig geworden ist
wofür willst Du Dich versichern?
Thommy ich vergeb das momentan auch extern und die Gute schreibt mir nicht mal ne Rechnung. Deswegen überlege ich ob ich mir das antun soll. Der Tag kriegt durch die Schulung ja auch nicht wirklich 5 Stunden mehr.
Denke mir auch das das "aktuell bleiben" ein sehr hoher Aufwand ist.
Versichern? Wenn ich den Aufgaben die ein Gefahrgutbeauftragter zu erledigen hat fahrlässig oder grob fahrlässig nicht nachkommen würde - ich denke da wird es doch im Gefahrgut- und Strafrecht auch Ansatzpunkte für eine Haftung und entsprechende Strafen geben.
Da werden doch mittlerweile so viele mit in's Boot geholt die bei einem Vergehen zu haften haben, in nenne nur die ganze Kette "Auftraggeber, Verlader, Absender, Beförderer, Empfänger". Kann mir nicht vorstellen das der Gefahrgutbeauftragte da haftungstechnisch völlig außen vor steht. Und wenn dem so ist sollte man sich dagegen versichern.
Wenn Du eine ordentliche schriftliche Bestellung, ein jährliche Unterweisung/Kontrolle und Deinen jährlichen Bericht abhandelst, sehe ich eigentlich keinen Grund für eine Haftung.
Direkten Einfluß aufs Tagesgeschäft hast Du ja nicht. Verantwortlich für die Ausrüstung bist Du auch nicht.
Die meisten Verantwortlichkeiten solltest Du auf die beauftragte Person delegieren können.
Ich sehe da eigentlich kein großes Risiko für eine eventuelle Haftung, es sei denn, Du kommst den o.g. Pflichten nicht nach.
Erare humanum est
Das maximale Volumen subterrarer Agrarproduktivität steht im reziproken Verhältnis zur intellektuellen Kapazität ihrer Produzenten.
Ich hab das eigentlich bislang auch so in Erinnerung das der Gefahrgutbeauftragte haftungstechnisch eher außen vor steht, es sei denn er kommt den wie von Dir beschriebenen Tätigkeiten nicht nach; und das sollte zu bewerkstelligen sein.
Hab nur im Netz ein wenig gesurft und da liest man stellenweise wilde Dinge.
Naja, für mich will ich das auf jeden Fall selbst machen und dann schauen wir mal weiter.