Begrenzte Menge oder auch Limited Quantities (LQ) ist die Kurzbezeichnung für den Begriff in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter aus dem Gefahrgutrecht. Die begrenzten Mengen im Sinne des ADR/RID stellen eine teilweise Befreiung von den Transportvorschriften dar. Diese teilweise Befreiung kann nur für Versandstücke verwendet werden, die aus einer Innenverpackung (z. B. Flasche) und Außenverpackung (z. B. Karton, Tray) bestehen. Der Fassungsraum einer Innenverpackung ist je nach Gefahrgut begrenzt und kann aus dem ADR Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a entnommen werden. Das Gesamtgewicht des gesamten Versandstückes ist mit 30 kg (Karton) bzw. 20 kg (Tray) begrenzt. Für bestimmte Gefahrgüter kann diese Befreiung nicht angewendet werden; das wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass der Fassungsraum der Innenverpackung mit 0 angesetzt wird.
Werden besonders kleine Mengen (z. B. 10 x 5 ml) an Gefahrgütern verpackt und versendet, so kann auch die generelle Freistellung für in freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter nach Kapitel 3.5 ADR verwendet werden.
die LQ-raute ist noch gültig lief aber bereits 2011 aus. aktuell ist die weiße raute mit den spitzen oben und unten in schwarz.
noch genauer weiß es bestimmt unser feuerwerks-fuhrmann.
ok Tom, das war jetzt die unverständliche Version für einen Gefahrgut-Rookie wie Klaus und eigentlich nichts anderes, wie was ich ihm im guten verständlichen Ostdeutsch versucht habe, rüber zu bringen
Erare humanum est
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Achja, Gefahrgut. Solange man es auf dem Gebiet nicht mit Logik versucht kommt man eigentlich ganz gut klar.
Eigentlich ist von TomTom schon alles geschrieben. Wo fängste an bei ADR, und wo hörste auf. Weites Feld.
Der ganze "Klein-Mengen"-Krempel beruht demzufolge auch nicht auf Logik, sondern auf Lobbyarbeit des Einzelhandels und der großen Verkaufsketten sowie der großen Logistiker, die sich da jede Menge Erleichterungen erarbeitet haben.
Man unterscheidet zwischen freigestellten Mengen gemäß 3.5 ADR, begrenzten Mengen gemäß 3.4 ADR (eben die LQ), und Freistellungen im Zusammenhang mit Mengen, die je Lkw befördert werden gemäß 1.1.3.6 ADR
Bei den LQ handelt es sich um Verstandstücke bis max. 30 kg Bruttomasse. Es handelt sich dabei grundsätzlich um zusammengesetzte Verpackungen. Die Innenverpackung darf bis max. 5 Liter/kg Inhalt haben. So können dann zum Beispiel 4 oder 6 Kanister Frostschutz für die Scheibenwaschanlage in einer großen Umverpackung zusammen verpackt werden.
Die Versandstücke sind ebenfalls mit der Raute gekennzeichnet. Die ist eigentlich 100mm x 100mm, kann aber auf ein Minimum von 50mm x 50 mm verkleinert werden, wenn es das Versandstück erfordert.
Im Beförderungspapier muss ein allgemeiner Hinweis erfolgen, zum Beispiel: Gefahrgut in begrenzten Mengen gem. 3.4 ADR. Weiterhin ist die Angabe der gesamte Bruttomasse dieser Versandstücke erforderlich.
Bis 8 Tonnen von diesen LQ ist keine Kennzeichung am Lkw erforderlich. Es sind jedoch Zusammenladeverbote mit fast allen Explosivstoffen oder Gegenständen mit Explosivstoffen einzuhalten.
Die Raute mit dem "LQ", oder eine Raute mit der UN-Nummer drin sind nur noch bis zu m30.06.2015 zulässig. Danach darf nur noch die neue Kennzeichnung für Packstücke mit begrenzten Mengen benutzt werden. Das ist die von Thomas einkopierte Raute mit einem schwarzen Dreieck oben und unten. In der weißen Mitte kann noch ein schwarzes "Y" stehen. Diese Kennzeichnung wird im Luftverkehr verwendet, und kann auch im Zubringerverkehr zu den Flughäfen benutzt werden.
Seit dem 01.01.2011 müssen Beförderungseinheiten, die mehr als 8 Tonnen Bruttogewicht an Versandstücken mit begrenzten Mengen transportieren, vorne und hinten mit dem neuen Kennzeichen versehen werden. Ist zum Beispiel bei einem Unfall auch nicht ganz unerheblich und gut für die Rettungskräfte zu wissen, wenn ein Fahrzeug voll geladen ist mit Packstücken von begrenzten Mengen in nicht unerheblichem Umfang.
Wichtig: Ausrichtungspfeile. Unsere Feuerwerkskunden machen die oft auf ihr Feuerwerk, packen die Kartons dann aber auf die Paletten wie sie Lustig sind. Habt Ihr einen Ausrichtungspfeil nach ADR-Unterabschnitt 5.2.1.9 auf euren Verpackungen (schwarz oder rot) dann müssen die Packstücke auch entsprechend der Pfeile verladen werden. Das gibt sonst Mecker von der Rennleitung.