Das Forum für Transportunternehmer und Führungskräfte der Transport- und Logistikbranche.
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Ich habe seit gestern eine Blinkerkarte .... funktioniert, funktioniert nicht, funktioniert, funk...
Habe ein Problem : Mein Karte funktioniert in einem Lkw und im anderen zeigt es einen Defekt an und Karte wird abgelehnt. Andere Karten nimmt dieser Lkw aber und wiederum wird meine Karte von anderen Lkw genommen. Hier hilft mir also leider auch das Ausschlußverfahren nicht weiter. Was tun ???
Kann ich da eine neue beantragen? Dann könnte und müsste ich ja die alte behalten, die wiederum ja in manch Lkw noch ginge.
Die neue wird frei geschaltet ist im CHIP und die alte zu gemacht.
So auch TU Karte, wurde drüben behandelt vom Transco.
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
egal ob Fahrer- oder Unternehmenskarte: Karte schnellstmöglich tauschen und die alte als defekt zurückgegeben, nachdem du sie ausgelesen hast. Zur möglichen Ursache kann ich nichts sagen
Zitat von schwedentreiber im Beitrag #4...die Karte ist wahrscheinlich mit Wechselstrom programmiert worden...
Die Karte hat gemerkt, daß der Thommy doch lieber im Büro sitzt und verweigert daher ihren Dienst.
DAS könnte die Lösung sein, da es morgens 05:30 Uhr geschehen ist und somit außerhalb meiner Kernarbeitszeit von 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr War auch eine doofe Idee von mir, da sich um diese frühe Zeit nur Strolche draußen rumtreiben und Leute, die in der Schule nicht aufgepasst haben.
Erare humanum est
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #6Ne Karte die im VOLVO steckte ist verwöhnt und geht selbstverständlich nicht im RENAULT
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.