Mein Leute, ich hatte gestern Abend eine Diskussion im privaten Bereich. Hierbei ging es um : Mitführungspflicht des COC-Dokument,immer und bei allen Fahrten. Vorlage des COC-Dokument bei Ummeldungen, auch wenn das Fahrzeug schon mal in D zugelassen war. Habt Ihr da Erfahrungen oder ist Euch etwas dazu bekannt?
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!
Wenn das COC- Fahrzeugspezifisch (Fahrgestellnzmmer) ist dann ist dies die möglichkeit der Zulassung in einem EU Land, Quasi ein KFZ-Brief Light.
Würde also max eine Beglaubigte Kopie mitführen.
Bei einigen PKW-Modellen macht es wirklich sinn eine Belaubigte im Auto zu haben. Ist doch im Fahrzeugschein nur noch eine Reifengröße eingetragen, aber im COC alle Reifengrößen. Bei einem BMW z.B gibt es reichlich erlaubte Reifen im COC, im Schein nur eine. Wie will man da den Rennleiter davon überzeugen das die gegen Aufpreis gelieferten Alu-Kompletträder eintragungsfrei sind ????? COC bei BMW kenne ich z.B. nur mit Fahrgestellnummer.
Mir ging es eigentlich darum, ob eine Verpflichtung besteht,den Wisch mitzuführen. Eigentlich, für meine Begriffe sollte nur die Fahrzeugzulassung an Bord sein,oder?
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