... wenn man sich auf der entsprechenden Internetseite anmelden möchte scheint das halbwegs reibungslos möglich zu sein.
Seinem Kunden die Unterlagen ebenfalls hinterlegen - auch kein Problem.
Zwar wieder mehr Aufwand, aber andersrum regen wir uns auf das nix passiert.
Die Franzosen machen was - auch nicht richtig.
Ich werd's für meinen Stammfahrer der mit mir die Frankreich-Touren im Wechsel fährt einstielen. Wenn ich mal ausfall brauch ich ja schließlich Ersatz.
... und das der Lohn, der bei einigen vermutlich nur aus Datteln, Feigen und Nüssen besteht in Euro umgerechnet werden muss - hab ich auch Verständnis für
Der Fuhrmann
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Ich kann solche Gesetze nur Begrüßen auch wenn es mit Bürokratie verbunden ist. Ich hatte 2 Monate mich darauf vorzubereiten...hat mich vielleicht 4 Stunden Arbeitszeit gesamt gekostet.
... die deutsch-französische Handelskammer bietet diese Dienstleistung zum Stundensatz von 245 Euro an. Je Fahrer wird ca. 1 Stunde benötigt. Dazu kommen noch Zeiten für sonstige Verwaltungsarbeiten.
Die haben doch einen Haumich oder?
Der Fuhrmann
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... da nicht festgelegt ist welche Eigenschaften dieser Repräsentant aufweisen muss werde ich meine beiden Kunden fragen ob einer von denen mein Repräsentan sein möchte.
Die Meldung im Internet kriege ich selbst noch hin, und dem Fahrer gebe ich die ganzen Unterlagen auch mit.
245 Euro Stundensatz - IHK - bei sowas freue ich mich immer über die robuste Natur meiner Gesundheit. Andere Leute würden Schnappatmung oder einen Herzinfarkt bekommen.
Der Fuhrmann
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Ein ehemaliger Fahrer von mir war die Woche auch in F und sagt keine Kontrolle gesehen. Ich war in Straßburg, nur an der Grenze wird kontrolliert bei der Ausreise von D, diesmal war sogar die BP vor Ort!
In Italien ist das schon jahrelang das man die neuste Lohnabrechnung mit führen muss zur bekämpfung von Schwarzarbeit, da bekommen Mietfahrer Probs in einer Kontrolle!
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden!
Ich mache das jetzt um kundenunabhängig zu sein auch über den Truckcontroller von Guretruck. Danke für den Tip Mo.
Hab den Fahrer heute morgen um 3 wieder runter geschickt und die Daten gestern noch angelegt.
Kontrollen sehe ich eigentlich fast jedes mal wenn wir Richtung Lyon runter fahren an den großen Mautstationen. Dort stehen die mit 3-5 Fahrzeugen an den kleinen Parkplätzen hinter den Mautstationen. Direkt an den Durchfahrtsschranken stehen meist 2 Mann die rausziehen. Keine Ahnung wonach die Ausschau halten, aber das sind keine Dorfsherrifs die "nur mal so gucken" wollen, sondern das macht schon einen recht professionellen Eindruck.
Der Fuhrmann
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Frankreich: Aussetzung der Sanktionierung von Verstößen gegen die französischen Mindestlohnbestimmungen bis 23. Juli 2016 Das französische Arbeitsministerium hat gegenüber der IRU eine Aussetzung der Sanktionierung von Verstößen gegen die französischen Mindestlohnbestimmungen bis 23. Juli 2016 zugesichert. Zusammenhang mit der seit 01. Juli 2016 in Frankreich angewendeten französischen Mindestlohnregelung auf ausländische Fahrer im Straßengüterverkehr, intervenierten der BGL und andere europäische Verbände u.a. gegen die kurzfristige Einführung der neuen Regelungen. Vor allem da der Zeitraum der Veröffentlichung von allgemeinen Informationen über die neuen Mindestlohnbestimmungen wenige Tage vor Inkrafttreten, den betroffenen Unternehmen bei Weitem nicht ausreichte um sich auf die neuen umfangreichen Bestimmungen vorzubereiten. Das französische Innenministerium hat nun gegenüber der IRU eine Aussetzung der Sanktionierung von Verstößen gegen die französischen Mindestlohnbestimmungen bis zum 23. Juli 2016 zugesichert. Danach sollen Kontrollen hinsichtlich des französischen Mindestlohns zwar durchgeführt werden, Verstöße aber nicht rechtlich belangt werden. Bei festgestellten Verstößen oder Unregelmäßigkeiten, sollen Unternehmen lediglich auf die neuen Bestimmungen hingewiesen und mündlich verwarnt werden. Sollten im Frankreichverkehr tätige Transportlogistikunternehmen in den kommenden Wochen hinsichtlich des französischen Mindestlohns kontrolliert werden, so bittet der BGL um Rückmeldung über die Kontrollpraxis.
Wer wirklich viel Franreich fährt sollte sich wie vom Mo beschrieben bei Guretrack anmelden. Da bekommst Du alle Neuerungen immer direkt per Mail und kannst reagieren.
Der Fuhrmann
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Am 03.08.2016 hat Guretruck als Repräsentant die erste Kontrollaufforderung betreffend das Loi-Macron erhalten.
Es sollen die Arbeitszeiten in Frankreich des Fahrers bekannt gegeben werden. Wir denken, dass die Fahrerkartendaten hierfür ausreichend sind.
Die Kontrolle wird im Truckcontroller als Strafe ohne Bußgeld eingetragen.
Diese Art der Kontrolle ist in den Kosten für Truckcontroller bereits enthalten.
Unser Call-Center steht bereit für die Anfragen der Kontrollbeamten um die Angaben auf der Entsendebescheinigung zu verifizieren.
ANMERKUNG: 1- Denken Sie daran, dass Entsendebescheinigungen, die nicht nicht mit Truckcontroller erstellt wurden, in der Dokumentenverwaltung unter Punkt 4 hochgeladen werden müssen.
Bescheinigungen die im Truckcontroller erstellt wurden, werden automatisch gespeichert: Sie müssen nichts weiter machen.
2- Guretruck musste bereits Strafen bezahlen für das Nichtmitführen des Arbeitsvertrages oder auch der Entsendebescheinigung. Dies betraf auch Fahrer aus Ländern, in denen der Mindestlohn weit über dem gesetzlich geforderten Mindestlohn in Frankreich liegt. *****
Der Fuhrmann
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