In Frankreich müssen Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit mindestens einem Feuerlöscher ausgestattet sein.
Die der französische Verband FNTR hat nunmehr klargestellt, dass die Pflicht zur Mitführung von Feuerlöschern für alle Fahrzeuge – also sowohl in Frankreich als auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge – auf französischem Territorium gilt.
Danach müssen Kraftfahrzeuge der Klassen N2 (Lkw > 3,5 Tonnen < zwölf Tonnen) und N3 (Lkw > zwölf Tonnen) in der Fahrerkabine einen Feuerlöscher von mindestens zwei Kilogramm des Typs 8A/34B mitführen, der jederzeit für den Fahrer zugänglich ist.
Für Anhänger/Auflieger der Fahrzeugklassen O2 (Anhänger/Auflieger > 0,750 Tonnen < 3,5 Tonnen) und O3 (Anhänger/Auflieger > 3,5 Tonnen < zehn Tonnen) ist die Mitführung eines Feuerlöschers von mindestens sechs Kilogramm des Typs 21A/113B vorgeschrieben, der an der Außenseite des Zugfahrzeugs angebracht und für den Fahrer ebenfalls zugänglich sein muss.
Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.
Bis 1908 durften keine Frauen in die Politik und Verrückte, heute haben wir beides!
Amis lernen bis zum 12 Lebensjahr und dann wachsen sie nur noch!
Ich habe da was im Hinterkopf das alle als LKW zugelassenen Fahrzeuge mindestens einen , nach Fahrzeuggröße abhängige Löschmittelmenge, mitführen müssen.
Zitat von expressprofi im Beitrag #4Ich habe da was im Hinterkopf das alle als LKW zugelassenen Fahrzeuge mindestens einen , nach Fahrzeuggröße abhängige Löschmittelmenge, mitführen müssen.
Oder verwechsel ich da was ????
ist schon seit 20 Jahren Pflicht in Frankreich, war wohl ein bisschen in Vergessenheit geraten und jemand hat es wieder ausgegraben. Hat schon vor 20 Jahren 500 DM gekostet , wenn kein Feuerlöscher an Bord.