... eigentlich wollte ich zum Wochenende hin ein Schriftstück aufgestellt haben um zum Zwecke der gütlichen Einigung mit Daimler in Kontakt zu treten. Hab's aber nicht geschafft.
Was ich so mit kriege im Umfeld ist aber das die Bereitschaft steigt da was zu machen.
Der Fuhrmann
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Zitat von Cristof im Beitrag #3Streiten ist das eine gewinnen das andere... bei einer ausergerichtlichen einigung verdieinen die Herren Anwälte besser.....
Das kann man so jetzt nicht sagen. Dafür entfallen die Gerichtskosten und die unberechenbarste Komponente in diesem Sch...spiel : der Richter
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veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Zitat von rumbalotte im Beitrag #5...und die unberechenbarste Komponente in diesem Sch...spiel : der Richter
Was, das kann nicht sein... Es wird ja irgendwann mal richtungsweisende Urteile (Grundsatzurteil) geben an denen sich die Richter orientieren. Manchmal ist es besser nicht zu den ersten zu gehören die den Klageweg bestreiten. Wenn die Verjährung droht erstmal seine Ansprüche geltend machen und warten, vielleicht bekommt man kurz vor der Rente noch ein kleines Zubrot...
Sich über ein Problem zu beschweren, ohne nach einer Lösung zu suchen, nennt man jammern.
Zitat von Grani im Beitrag #7Der Verband macht keine Sammelklage, ist denen zu kosteintensiv.
In unseren Rechtssystem in Deutschland gibt es keine Sammelklagen, würde zwar viel Erleichterung bringen, sind ja aber auch nicht ganz unumstritten. Würde aber z.B. in diesen Fall und beim VW-Fall mächtig Druck machen.
Sich über ein Problem zu beschweren, ohne nach einer Lösung zu suchen, nennt man jammern.
Ich falle mit 5 Fahrzeugen darein . 1 Renault von 98 , 1 Daimler 04 , 1 x 05 und 2 aus 2010 , mit Daimler hab ich gesprochen , ich soll mal einen Brief schreiben und dann soll das Außergerichtlich gehen . Mein Rechtsverdreher will sich ein bischen Schlau machen und mir dann was Vorschreiben , Schaun wir mal dann sehen wirs doch . Laut Daimler bin ich nicht der erste und man ist Gesprächs bereit .
Oder warum sonst, gibt es Investoren die für Prozentsatz x das Prozessrisiko übernehmen?
Gruß Chris
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Zitat von Grani im Beitrag #12Chris, 15 % sind auch sehr viel Holz. Habe die drei 480 er drin, 290.000 €
Normal, wenn es ein Unteil zu gunsten der TU gibt, reicht doch, das man seine Ansprüche anmeldet, so war das auch bei der übehöhten Österreich Maut!
Wer nicht mit geklagt hat, bekam genau so das Geld wie welche die geklagt hatten!
Ja.
Und wenn man nur 10 bekommt weil man 5 an Investoren abtritt der dafür das Risiko trägt, dann geht die Rechnung immer noch auf. Selbst noch, wenn die Anwälte mit verdienen.
Rechne mal hoch auf Firmen mit größerem Fuhrpark. Oder die Menge für Investoren und Anwälte der potentiellen Kleinkunden in dem man die Interessen bündelt.
Die Arbeit bzw. Argumentationskette bleibt doch die gleiche. Geht es einmal erfolgreich durch dann funktioniert es auch mehrmals, immer aufbauend auf dem ersten Urteil. Deshalb sind ja auch diese Investoren und Anwälte daran interessiert sich die Mandate zu sichern.
Gruß Chris
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Chris, Du hast da einen kleinen Denkfehler drin. Vermutlich wird es nie zu einem ersten Referenzurteil kommen, wo man als Trittbrettfahrer aufspringen kann. Das wäre doch für beide Seiten blöd. Die Anwälte verdienen nichts mehr und die Hersteller müssten allen das selbe bezahlen. Deshalb wird es eher Vergleiche geben.
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Hab gestern mit einem Verkäufer gesprochen, der mir die Argumentationshilfe von einem Hersteller dargelegt hat.
Demzufolge sind ja nicht wirklich höhere Verkaufspreise zu Tage getreten, weil die offizielle Preisempfehlung nichts mit dem tatsächlichen Kaufpreis zu tun hat.
Erfahrungsgemäß wären die Kaufpreise weder einheitlich noch offensichtlich abgesprochen gewesen.
Oder anders: Entscheidend ist am Verkaufstresen, und da sei alles mit rechten Dingen zugegangen.
Hab nur bemerkt das es mich wundern würde wenn ein Kartellmitglied dieses anders sehen würde.
Fakt scheint wohl zu sein. Hätte MAN nicht gepetzt würden die mit einer Pleite aus der Nummer raus gehen.
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