Zitat aus einer mail einer gutunterrichteten Quelle an mich von heute:
Aktuell erreichen mich Informationen, dass serbische Führerscheine ab dem 1. Januar 2017 prüfungsfrei umgeschrieben werden, da Serbien in die Staatenliste nach Anlage 11 FeV aufgenommen wurde. Dies hätte auch direkten Einfluss auf die Anerkennung von Grundqualifikationen.
Richtig ist, dass die EU mit Serbien ein Gegenseitigkeitsabkommen zur Anerkennung von Führerscheinen beschlossen hat, dieses jedoch noch nicht unterzeichnet wurde und daher auch noch nicht in Kraft treten kann. Die Ursache für die Verzögerung liegt beim Auswärtigen Amt, das auf einer nochmaligen völkerrechtlichen Überprüfung des Vertragstextes besteht. Wie lange diese dauert, ist derzeit nicht bekannt. Serbien hatte verfrüht eine „Vollzugsmeldung“ abgegeben.
Ob die Bundesländer im Vorgriff auf das Gegenseitigkeitsabkommen bereits jetzt Umschreibungen serbischer Führerscheine vornehmen, liegt in deren Zuständigkeit. Das MBWSV.NRW hat in einem Schreiben an die Führerscheinstellen in NRW darum gebeten, auch weiterhin auf prüfungsfreie Umschreibungen serbischer Führerschein zu verzichten, bis das Gegenseitigkeitsabkommen mit Serbien unterzeichnet ist.
Zitat Ende
Also kann jedes Bundesland jetzt selbständig entscheiden, ob der Inhaber eines serbischen FS ab 2017 ohne theoretische und praktische Prüfung beim FS und ohne GQ (aber mit Modulen!) ab 2017 hier tätig werden kann oder nicht. Deutsche Sprachkenntnisse (wie bei GQ gefordert) sind nun nicht mehr nötig, um für einen dt. TU einen LKW zu führen. Armes Deutschland......und es wird bald viele Interessenten aus Serbien dort geben, wo die Regelung so praktiziert wird. Was das bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen.
Ziffer 95: muß gemacht werden (geht ohne Sprachkenntnisse) - mal gespannt, was meine größeren Kunden in dem Bereich machen werden, weil sich Nachfragen wegen serbischen Fahrern und den Dokumenten in den letzten Monaten gehäuft haben.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #1Zitat aus einer mail einer gutunterrichteten Quelle an mich von heute:
Aktuell erreichen mich Informationen, dass serbische Führerscheine ab dem 1. Januar 2017 prüfungsfrei umgeschrieben werden, da Serbien in die Staatenliste nach Anlage 11 FeV aufgenommen wurde. Dies hätte auch direkten Einfluss auf die Anerkennung von Grundqualifikationen.
Richtig ist, dass die EU mit Serbien ein Gegenseitigkeitsabkommen zur Anerkennung von Führerscheinen beschlossen hat, dieses jedoch noch nicht unterzeichnet wurde und daher auch noch nicht in Kraft treten kann. Die Ursache für die Verzögerung liegt beim Auswärtigen Amt, das auf einer nochmaligen völkerrechtlichen Überprüfung des Vertragstextes besteht. Wie lange diese dauert, ist derzeit nicht bekannt. Serbien hatte verfrüht eine „Vollzugsmeldung“ abgegeben.
Ob die Bundesländer im Vorgriff auf das Gegenseitigkeitsabkommen bereits jetzt Umschreibungen serbischer Führerscheine vornehmen, liegt in deren Zuständigkeit. Das MBWSV.NRW hat in einem Schreiben an die Führerscheinstellen in NRW darum gebeten, auch weiterhin auf prüfungsfreie Umschreibungen serbischer Führerschein zu verzichten, bis das Gegenseitigkeitsabkommen mit Serbien unterzeichnet ist.
Zitat Ende
Also kann jedes Bundesland jetzt selbständig entscheiden, ob der Inhaber eines serbischen FS ab 2017 ohne theoretische und praktische Prüfung beim FS und ohne GQ (aber mit Modulen!) ab 2017 hier tätig werden kann oder nicht. Deutsche Sprachkenntnisse (wie bei GQ gefordert) sind nun nicht mehr nötig, um für einen dt. TU einen LKW zu führen. Armes Deutschland......und es wird bald viele Interessenten aus Serbien dort geben, wo die Regelung so praktiziert wird. Was das bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen.
Ziffer 95: muß gemacht werden (geht ohne Sprachkenntnisse) - mal gespannt, was meine größeren Kunden in dem Bereich machen werden, weil sich Nachfragen wegen serbischen Fahrern und den Dokumenten in den letzten Monaten gehäuft haben.
Grüsse Uto
Hallo Uto,
das mit der Anerkennung hat mir unser montenegrinischer Fahrer letzte Woche auch erzählt. Aber aktuell hat er keinen Bedarf mehr.
Schönes Wochenende Euch allen....
Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.
(Marie von Ebner-Eschenbach)
"Ein ewiges Rätsel will ich bleiben mir und anderen..."
Das BMVI informiert mit Schreiben vom 21.02.2017 über den Abschluss eines Gegenseitigkeitsabkommens mit Serbien. Die Aufnahme in die Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) soll zeitnah (voraussichtlich mit der 12. Verordnung zur Änderung der FeV) erfolgen.
Für NRW hat das MBWSV einen Erlass veröffentlicht, in dem die im Vorgriff auf die Aufnahme in Anlage 11 FeV die Führerscheinstellen darum gebeten werden, ab sofort serbische Fahrerlaubnisse prüfungsfrei umzutauschen.
Der prüfungsfreie Umtausch bezieht sich auf die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Sofern in Serbien die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009 bzw. D1, D1E, D oder DE vor dem 10.09.2008 erworben wurde, genießen die Fahrer auch Besitzstand bezüglich der Grundqualifikation. Zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den deutschen Führerschein ist somit nur ein Nachweis der absolvierten 35-stündigen Weiterbildung erforderlich.
In Ba-Wü wird bei einzelnen Landratsämtern bereits seit 01.01.2017 prüfungsfrei umgetauscht. Normale Modulschulungen auch ohne Sprachkenntnisse bei Beachtung der o.g. Fristen. Wer danach erstmals einen der genannten FS-Kl. LKW und Bus erworben hat, benötigt die GQ mit IHK-Prüfung in deutscher Sprache.
Da wird nun bald der Run aus Serbien zu uns einsetzen........habe mehrere Kunden, die dort oder über Mitarbeiter gezielt Fahrer suchen, weil sie bereits mehrere Mitarbeiter aus Ex-Jugoslawien beschäftigen.