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Sorgenkind CodeXL
·Gurtverstärkung im Dach gemäß Bedienanleitung regelmäßig nachzuspannen, jedoch Spannelemente herstellerseitig nicht eingebaut.
GETRÄNKE:
- Gemäß VDI 2700 Blatt 12 muss der Fahrzeugaufbau über das Anforderungsprofil Code XL hinaus für den Transport von Getränken geeignet sein. Aufgeführt sind dort nicht nur Getränke in Modulkästen. Es sind nachfolgende Produkte benannt: ·Getränke in Mehrwegkästen ·Fassgebinde ·Einweggebinde ·Paletten mit kommissionierter Ware ·Rollcontainer ·Zubehör Für all diese Produkte ist der Transport mit oder ohne Ladungsträger möglich. Insbesondere bei den Einweggebinden, wie PET-Flaschen oder Tetrapaks, muss hier an der Sinnhaftigkeit der Regelung gezweifelt werden. Einwegflaschen mit 0,75 l Fruchtsaft unterliegen somit der VDI 2700 Blatt 12, hingegen Einwegflaschen mit 0,75 l Speiseöl fallen unter VDI 2700 Blatt 6.
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«
Problematik gut erkannt!. Finde ich gut, daß du als VL dich ein wenig intensiver mit der LaSi beschäftigst und deine Erkenntnisse hoffentlich auch umsetzen (überwachen) kannst.
Habe denselben Artikel schon seit längerem in meinen Modulschuliungen dabei und bisher ruft der meist nur ungläubiges Kopfschütteln bei den Fahrern hervor.
Das größte Problem in der Praxis sind jedoch diejenigen, die die LaSi ausführen (sollen). Was man jeden Tag so sieht, ist manchmal unglaublich. Habe da mittlerweile sehr viele Unterwegsfotos. In den Schulungen wird bei den Fotos mit Erstaunen reagiert (sofern die Fehler überhaupt erkannt werden) und meist geantwortet; passiert nichts, keine Zeit etc.
Und wenn man ehrlich ist: die meisten Verlader haben wenig oder keine Ahnung von LaSi und schieben alles auf den mehr oder weniger kundigen Fahrer ab. Es wird schon nichts passieren. Und wenn der Aufbau die Vorschriften des Code XL erfüllt, dann ist alles gut. Leider ein großer Irrtum.
Es gibt aber auch Verlader, die wollen, daß sich bei Ihnen trotz 0-Schaden-Bilanz etwas ändert und die holen dann u.a. meinen Rat in Form eines größeren Analyse-Auftrags ein......Beobachten, Dokumentieren, Analysieren, Lösungsvorschläge (bis hin zur Fahrzeug-Neuanschaffung). Danach nach einer gewissen Zeit nochmals Kontrolle, ob alles umgesetzt wird.
Grüße Uto
Gegen den deutschen Politiker ist der Pawlowsche Hund ein vernunftbegabtes Wesen, das den Mut aufbringt, sich seines Verstandes zu bedienen. Warum muss Politik in Deutschland so sein? Warum muss jeder und jede jede Gelegenheit nutzen, das zu sagen, was er oder sie immer schon gesagt hat? Warum kann nicht einfach mal Ruhe sein? (Christoph Schwennicke)
Mal eine Frage. Wenn ich einen Code XL habe, kann ich den dann auch "Aufrüsgten" z.B. auf Getränke ZErtifikat der was es sonst noch gibt? Sprich durch einfache Prüfung oder muss da wieder was extra eingebaut werden.
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Schau einfach in das zum Fahrzeug gehörende Gutachten. steht alles drinn. Das Gutachten ist mitzuführen und das Fahrzeug einmal jährlich auf Einhaltung der Bedingungen aus dem Gutachten sowie den techn. Zustand zu prüfen. In meiner Lieblingsspedi macht das der HU-Prüfer bei der HU mit. gibt dann einen Extra-Zettel. Glaube bei Schmitz (oder war es Kögel) gibt es sogar ein Gutachten mit Prüfbuch.
Ok werde das mal prüfen. Mir geht es darum, ich überlege einen Auflieger zu kaufen, der XL hat aber für den es kein Getränkezertifikat ab Werk gibt (es handelt sich um einen Faktwandkoffer). Da ich aber als Rückladung öfter Getränke laden werde, ist nun die Frage, ob man das Nachrüsten kann, da ich keine Probleme möchte. Ab Werk bei Cargobull nicht möglich laut der Aussage.
Da der Koffer ja eigentlich eh keine Probleme machen dürfte suche ich eine Möglichkeit so ein Zertifikat zu bekommen.
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....