Getränke ist mau zurzeit und da ich am WE irgendwie ziemlich abgelenkt war, ist heute Bürotag angesagt. Bis Do Mittag lag nichts besonderes an, dann lade ich für die Messe in Dortmund.
Eben ein Anruf: Noch diese Woche müssen 150 Tonnen hier in der Ecke umgelagert werden, also 5 Frachten Big Bags mit gurten und so....gut bezahlt. Doof nur dass mein Auflieger voll mit Leergut für eine Kurztour morgen früh ist, heute also nichts drin ist.
Die nächsten 3 Tage geht's also volle Pulle, nix mit einen auf ruhig machen. 6 Touren um den Schornstein, im Taunus für Messe Dortmund laden, Freitag dort leer machen, nach Löhne düsen und komplett für 56 laden....am liebsten auch noch abladen, wird wohl eng.
Naja, dann kann Anke Butter statt Margarine für mein Frühstücksbrot kaufen.
Frank, Timo u.ä. Börsen kannst Du angeben, allerdings nur bei Neuverträgen. Heißt auf Deutsch, der Vertrag darf erst ab dem 01.01.2013abgeschlossen worden sein. Ich hatte das auch angegeben, hab die Timo aber schon seit 2007. Hatten die vom BAG abgelehnt. Durfte mir dann aber fairerweise was andres zur Förderung aussuchen. Feine Leute beim Amt.
habe gehört dass Wartungsverträge nicht mehr angenommen werden, stimmt dass??
es gibt listen, in denen steht genau drin was in dem entsprechendem jahr förderfähig ist.
Es sind nur Leistungen im Rahmen eines Wartungsvertrags förderfähig, die überobligatorisch (nicht gesetzlich vorgeschrieben) sind. Wartungen als Voraussetzung für den Erhalt von Garantieansprüchen sind förderfähig, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nicht förderfähig sind Fahrzeugreparaturen, sowie Vorführungs- und Prüfungskosten für Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung sowie sonstige gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen. Nicht förderfähig sind weiterhin Wartungsarbeiten, die im eigenen Betrieb durch eigenes Personal vorgenommen werden. Wartungsverträge, die nicht förderfähige Vertragsinhalte enthalten (wie z.B. die Vorführungs- und Prüfungskosten für vorgeschriebene techn. Fahrzeugüberwachungen, Fahrzeugreparaturen u.a.) sind nur förderfähig, wenn die Kosten für die förderfähigen und nicht förderfähigen Bestandteile des Vertrages einzeln ausgewiesen sind.