Unter Absatz 5.3.2.2.1 steht "Wenn wegen der Größe und des Baus des Fahrzeugs die verfügbare Fläche für das Anbringen der orangefarbenen Tafeln nicht ausreicht, dürfen deren Abmessungen für die Grundlinie auf 30 cm, für die Höhe auf 12 cm und für den schwarzen Rand auf 10 mm verringert werden. "
Ist die Verkleinerte auch am LKW Zulässig?
Nach meiner Interpretation ja,wenn die Voraussezung (kein Platz) gegeben ist.
Kollege meint Nein,die gelten nur für PKW und Sprinter.
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«
Tom kannste vielleicht mal das komplette Fahrzeug rückwärtig fotografieren? Dann kann man sich ein besseres Bild machen.
Der Fuhrmann
*********************************** Tun, was du magst, ist Freiheit. Mögen was du tust, ist Glück. Fülle Dein Leben nicht mit Tagen, fülle Deine Tage mit Leben.
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«
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Im Regelfall transportiert das Fahrzeug in diesem Zustand kein Gefahrgut sondern es werden Wechselbrücken aufgenommen. An diesen Wechselbrücken würde ich die ADR-Warntafel und ggfs dazugehörige Placards platzieren.
Hier mit der Minitafel zu arbeiten - ich weiß nicht - hätte ich Bauchschmerzen bei.
Der Fuhrmann
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Zitat von Der Fuhrmann im Beitrag #5Im Regelfall transportiert das Fahrzeug in diesem Zustand kein Gefahrgut sondern es werden Wechselbrücken aufgenommen. An diesen Wechselbrücken würde ich die ADR-Warntafel und ggfs dazugehörige Placards platzieren.
Hier mit der Minitafel zu arbeiten - ich weiß nicht - hätte ich Bauchschmerzen bei.
Hmmm. Jetzt fährt man Kundenwechselbrücken.... Placards sind ja eig. Sache des Versenders. Aber wie Befestige ich die Tafel an Wechselbrücken die mir nicht Gehören?? Magnet geht ja nicht...
Und die Große am Unterfahrschutz,die biegt die Deichsel in jeder Kurve um. Fahrer biegt zurück.... das machen Fahrer und Tafel eine Zeit lang.Dann wird's der Tafel zu Blöd und sie bricht ab...
Und die Tafel muß ja ans Fahrzeug und nicht an den Ladungsträger....
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Aus aktuellem Anlass (Fahrer eines Kunden hat mich soeben angerufen)
Spontane Kontrolle des mit ADR-Gut beladenem WB-LKW solo
Grund der Kontrolle: hinterherfahrende Beamte der Polizei in einem Zivil-PKW haben erkannt, dass die aufgeklappte orangefarbene Tafel des WB-LKW nicht vollständig sichtbar ist. Tafel kann aus Platzmangel nicht anders montiert werden und wurde ab Werk beim Hersteller so montiert. Anzeige läuft nun. @da_Strizzi Martin, ich bin selbst nicht der ADR-Experte.......den Einbauort muss der TÜV abnehmen?
Zitat von Tomdiesel im Beitrag #7Und die Tafel muß ja ans Fahrzeug und nicht an den Ladungsträger....
Was spricht denn aber dagegen (bzw ist es irgendwo verboten) die Warntafel an die BW zu montieren? Ich seh hier ab und an einen Zug von einer Entsorgungsbude die fahren alte Autobatterien in Abrollern (lose Schüttung). Der hat die Tafeln mit Nummern auf jeden Fall seitlich am Container. Wo die hintere, neutrale ist muss ich mal bewusst drauf achten, wenn ich den wieder sehe.
Ich habe es auch irgendwie von der letzten Fortbildung noch so im Kopf: Wird eine WB nicht vom Fahrzeug abgesetzt gilt sie als normaler Aufbau und wird nur neutral orange gekennzeichnet. Wird die WB aber abgesetzt gilt sie als Container und braucht Placards. Demzufolge wäre doch auch die hintere orange Tafel an der WB in Ordnung?! Oder hat jemand ne genaue Info dazu?
Logistik hat nichts mit Logik zu tun!!! ----------------------------------------
Kunde: "Wo ist mein Container?" Spediteur: "Der wird gerade gelöscht." Kunde: "Waaahhhh... mein Container brennt ??!!"
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #9Aus aktuellem Anlass (Fahrer eines Kunden hat mich soeben angerufen)
Spontane Kontrolle des mit ADR-Gut beladenem WB-LKW solo
Grund der Kontrolle: hinterherfahrende Beamte der Polizei in einem Zivil-PKW haben erkannt, dass die aufgeklappte orangefarbene Tafel des WB-LKW nicht vollständig sichtbar ist. Tafel kann aus Platzmangel nicht anders montiert werden und wurde ab Werk beim Hersteller so montiert. Anzeige läuft nun. @da_Strizzi Martin, ich bin selbst nicht der ADR-Experte.......den Einbauort muss der TÜV abnehmen?
Ich komme erst mrogen an den Fahrzeugschein ran. Melde mich ASAP
Straßengüterverkehr ist die Auslagerung von mangelndem Denkvermögen auf öffentliches Gut.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #9Aus aktuellem Anlass (Fahrer eines Kunden hat mich soeben angerufen)
Spontane Kontrolle des mit ADR-Gut beladenem WB-LKW solo
Grund der Kontrolle: hinterherfahrende Beamte der Polizei in einem Zivil-PKW haben erkannt, dass die aufgeklappte orangefarbene Tafel des WB-LKW nicht vollständig sichtbar ist. Tafel kann aus Platzmangel nicht anders montiert werden und wurde ab Werk beim Hersteller so montiert. Anzeige läuft nun. @da_Strizzi Martin, ich bin selbst nicht der ADR-Experte.......den Einbauort muss der TÜV abnehmen?
... der Anbauort der Warntafel wird nicht vom TÜV abgenommen. Es ist im ADR-Recht halt nur beschrieben wie die anzubringen ist.
Der Fuhrmann
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@Ralf schon richtig. Aber wenn man aus Platzgründen die Verkleinerte braucht,wird das Eingetragen.
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Zitat von Tomdiesel im Beitrag #13@Ralf schon richtig. Aber wenn man aus Platzgründen die Verkleinerte braucht,wird das Eingetragen.
... ah, das wusste ich nicht. Nur bei Großfahrzeugen oder auch bei Kastenwagen?
Der Fuhrmann
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Bei den Kleinen sind sie doch Standard. Zumindest vorne,um nicht die Kühlöffnungen zu verdecken. Wie es hinten beim z.B. Sprinter aussieht weiß ich nicht.
Bei den LKW <3,5t wurde mir erklärt, wird es deshalb eingetragen damit nicht jeder aus Optischen gründen mit der kleinen rumfährt.Also muß eine Übergeordnete Instanz festlegen daß es aus Platzgründen wirklich nur mit der Verkleinerten geht.
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