Seit 16.09.2021 gilt das neue 3-stufige Warnsystem in der Corona-VO BaWü. Lt. Radio SWR soll dieses System von allen Bundesländern zeitnah übernommen werden.
Die wichtigsten Regeln für das Transportgewerbe:
Reisebusverkehr: 3G-Regel bei allen Stufen in geschlossenen Räumen (also im Bus) Linienbusverkehr: ???
Güterkraftverkehr: ??? Ausbildung Fahrschule, BKrFQG etc.: keine Regeln in der Basisstufe, 3G-Regel bei der Warn- und Alarmstufe
Aktuell heißt es bei Infosendungen im Radio nur: Alle nichtgeimpften Personen mit Kundenkontakt müssen 2x pro Woche verpflichtend getestet werden. Der Arbeitgeber hat dafür die Kosten zu tragen und das Personal zu stellen.
Linienbusverkehr und die Kraftfahrer im Güterverkehr wurden wohl bisher 'vergessen'???
hurgler0815
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Bei uns in MV gibt es für Fahrschulen und BKF Ausbildung einen extra "Anhang 25"
Ich packe Euch mal zur Info die aktuelle Lesefassung der Corona-LandesVO MV vom 15.09.2021 in den Anhang, habe ich heute morgen vom Landesamt bekommen. Grundsätzlich in Innenräumen 1,5m Abstand, ggfs. Mund-Nase-Bedeckung, Kontaktverfolgung (allgemein wichtig §§ 1, 1a-1c)
In MV ist jetzt die Hospitalisierungs-Inzidenz entscheidend für etwaige Massnahmen. Und erst danach die Neuansteckung und Intensivstationauslastung. Hab mich gestern abend doch erstmal erschrocken, weil die "Inzidenz" so niedrig war... von ca. 25 auf 0,5 bei uns im Landkreis.
Es gibt nur eine Angebotspflicht seitens des Arbeitgebers für Test (2x wöchentlich) - Mitarbeiter müssen diese aber nicht annehmen. Die meisten bei uns sind geimpft - darf ich ja aber nicht abfragen... Ich weiss das nur, weil wir für einen grösseren Teil direkt die Termine im Impfzentrum organisiert haben...
Wir sind bei uns ausgebildet als Schnelltester, dadurch darf ich (und eine Kollegin) testen und sogar die Zertifikate für Friseur, Restaurant und Co. ausstellen. Zusätzlicher Service für unsere Kolleg*innen. Was tut man nicht alles...
KatjaR
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BaWü ist wohl noch ein wenig rigider bei der Durchsetzung der Vorschriften. Bei uns in der Fahrschule seit 2020 Maskenpflicht, wenn man in den Räumen unterwegs ist...oder im Fahrzeug (egal ob alleine oder mit Fahrschüler und/oder Prüfer) Mindestabstand 1,5m bei uns im Schulungsraum möglich....somit kann die Maske beim BKF-Unterricht aktuell runter (Spuckschutzwände, gute Durchlüftung).
Das Problem sehe ich, dass sehr viele Betriebe keine eigenen Testpersonen stellen können und somit, wenn überhaupt, die Tests lax oder falsch oder gar nicht durchgeführt werden. Wird schon nichts passieren oder kontrolliert werden.
Was ich nicht verstehe: Fahrer von Linienbussen sind durch vielfachen Kundenkontakt trotz Schutzscheibe denselben Risiken wie Busfahrer im Reiseverkehr ausgesetzt - und im Warnsystem nicht erwähnt. Fahrer von Linienbussen dürfen mit Schutzscheibe die Maske beim Ein- und Aussteigen, Auf- und Abbau von Rollstuhlrampen sowie beim Fahren absetzen - ein Reisebusfahrer muss die Maske nutzen, wenn ohne Schutzscheibe ein- und ausgestiegen wird. Fahren ohne Maske nur, wenn vorne die erste Sitzreihe freibleibt - siehe auch Gesundheitsempfehlungen der BGV.
Die LKW-Fahrer, die alle häufigen Kundenkontakt haben (im Freien oder auch in Büros), sind auch nicht erwähnt. Gerade dort wird oftmals nicht auf die Vorschriften geachtet bzw. viele Fahrer lehnen nach meinen Erfahrungen eine Impfung ab.
Vermutlich werden beide Berufsgruppen nicht aufgeführt, weil ansonsten die ohnehin schon schwierige Versorgungssituation sich dramatisch verschärfen würde.