Zitat von Schrotti im Beitrag #15Ich habe den Mist früher viel von F nach D gefahren. Damals und auch heute ist es noch so,das Material kommt stellenweise noch heiß aufs Auto. So heiß, das selbst die Unterleghölzer angekokelt waren. So,dann leg da mal ARM drunter= ,oder Gurte drüber...
@Schrotti, zählt nicht als Ausrede. Dann muss die Übernahme der Ladung konsequent abgelehnt werden - mit den entsprechenden Folgen meist für den TU. Verlader ist natürlich mit dabei - hier könnte man Vorsatz und Abschöpfung gem. §29a OWiG anwenden.
Da offensichtlich niemand den noch ausstehenden sichtbaren Fehler findet, hier die Auflösung:
Warum bestellt ein TU einen Sattelanhänger für solche Transporte mit einer hinteren Rollplane? 1) um zu vermeiden, dass die umgeklappten Türen eine genehmigungspflichtge Überbreite gem. § 70 StVZO in Verbindung mit § 29 Abs. 3 StVO bewirken 2) damit die Problematik der Konturmarkierung (vorgeschrieben gem. § 53 Abs. 10 StVZO, ECE R48 und ECE R104) gelöst wird.
Fehler des Fahrers: Er hat die Rollplane bis nach oben aufgerollt und damit ist die rote oder weiße Konturmarkierung außen an der Plane verdeckt -> ist so bei Fahrten mit schlechtem Außenlicht bzw. bei Lichtpflicht nicht zulässig. Die Rollplane muss so weit wie möglich heruntergeklappt werden - und kann dann umgeklappt werden, sodass die Konturmarkierung sichtbar bleibt. Die Alternative: eine reflektierende Klebefolie in rot oder weiß muss am Unterfahrschutz angebracht sein -> ist hier nicht der Fall.
Bei einem Auffahrunfall kann das zu Problemen bei der Versicherungsregulierung führen - bei einer Kontrolle zu einem bussgeldbewehrten Tatbestand und der Fahrer muss die Plane korrigieren.
Habe ein super Foto davon (leider ohne die Bildrechte). Im Übrigen ist auch der Unternehmer verantwortlich, wenn er seinen Fahrer nachweislich nicht entsprechend eingewiesen hat. Der Verlader sowieso - auch wenn er es meist nicht glaubt.
Ganz zum Schluß: ein guter Dozent für GQ und Weiterbildungen (Module) gem. BKrFQG hat dieses Thema auf dem Schirm.
Für die Gastleser: Solche Transporte finden täglich in großer Zahl statt. Ich hoffe, dass Ihr dieses Thema und alle Beiträge (die sonst normalerweise bei solch einem Thema intern bleiben) ernst nehmt, sofern Ihr in der Praxis davon betroffen seid. Für alle anderen sind diese Transporte ein Paradebeispiel, was alles falsch gemacht werden kann und meist auch in der Praxis falsch gemacht wird.
Der Admin und die Moderatoren haben sich aufgrund der Brisanz entschlossen, dieses Mal solch einen Beitrag öffentlich zu posten. Für unsere Mitglieder gibt es im internen Bereich regelmäßig die Sparte 'Foto des Monats', wo die Praxis anhand von Fotos kritisch beurteilt wird.
Für mich als Ladungssicherungs-Legastheniker war der Thread hilfreich. Von daher kann ich die paar z.T. galligen Anmerkungen nicht ganz einordnen. Egal - weiter so Uto!
So schön wie es früher war, ist es früher nie gewesen. - Herman van Veen
Zitat von Schrotti im Beitrag #15Ich habe den Mist früher viel von F nach D gefahren. Damals und auch heute ist es noch so,das Material kommt stellenweise noch heiß aufs Auto. So heiß, das selbst die Unterleghölzer angekokelt waren. So,dann leg da mal ARM drunter= ,oder Gurte drüber...
@Schrotti, zählt nicht als Ausrede. Dann muss die Übernahme der Ladung konsequent abgelehnt werden - mit den entsprechenden Folgen meist für den TU. Verlader ist natürlich mit dabei - hier könnte man Vorsatz und Abschöpfung gem. §29a OWiG
@hurgler0815 Glaubst du,dass der Fahrer des litauischen Lkw,sich in Frankreich auf eine Diskussion einlässt? Die Jungs fahren das Zeug mit offenen Türen bis in den Frankfurter Raum. Die diskutieren nicht, die fahren! Weil, wenn sie anfangen zu diskutieren, sind sie ihren Job los!
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!
Ist halt der Unterschied zwischen Theorie und Praxis....
Für mich mit de Rollplane wäre das fein, an die Kontur hätte ich auch nicht gedacht......
By the Way: Die Kontur - gibt es da farbliche Vorschriften? Mein neuer Krone hat so häßliche Orange. Da die Plane wegen falscher Farbe neu muss hätte ich die lieber in Silber...... Und hinten rot statt orange....
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Klaus, was andere machen oder nicht, kann doch uns auf dem ersten Blick egal sein. Im Schadensfall wird sich die Polizei und die Versicherung jedoch auf die § berufen.
STVZO §53 Abs.10 (10) Die Kennzeichnung von 1. ..... 2. ..... 3. Fahrzeugen der Klassen M2, M3, O2 und Fahrgestellen mit Fahrerhaus, unvollständigen Fahrzeugen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeuge der Klasse N2 mit einer Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t sowie Fahrzeuge der Klassen N, O3 und O4 mit einer Breite von nicht mehr als 2 100 mm oder mit einer Länge von nicht mehr als 6 000 mm mit weißen oder gelben auffälligen Markierungen an der Seite, mit roten oder gelben auffälligen Markierungen hinten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, und .....
So schön wie es früher war, ist es früher nie gewesen. - Herman van Veen