vor kurzem ist mir in meiner Residenzstadt folgendes aufgefallen: [[File:IMG_20221014_155649.jpg|none|auto]]
Die einzige Zufahrt wird von der Kamera beaufschlagt. Durch die Kamera wird ein Kennzeichen erkannt.
Frage: Inwieweit darf dieser Dienstleister an Halterdaten gelangen?
Krischan
hat folgende Bilder an diesen Beitrag angehängt
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Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Es handelt sich hier um einen öffentlichen Verkehrsraum - kein Privatgelände. Supermarktparkplatz ?
Kein Hinweis auf die Daten der Überwachungsfirma. Ist das ein Dienstleister, der z.B. durch Überwachungstätigkeit für öffentliche Auftraggeber (z.B. Radarkontrollen) bereits Zugriff zu den Registern hat? Da werden sicher auch andere Verkehrsteilnehmer erfasst. Stichwort: Bewegungsprofil.
Halte das gem. DSG-VO bedenklich - schaue später mal nach.
Habe ich auch vor, darf aber kein Umfeld zusehen sein, mein ehemaliger Vermieter hat das mit seinem Platz (Tor) gemacht. Musste er überall Hinweisschilder anbringen das das Stück Tor Videoüberwacht wird.
Ein Supermarktplatz ist (fast) immer Privatgelände. Der Besitzer hat die Fa. Fair Parken (steht auf dem Schild) mit der Überwachung beauftragt. Die wird eine Anzeige aufgeben wegen Erschleichen einer Leistung (o.ä., StGB § 265a), die zuständige Behörde (Polizei oder Ordnungsamt) wird die Halterdaten rausgeben. Das ist eigentlich schon Standard auf Parkplätzen der Supermärkten, selbst im Kaff Radeberg wird videoüberwacht.
So schön wie es früher war, ist es früher nie gewesen. - Herman van Veen
Da steht nur was von Strafzettel, nichts von Video-Überwachung.Die Kamera darf nur das Kennzeichen erfassen und nicht den Fahrer. Für mich klar: Widerspruch gegen einen Bescheid.
Fehlerfassung kann durchaus geschehen. Bei Widerspruch und Einschaltung von Anwalt mit Akteneinsicht wird es spannend.
Und nochmals: ein befahr- und begehbarer Parkplatz ohne Zugangsüberwachung (Schranke, Pforte, Chip etc.) und ohne Rundumschließung ist eine öffentliche Verkehrsfläche. Der erste Grund für einen Einspruch.
Parkuhr und Strafzettel war gestern. Jetzt sind bei den Parkplätzen unten auf dem Boden kleine schwarze Kästchen angebracht, siehe --> HIER <--. Der Sensor gibt der Kamera erst nach überschreiten der Parkdauer den Befehl zur Kennzeichenaufzeichnung. Gut ausgerüstete Parkplätze haben mehrere Kameras, das funktioniert, glaube mir.
So schön wie es früher war, ist es früher nie gewesen. - Herman van Veen
.....diese Parkplätze sind so, wie sie fast alle gebaut sind, kein Privatparkplatz. Diese Parkflächen sind anders zu betrachten wie ein Hausparkplatz.
Selbst wenn dem so wäre, dann darf nur der Eigentümer diese Firmen beauftragen. Und oftmals sind diese Läden nur Mieter des Grundstücks und nicht Eigentümer.
Geschäftsmodell geplatzt.
Ich ziehe das rechtlich durch, wenn mir so ein Bescheid ins Haus flattert.
Also nach deiner Meinung ist auch ein Rasthof ein öffentlicher, kostenloser Parkplatz? Der ist ja auch für jedermann befahrbar und daher öffentlicher Verkehrsraum. Der Parkplatz (unserer Parkplatz) vor unserem Haus ist auch offen und für jedermann befahrbar. Dort darf sich dann auch die ganze Nachbarschaft hinstellen? Ich hab da so meine Bedenken.
So schön wie es früher war, ist es früher nie gewesen. - Herman van Veen
Autohof hat Zugangskontrolle beim Parkplatz über Pförtner oder Kassierer. Ist auch Eigentümer der Fläche.
Privatparkplatz ist dein Eigentum und somit nicht öffentlich.
Supermarkt oftmals nur Mieter....dann muss der Eigentümer die Firma beauftragen. Und Eigentümer muss auf dem Schild stehen. Wenn Supermarkt als Mieter als Auftraggeber für die Inkassobüros draufsteht, dann ist es rechtlich unzulässig. Für mich dann öffentliche Parkfläche.
Andere Fragen: Stehen die Schilder mit den lesbaten AGB vor dem Standort der Kamera? Vermutlich nicht. Also wird das Fahrzeug registriert und der Vertrag stillschweigend abgeschlossen, bevor man weiß, was hier Vorschrift für das Parken ist. Spannend für ein rechtliches Verfahren.
Ich fahre versehentlich wie auch immer über die im Boden eingelassene Kamera. Für welche Schäden haftet wer?
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #2Christian, Es handelt sich hier um einen öffentlichen Verkehrsraum - kein Privatgelände. Supermarktparkplatz ?
Es handelt sich um ein öffentlich zugängliches und befahrbares Privatgelände. Es ist ein Supermarktparkplatz. Ich meine der Zugang/die Zufahrt ist nicht physisch eingeschränkt. Bin hier aber nicht sicher da ich darauf nicht geachtet habe. Diese Information kann aber im echten Bedarfsfall nachgeliefert werden. Die AGB sind auf mindestens einen Schild vor dem Eingang des Rabatthändlers. Ein großes Schild mit viel Kleinstschrift. Das ist aber hinter der Kamera. Ob vor der Kamera eine entsprechende Information war kann ich nicht sagen. Ist mir bei der erstmaligen Befahrung nicht aufgefallen.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen eine strukturierte Nutzung von Parkplätzen in privater Hand. Mich stört nur die unterschiedliche Herangehensweise.
Bsp.: Auf einem Supermarktparkplatz war das Ordnungsamt vertreten um Strafzettel zu verteilen. Also auf Privatgelände. Ich habe die Damen selber angesprochen warum ich diese Dienstleistung im Bedarfsfall nicht erhalte. Antwort: Sie würden auf Anweisung handeln. Bsp.: Wenn ich ähnliche Probleme habe höre ich, "das ist Privatgelände, damit haben wir nicht zu tun." Unangenehm wenn der LKW deswegen nicht seine Arbeit beginnen kann. Offiziell geholfen wurde mir nicht.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
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Vor Jahren hat es meine Frau geschafft, an einem Tag, sich zwei Knollen von dieser Firma einzufangen. Da ich der Halter bin, wurde ich denn angeschrieben. Ich hab mich erstmal doof gestellt und von nichts gewusst,weil ich nicht gefahren war. Nach langem Hin und Her,wollte diese Firma die Auskunft zum Fahrer. Diese konnte ich auch nicht geben, denn dieses Auto nutzt meine Frau,meine Tochter, meine Mutter, mein Bruder, meine beiden Schwestern... Daraufhin sollte ich wieder zahlen und mir mit Anwalt und Klage gedroht. Ich habe dann gar nicht mehr reagiert,weil es mir einfach zu doof war. Es kamen dann noch mehrere Drohbriefe,diese habe ich dann zu den anderen gelegt und gedacht: "L..kt mich dort,wo keine Sonne hin scheint!" Danach war das Thema dann wohl erledigt. Ob man heutzutage noch so relativ einfach aus der Nummer kommt,wage ich zu bezweifeln.
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!