Hatte eben eine nette Diskussion zu “Arbeitszeitgesetz“ und “Bereitschaftszeiten“ und musste mir sagen lassen =
“Unser altes, deutsches ArbZG wurde hinsichtlich der EU harmonisiert und angeglichen. Nach letzter, gueltiger Fassung werden nun Bereitschaftszeiten nicht mehr bezahlt!“ (???)
De facto hatten wir es bei unserer Diskussion mit “RoLa“.
Sag‘ ich = “Wenn der Fahrer bei der RoLa vorne im Waggon sitzt, kann er hoechstens aus dem Abteil ‘raus, den Gang entlang bis zum Scheisshaus und wieder zurueck. Er kann ueber diese (seine) Zeit nicht frei verfuegen. Er kann sich nicht ein Eis holen, nicht zur Pommes-Bude gehen und auch seiner Freundin nicht in die Bluse greifen. Ergo: Diese Zeit ist fuer mich keine “Freizeit“ und muss bezahlt werden“.
Antwort von dem Herren mit dem ich mich diesbezueglich in der Wolle hatte = “Nein! Diese Zeit auf der RoLa vorne im Waggon ist nur “Bereitschaftszeit“. Die wird laut Gesetz nicht mehr bezahlt. Also muss jetzt der Unternehmer die Zeiten, in denen er seinen Fahrer (laut Gesetz) nicht bezahlen muss, wieder aus seinem Angebot ‘raus rechnen und einen guenstigeren Preis anbieten!“.
Bin ich jetzt doof, ist die ganze Welt um mich herum verbloedet oder ist unsere Branche wirklich doch schon so am Arsch?
Aber, im Gesetz steht’s wirklich so ‘drin.
Bin echt sehr gespannt auf Eure Kommentare, aber wahrscheinlich bin ich der der nix mehr rafft.
Klaus
P.S.:
Nur ‘mal rein theoretisch: Fahrer kommt am Montag in Spanien an. El Cheffe hat und findet keine Rueckladung, aber sagt seinem Fahrer “Bleib‘ beim LKW, ich kann jede Minute ‘was haben und dann geht’s los“. (Ist in meinem Verstaendnis “Bereitschaft“). Rueckladung findet der Chef jetzt aber erst am Freitag.
Also laut Gesetz = Dienstag, Mittwoch und Donnerstag “Bereitschaft“. Somit muss (laut Gesetz) der Chef seinen Fahrer also nur fuer zwei Tage (Montag und Freitag) bezahlen. (???)
Da rollen sich bei mir doch die Fussnaegel hoch!
Aber bei meiner Diskussion mit dem “netten Herren“ fehlen mir die Argumente, weil “Gesetz ist ja Gesetz“.
Liebe Leute, ist es denn jetzt wirklich so, dass wenn ich bei Aldi-Sued immer auf diese doofe Tafel schauen muss (= Bereitschaftszeit) diese Zeiten dem Fahrer nicht mehr bezahlt werden muessen und der Kunde sagt, diese “unbezahlten Zeiten“ muessten sich auch im Angebot niederschlagen?
Wenn das wirklich so ist, mach‘ ich gar nix mehr mit Spedition und werde ab morgen Rentner. Basta!
. . . keiner da, der mir bei diesem Thema weiterhelfen kann?
Was ist denn nun "richtig, was ist "falsch" und vor allem warum (Begruendung).
Es kann doch in meinem Verstaendnis gar nicht sein, dass, wenn der Fahrer beim Discounter auf'm Parkplatz steht und wartet bis er seine Nummer sieht (Bereitschaftszeit) ihm diese Zeiten von seinem Chef (Unternehmer) nicht mehr bezahlt werden muessen (???).
Zählt als Ruhepause und wenn der ZUG oder Die Fähre entladen wird darf er die Pause unterbrechen und zum nächsten Parkplatz fahren um seine Pause zu vervollständigen!
Gibt es im Digi extra hinter Out of.. die Einstellung Fähre!
Wenn's passt (Faehre oder RoLa) wuerde ich auch auf "Pause" stellen.
Die Frage ist aber, dass der Unternehmer (nach eben diesem Gesetz) alle "Bereitschaftszeiten" seinem Angestellten (Fahrer) nicht mehr zahlen muss (?) und der Kunde sagt:
Aha, Du als Unternehmer musst ja diese "Bereitschaftszeiten" Deinem Fahrer gar nicht zahlen. Also bitte Dein Angebot noch 'mal revidieren".
Weil, zum Beispiel als Beifahrer im 2-Mann-Betrieb, schaltet der Beifahrer (muss er) auf das Symbol "Quadrat mit Schrägstrich" schalten (= Arbeitsbereitschaft oder Wartezeiten, passive Tätigkeit wie das Warten auf Be- und Entladung, Mitfahrt als Beifahrer (auch in der Schlafkabine).
Alles andere geht (legal) nicht. Ist keine Lenkzeit, ist keine Pause und sind auch keine anderen Taetigkeiten.
Und eben diese "Bereitschaftszeiten" muessen dem Fahrer von seinem Arbeitgeber (laut eben diesem Gesetz) nicht mehr verguetet werden weil "keine Arbeitszeit" (?)
Das ist der Knackpunkt und das, worauf ich keine Antwort habe.
Und dann noch hoere, die Frachtraten wuerden weiter fallen weiter da die Unternehmer ihren Angestellten (Fahrern) diese Zeiten ("Bereitschaftszeiten = keine Arbeitszeit) ja nicht bezahlen muessen (?????).
Da hoert's bei mir doch irgendwo auf!
Klaus
P.S.: Habe inzwischen fleissig ge-googled aber bisher nur ein Urteil finden koennen, wo diese "Bereitschaftszeiten" dem betroffenen Fahrer vom Unternehmer rueckwirkend gezahlt werden mussten. Aber viel mehr finde ich nicht um entsprechend argumentieren zu koennen.
Es gibt Berufe die habe es per Gerichtsurteil durch bekommen das diese Zeit bezahlt wird, weiß aber nicht mehr wer das war!
So ganze einfache Sache!
Monteur von LKW Werkstatt hat Notdienst und das ist eben von Schichtende bei ihm Bereitschaftszeit!
Was bekommt der? Nichts sondern erst wenn er raus fährt mit Überstunden %!
Bergbau, Grubenwehr Bereitschaft, nichts erst wenn sie einen Einsatz fahren!
Schwiegersohn Rettungsdienst, da hat auch immer 1-2 Mann Bereitschaft, es könnte ja einer Krank werden von den anderen dann einer einspringen!
Nichts!
Montage Deutsche Welle, die Monteure von Thyssen sind um 18 Uhr in das Hotel und wir gearbeitet bis 21-22 Uhr.
Aufzug überladen und da musste immer dann einer kommen und ihn in Gang bringen, der Bereitschaft hatte, nichts und das war in der Zeit wo noch sehr gute Geld bezahlt wurde und auch Kleinigkeiten noch ´bezahlt wurden!
Ich sage mal salopp , du willst vom ex diese Bereitschaftzeiten bezahlt haben!
Der LKW Fahrer hat in der Regel Festlohn wie die freiberuflichen Notärzte!
Der Fahrer hat 120 € Brutto den Tag und der Notarzt 250 Brutto, egal ob einer jetzt was arbeitet er bekommt den Tagessatz!
Wollte auch nichts wissen von "Grubenwehr" oder "Rettungsdienst".
Sondern nur wissen, was ein Fahrer (z.B. Beifahrer im 2-Mann-Betrieb) machen koennte um seine (stundenlangen) "Bereitschaftszeiten" auch bezahlt zu bekommen, wenn er "rechts" sitzt, in die Karte schaut oder ewig mit der Dispo telephoniert.
Da hat dieser Fahrer dann doch die Arschkarte gezogen, wird ihm nicht entlohnt.
Denn "Bereitschaftszeit" ist ja laut Gesetz jetzt keine Arbeitszeit mehr (dummerweise aber leider auch keine Pause) und wird ihm laut Gesetz von seinem Arbeitgeber jetzt auch nicht mehr verguetet (?????)-
Egal, versuche 'mal mich anderweitig kundig zu machen denn das will ich wissen.
Für mich liest sich das so als würdest Du gerade mit der Realität kollidieren. Natürlich will das keiner zahlen. Und das Einfachste wäre es vielleicht, das Angebot umzuformulieren. Der strittige Punkt optisch beseitigt und die anderen Zahlen entsprechend nach oben korrigiert. Wenn das denn noch geht, da der Kunde die anderen Angebotsteile bereits kennt.
[Ironie ON] Oder folgendes Lohnmodell anwenden, dass mir vor ein paar Jahren begegnet ist..... 1) Tagessatz für jeden Tag ausserhalb vom Einsatzort. Auch bei stundenweiser Abwesenheit (also z.B. Sonntag losfahren) 2) Jede Stunde Lenkzeit wird bezahlt 3) Spesen werden gezahlt
So wird das Risiko der Nichtbeschäftigung auch schön auf den AN übertragen. [Ironie OFF]
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow
(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Nun die Definition nach Gesetzgeber ist die eine Seite und die Umsetzung in der Praxis die andere.
Wenn ein Fahrer in einer ordentlichen Firma beschäftigt ist und vernünftig bezahlt wird, spielt die Definition von Bereitschaftszeit keine Rolle.
Beim Gehaltsempfänger ist eh fast egal und bei den Stundenfahrern letztendlich auch wenn die Bedingungen stimmen.
Habe bei meine TUs so einige dabei die Stundenlohn bekommen, deren Leistungen sind genauso gut wie bei den anderen.
Ich habe nur den Eindruck das bei den Fahrern auf Stundenlohn die Bereitschaft größer ist auch mal Samstags eine Extratour zu ziehen oder sich selber um die Kleinigkeiten an ihren Autos zu kümmern.
Gruß Chris
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
Die Einkommenshöhen sind doch auf gleichem Niveau.
Spätestens seit Einführung des Digis und der einhergehenden Kontrollen sind die möglichen Arbeits bzw. Schichtzeiten und damit die Verdienste auf dem gleichen Niveau.
Gruß Chris
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
Zitat von Convoy-Pusher im Beitrag #6O.k., schliesse dann diesen "thread" wieder.
Wollte auch nichts wissen von "Grubenwehr" oder "Rettungsdienst".
Sondern nur wissen, was ein Fahrer (z.B. Beifahrer im 2-Mann-Betrieb) machen koennte um seine (stundenlangen) "Bereitschaftszeiten" auch bezahlt zu bekommen, wenn er "rechts" sitzt, in die Karte schaut oder ewig mit der Dispo telephoniert.
Da hat dieser Fahrer dann doch die Arschkarte gezogen, wird ihm nicht entlohnt.
Denn "Bereitschaftszeit" ist ja laut Gesetz jetzt keine Arbeitszeit mehr (dummerweise aber leider auch keine Pause) und wird ihm laut Gesetz von seinem Arbeitgeber jetzt auch nicht mehr verguetet (?????)-
Egal, versuche 'mal mich anderweitig kundig zu machen denn das will ich wissen.
Klaus
Es muss doch keiner LKW fahren! Das hat es vor 40 Jahren nicht gegeben das die Zeit entlohnt wird!
Das einzige, der 2 war der Depp und musste sich hoch arbeiten zum ersten Fahrer!