Liebes Forum,
ich habe ein Nebengewerbe im Bereich Veranstaltungstechnik. Ich weiß, dass ich wegen der Handwerkerregelung mein Equipment ohne Berufskraftfahrer fahren darf. (Klasse C z.B.)
Wie verhält sich das bei der Führerscheinklasse L/T?
Darf ich - als jemand der die Handwerkerregelung in Anspruch nimmt - mit Führerscheinklasse T ohne Berufskraftfahrer einen Traktor mit Anhänger fahren?
Also ich besitze Klasse T - diese ist ja aber nur für Land-/Forstwirtschaft bestimmt.
Hier hilft dir bestimmt der Uto @hurgler0815 oder der Götz @gb-log.de ! Hab aber bisschen Geduld, die zwei haben arbeitstechnisch einiges an der Backe.
Ich denke, dass Du die FS-Klassen C sowie die Berufskraftfahrerqualifikation gem. BKrfQG meinst mit FQN und Ziffer 95. Passt für Veranstaltungstechnik mit der Handwerkerregelung, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist.
Kl. T mit Anhänger im lof-Bereich bis Vmax 45 km/h ist Qualifrei. Ebenfalls für Sonderbedingungen im Umkreis von 100 km um den Betriebssitz
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Der Link ist sehr aufschlussreich.
Danke für die Richtigstellung gleich zu Beginn. Ja ich meine den FQN - das war mir bisher kein Begriff - ich habe mich gleich informiert.
Ich glaube ich kann keine Nachrichten zitieren (Meldung: Anzahl verwendet Links überschritten), deswegen habe ich eckige Klammern genutzt.
[bezüglich gesendetem Link]
=> Als LOF-Fahrer darf ich im Umkreis 100 km ohne FQN nur mit dem Führerschein entsprechende Fahrzeuge fahren.
=> Auch wenn das Fahrzeug unter 45 km/h fährt darf ich es überall ohne FQN fahren.
Interessant.
[Passt für Veranstaltungstechnik mit der Handwerkerregelung, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist.]
=> Ich darf mit Führerscheinklasse T ohne FQN einen Traktor mitsamt Anhänger zur Beförderung von Veranstaltungstechnik (im Sinne der Handwerkerregelung) verwenden?
Also trotz dessen, dass Führerscheinklasse L/T klar nur für LOF-Zwecke ausgestellt werden darf ich damit - begründet durch die Handwerkerregelung - diese auch für entsprechende Zwecke verwenden?