Ab Mai 2025 dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden. Die Passfotos können direkt auf dem Amt oder bei einem Berufsfotografen gemacht werden. Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen verhindern
darf max. 1 Jahr alt bei der Ausstellung des Führerscheins in der Bundesdruckerei sein -> somit wird diese Vorschrift hier greifen. Benötigt wird ein biometrisches Foto im Sinne der Anlage 8 der Passverordnung (PassV). Benötigt wird ein aktuelles Passfoto in Farbe (35 bis 45 mm), bei welchem das Gesicht mit direktem Blick in die Kamera zentriert auf dem Foto platziert ist.
Foto in der Fahrerkarte
benötigt wird ein biometrisches Foto im Sinne der Anlage 8 der Passverordnung (PassV). Benötigt wird ein aktuelles Passfoto in Farbe (35 bis 45 mm), bei welchem das Gesicht mit direktem Blick in die Kamera zentriert auf dem Foto platziert ist. (Hat zumindest meine Ausgabestelle im Dezember 2024 nicht interessiert, da ich nur ein älteres nicht biometrisches Foto hatte)
Foto im Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
benötigt wird ein biometrisches Foto im Sinne der Anlage 8 der Passverordnung (PassV). Benötigt wird ein aktuelles Passfoto in Farbe (35 bis 45 mm), bei welchem das Gesicht mit direktem Blick in die Kamera zentriert auf dem Foto platziert ist.