Dazu ein Kommentar von PHK a.D. Dieter Schäfer, Begründer der Initiative Max Achtzig, bei LinkedIn:
Über 4 Promille! Berlin, wir haben ein Problem! Seit 2018 kämpfen wir unermüdlich gegen das Totschweigen der Alkoholgefahr im Transportgewerbe an. Nicht nur, aber meist haben solche exorbitant hohen Alkoholkonzentrationen Fahrer aus Osteuropa. Weder die Merkel-Administration, noch die Ampelregierung hat das Problem aufgegriffen.
Nahezu täglich gibt es deutschlandweit Meldungen über stark alkoholisierte LKW-Fahrer. Ab 3 Promille gilt man vor Gericht als schuldunfähig, weil man nicht mehr rational handelt. Das Transportgewerbe, die politisch Verantwortlichen, der Warenhandel und letztlich die Gesellschaft ignorieren bisher dieses gewaltige Problem standhaft. Es ist nicht ausreichend, auf die geltende Gesetzeslage zu verweisen und zu warten, bis etwas passiert oder wie hier bei Auffälligkeiten die Polizei zu alarmieren.
Hat schon je einer die freigesetzte Aufprallkraft eines voll beladenen 40-Tonners, der mit 90 km/h, reaktionslos auf einen am Stauende stehenden Sattelzug prallt öffentlich gemacht? Geschwindigkeit mal Masse mal Zeit ergeben hier eine freigesetzte Kraft von knapp 2 Millionen Newton (N). Zum Vergleich: Ein hochmotorisierter PKW setzt bei einem Aufprall mit 200 km/h dagegen nur rund 160.000 N um.
Wollen wir wirklich bis zu einer Katastrophe mit Massenanfall von Verletzten und Toten zuwarten?
Es wird immer schlimmer mit den meisten alkoholkranken Fahrern.
EDIT Dazu ein Beitrag vom 01.12.2024 auf LinkedIn von PHK a.D. Dieter Schäfer, dem Gründer der Max Achtzig Initiative
Ein fahruntauglicher polnischer LKW-Fahrer hat am späten Nachmittag des 30.11.2024 zwischen Neuss und Gevelsberg bei einer Chaosfahrt auf 60 km Länge 26 Menschen verletzt, 8 davon schwer, einen lebensgefährlich und 50 Kraftfahrzeuge beschädigt. Das war ein Fall mit Ansage. Kein Verantwortungsträger kann behaupten, dass er noch nichts von dieser gemeinen Gefahr gehört hat. Ist jetzt endlich Zeit zu handeln? Welche Forderungen sind zu stellen?
Es geht nicht darum, osteuropäische Fahrer zu diskriminieren – immerhin sind 98 Prozent unauffällig. Der alkoholkranken Minderheit (geschätzt mehrere tausend täglich) muss jedoch geholfen werden und insbesondere die Allgemeinheit muss vor den Gefahren geschützt werden. Ein 40-Tonner in Händen eines Alkoholikers oder Drogenkonsumenten stellt eine unkalkulierbare Waffe dar. Und das Problem ist mit vollzugspolizeilichen Mitteln nicht zu lösen.
Es bedarf einer öffentlichen Bewusstseinsbildung, einer Sensibilisierung der Polizeidienststellen und der örtlichen Führerscheinbehörden.
Der Gesetzgeber muss für Berufskraftfahrer die Null-Promille Grenze im StVG festschreiben. Bei Gefahrgutfahrern gibt es diese ja bereits über das ADR. Eine strafbewehrte Mitwirkungspflicht beim Atemalkoholtest, wie in Österreich, Spanien oder den Niederlanden, schafft Rechtssicherheit für die einschreitenden Kontrollbeamten. Und eine Rechtsgrundlage zur Beschlagnahme des Führerscheins zur vorläufigen Entziehung der FE bei einer AAK ab 1,6 Promille und mehr bis zur Beibringung einer MPU ermöglicht eine effizientere Gefahrenabwehr und schnellere Hilfe für den mutmaßlich alkoholkranken Fahrer.
Schlussendlich sollte eine EU-Vereinbarung getroffen werden, dass der ausstellenden oder lizensierenden Behörde im EU-Ausland eine Meldung, analog §2 Absatz 12 StVG, übersandt wird.
Der Status Quo verdrängt die Gefahren. Es war nicht eine Frage ob ein schweres Unglück durch einen alkoholkranken bzw. fahruntüchtigen BKF verursacht wird, sondern nur, wann dieses eintritt! Man könnte ob der Untätigkeit der Verantwortungsträger trotz der von uns bereits 2020 bei allen Bundesländern eingereichten Petition auf vorläufigen präventiven Entzug der Fahrerlaubnis bei Verdacht auf Alkoholismus (ab 1,6 Promille) einfach nur schreien
Zuvorderst hoffen und wünschen wir, dass die lebensgefährlich verletzte Person durchkommt und alle Verletzten wieder vollständig und völlig genesen.
EDIT EDIT Dazu ein Beitrag vom 04.12.2024 auf LinkedIn von PHK a.D. Dieter Schäfer, dem Gründer der Max Achtzig Initiative
Um ein Problem schnell anzugehen, muss man nach dem Möglichen und nicht nach dem Erwünschten streben. Warum soll wegen einer gefährlichen Minderheit, die überwiegend osteuropäisch trinksozialisiert ist, die große Mehrheit, die mit Alkohol umgehen kann, einen Alkolock einbauen lassen? Da ist doch Widerstand vorprogrammiert. Oder glaubt jemand, dass polnische oder litauischen Transportunternehmer mit prekären Arbeitsverhältnissen an einem Einbau interessiert sind.
Die deutsche FE-Verordnung ermöglicht es, auch nichtdeutsche FE-Inhaber ab 1,6 Promille mit Fristvorgabe zur MPU zu schicken. Liefert der Betroffene kein Untersuchungsergebnis, wird ihm automatisch das Führen von Kfz in D untersagt. Aber, die jeweils zuständigen örtlichen unteren Verwaltungsbehörden sind einerseits nicht vernetzt und bleiben andererseits untätig.
Zur sofortigen Gefahrenabwehr brauchen wir darüber hinaus ein Gesetz zum präventiven Entzug der FE bis zur Beibringung eines MPU-Ergebnisses. Dazu gehört auch eine strafbewehrte Mitwirkungspflicht des verdächtigen Fahrers beim Atemalkoholtest, wie in Österreich oder Spanien.
Und Abfahrtskontrollen an Sonntagen müssen bundesweit zum polizeilichen Standard werden. Es geht nicht um flächendeckende Maßnahmen. Es reicht, wenn wiederkehrende Kontrollen in Form von Sondereinsätzen durchgeführt werden, wie in BW, RhPf und Bayern. Viele Bundesländer machen bisher gar nichts. Die Alles oder Nichts Einstellung führt genau zu dem Zustand, in welchem wir uns befinden.
Wichtig wäre, endlich mal zu machen, statt Forderungen, die weit in die Zukunft reichen, aufzustellen. Die Gefahr droht jetzt - jeden Tag!
Ein Beitrag von Prof. Dr. Dieter Müller, u.a Gutachter und Dozent für Straßenverkehrsrecht an der Sächsischen Hochschule der Polizei, zur Gefahrenabwehr von Amokfahrten (sind u.a. unter Alkoholeinfluß möglich)
Psychisch auffällige und durch ihre Handlungen polizeibekannt gewordene Personen müssen auf der Grundlage von Paragraph 2 Absatz 12 StVG durch die Polizei und andere Sicherheitsbehörden zwingend der Fahrerlaubnisbehörde (FEB) des Wohnortes des Betroffenen mitgeteilt werden. Die FEB hat daraufhin zwingend die Möglichkeit zu prüfen, ob sie aufgrund der mitgeteilten Tatsachen Zweifel an der Fahreignung oder Fahrbefähigung der betreffenden Person hat. Hat sie Zweifel, muss sie wiederum bei der betreffenden Person die Vorlage eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens anfordern. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um einen sogenannten Gefahrenerforschungseingriff auf dem Rechtsgebiet des Gefahrenabwehrrechts.
Das Gutachen eines amtlich anerkannten Gutachters muss sodann fristgemäß vorgelegt werden. Fällt es negativ aus, wird die Fahrerlaubnis entzogen, wird es nicht vorgelegt, ist die Fahrerlaubnis ebenfalls zu entziehen. Die Regeln dieses Verfahrens finden sich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ohne einen Führerschein kann z.B. kein Leihwagen gemietet werden.
Das Thema ist nach meiner langjährigen Erfahrung in Aus- und Fortbildung vielen Polizeibeamten nicht ausreichend bekannt, vielen Mitarbeitenden in den Fahrerlaubnisbehörden ebenfalls nicht.