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Fahrerkarte - was ist beim Umtausch der Fahrerlaubnis Kl. C1, C, C1E, CE zu beachten?
aktuell steht ja bei vielen Kraftfahrern wegen der vorgeschriebenen BKrFQG-Weiterbildung ein Tausch der Fahrerlaubnis Kl. C1, C, C1E, CE an. Wer seine Fahrerkarte kennt,der weiß, daß die Nummer der Fahrerlaubnis auf der Karte vermerkt ist. Wenn ich jetzt die Fahrerlaubnis tausche, stimmt natürlich die Nummer der Fahrerlaubnis auf der Fahrerkarte nicht mehr. Was soll/muß ich nun tun?
Nationaler Verkehr: es gibt keine Probleme bei Kontrollen o.ä., wenn die Nummer auf der Fahrerkarte bedingt durch den Tausch der Fahrerlaubnis nicht übereinstimmt. Wird in D ohne Wenn und Aber anerkannt. D.h. wer nur in D unterwegs ist, muß nicht vorzeitig tauschen.
Internationaler Verkehr: hier empfiehlt sich, sofort nach Erhalt der neuen Fahrerlaubnis die Karte zu tauschen und die neue Nummer eintragen zu lassen. In manchen Ländern werden verschiedene Nummern mittlerweile anerkannt (auch in F durch eine nationale VO seit November 2013, die aber nicht jeder Polizist kennen 'will') - Ihr seid jedoch auf der sicheren Seite, wenn Ihr tauscht.
Da die Fahrerkarte ebenfalls 5 Jahre gültig ist (wie die Fahrerlaubnis).kann diese dann zukünftig problemlos immer wieder zeitnah beim Tausch der Fahrerlaubnis mitgetauscht werden.
Es wird nicht die Fahrerlaubnis getauscht sondern der Führerschein !
Was jetzt an der Nummer der Fahrerlaubnis / des FRührerscheines sich bei einem Tausch ausser der Reihe ändert weiß ich nicht. normalerweise sollte sich bloß die letzte Ziffer ändern.
. . . seltsame Sitten da bei Euch in Rheinland-Pfalz.
Aber wenn's "offiiziell" nicht geht, wartest einfach bis Dein neuer Fuehrerschein da ist. Und dummerweise verlierst Du just an diesem Tage Deine Fahrerkarte und brauchst eine neue. Dann haste alle zwei im richtigen 5-Jahres-Rhytmus.