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Verpflichtender Umtausch aller Führerschein-Klassen in D
In den letzten Tagen tauchen vermehrt Berichte über nötige Führerschein-Umschreibungen in D auf. Diese betrifft vor allem die Führerschein ohne Befristung im Papierformat (grau und rosa sowie alte blaue DDR-FS). Diese werden spätestens gem. den im Link genannten Fristen ungültig! Wenn nicht bis dahin getauscht wird, müssen alle Fahrerlaubnisse neu gemacht werden! Wer dann weiterfährt -> Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Grund ist eine Rechts VO der EU, dass bis zum 19.01.2033 alle Führerscheine in der EU nur noch im Scheckkartenformat gültig sind. Dieser Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben und somit zwingend notwendig.
Wer noch einen alten Papier-Führerschein nutzt, der weiß, dass bei allen Klassen kein Ablaufdatum eingetragen ist. D.h. alle eingetragenen Führerschein-Klassen bis auf die Klassen C und D müssen gem. der im Link genannten Frist prüfungsfrei getauscht werden. Alle FS-Klassen werden zukünftig auf 15 Jahre Laufzeit beschränkt. Aktuell ist nichts bekannt über eine Altersgrenze und Gesundheitsprüfung. Bus- und LKW-Führerscheine werden weiterhin alle 5 Jahre erneuert und getauscht.
Wer vor dem 19.01.2013 einen neuen Karten-Führerschein erhalten hat, wird bemerken, dass auf der Vorderseite in der Rubrik 4b kein Ablaufdatum eingetragen ist. D.h. alle eingetragenen Führerschein-Klassen bis auf die Klassen C und D müssen gem. der im Link genannten Frist prüfungsfrei getauscht werden. Alle FS-Klassen werden zukünftig auf 15 Jahre Laufzeit beschränkt. Aktuell ist nichts bekannt über eine Altersgrenze und Gesundheitsprüfung. Bus- und LKW-Führerscheine werden weiterhin alle 5 Jahre erneuert und getauscht.
Wer ab 19.01.2013 bereits einen neuen Karten-Führerschein erhalten hat, wird bemerken, dass auf der Vorderseite in der Rubrik 4b ein Ablaudatum eingetragen ist. Bis zu diesem Datum muss dann der Führerschein für alle Klassen außer C und D prüfungsfrei getauscht werden. Alle FS-Klassen werden zukünftig auf 15 Jahre Laufzeit beschränkt. Aktuell ist nichts bekannt über eine Altersgrenze und Gesundheitsprüfung. Bus- und LKW-Führerscheine werden weiterhin alle 5 Jahre erneuert und getauscht.
Wer alle 5 Jahre einen FS Kl. C und/oder D erneuern muss, wird automatisch ein Ablaufdatum für die anderen Klassen in Rubrik 4b (oder evtl. auch in Rubrik 11 auf der Rückseite; n.n. bekannt) eingetragen bekommen.
Bitte entnehmt dem Link die vorgesehenen spätesten Umtauschfristen und teilt dies Euren Familien, Freunden, Bekannten mit.
Problem: bitte unbedingt bei Übergabe der neuen Karten-Führerschein vor Ort bei der Behörde kontrollieren, ob alle Klassen und Sondererlaubnisse eingetragen sind. Dies betrifft vor allem die alten FS Kl. 3 und deren umfangreiche Regelungen zu FS Kl. C1, C1E, CE 79.06, L und T sowie Leerfahrten Bus (Ziffer 174 und 175) und Altersgrenze 50 Jahre
Die Sachbearbeiter bei den FS-Stellen in den Landratsämtern haben da manchmal keine Ahnung und 'vergessen', einiges einzutragen. Hinterher geht nichts mehr!
Zitat von da_Strizzi im Beitrag #2mal für Dummies:
Es betrifft aber nur das Dokument, oder können die dann in 15 Jahren sagen, musst ne neue Prüfung machen?
Deswegen habe ich geschrieben: prüfungsfrei bei allen Klassen außer C und D - also nur Dokumententausch. Wie das dann im Jahr 2040 + aussieht, weiß vermutlich noch niemand.
Meine Schwester hat ihren Führerschein Kl. 3/ 1979 , 2014 umschreiben müssen wegen Beförderungsschein
auf dem Amt wurde ihr zuerst nur der - B - eingetragen, sie hat dann darauf bestanden alle vorher möglichen Variationen des alten Kl. 3 Führerscheins eingetragen zu bekommen
Moped 125ccm, Auto mit Hänger, und bis 7,5 t
wurde dann auch gemacht,
Jetzt die Frage:
hätte sie das verpennt und nur den -B - eingetragen, wären die anderen Klassen dann verfallen????
Zitat von sabine im Beitrag #4Hallo Uto, ............ Jetzt die Frage:
hätte sie das verpennt und nur den -B - eingetragen, wären die anderen Klassen dann verfallen????
Vielen Dank
Hallo Sabine,
leider ja.....deswegen meine Bitte, genau zu prüfen (bei Antragsstellung oder spätestens bei Abholung), was im Führerschein drin steht. 5 Jahre später bei der Erneuerung von Bus-FE ist es leider zu spät.
Ich hoffe, daß sie sich auch BE und C1E hat eintragen lassen. CE79.06 nur, wenn sie in 2014 über 50 Jahre alt war und Gesundheitsprüfung gemacht hat.
hat sie alles geregelt, aus der diskussion die lief, war einer der meinung, dass der führerschein der gemacht wurde gültigkeit behält auch wenn nicht extra eingetragen in der karte.