Für BKF ist dies nicht relevant, aber vielleicht für Frau, Opa oder wem auch immer:
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise, und die erste Frist endet bereits in einem Jahr. Doch welche Fristen gibt es genau, und für wen gelten sie? Ein Überblick. Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig? Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033 (steht so auf der HP, kann aber nicht stimmen) 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025 Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
November ist möglich....frühestens 6 Monate vor Ablaufdatum.
Bitte bei Abholung des neuen FS prüfen, ob alles korrekt eingetragen wurde. Dazu einfach Kopie des alten FS machen.
Insbesondere bei Umwandlung eines alten FS Kl. 3 oder DDR-FS in Papierformat werden gerne einige Klassen (z.B. T oder CE79) oder SZ 171 und 172 'vergessen'.
Zur Synchronisation mit dem Ziffer 95/FQN-Ablaufdatum können nach Vereinbarung mit der Führerscheinstelle andere Fristen vereinbart werden. Gilt nur für Führerscheine Kl. C und D.
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #1 vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033 (steht so auf der HP, kann aber nicht stimmen) .
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #2Stimmt alles....auch 2033.
Warum müssen die vor 1953 geborenen erst bis 2033 umtauschen, gibt es da einen Grund? Oder hofft man, das sich die Angelegenheit bei der Altersgruppe von allein löst...?
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wär. -Heinz Erhardt-
Bei den vor 1953 geborenen Führerscheininhabern wird vermutlich die Mehrheit nicht mehr umtauschen müssen. Ist diesen Menschen auch schwerer zu vermitteln.
Mein Kommentar: In der FeV und im Tatbestand- und Bussgeldkatalog gibt es aktuell noch keine Änderung der Frist. Inwieweit sich diese Fristverlängerung bei Fahrten ins Ausland auswirkt –z.B. bei Kontrollen oder in Haftungsfragen nach Unfällen – kann aktuell nicht beurteilt werden.