ist die Zugmaschine evtl Baugleich mit der in der Genehmigung stehenden ? Hast evtl einen Hausgutachter der für die Genehmigung ne rückdatierte Baugleichheit bescheinigen kann ( Dokument vergessen ! Der Beamte kann ja vergessen haben, es zu kopieren ) ? Vielleicht ein kurzfristiger Faahrzeugausfall ? Lass mal Deinen Anwalt machen. Solltest Du als TU einen Bußgeldbescheid wegen der Sache bekommen haben, ist das Verfallsverfahren unzulässig. Also, lass mal den Anwalt prüfen, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, ob dieses dann eingestellt wurde und warum !
Allein kommst nicht raus, Anwalt kann es versuchen !
In der Genehmigung steht drin " oder baugleiche" Zgm.
In dem Schreiben steht sie wollen von einem Bußgeld gegen mich Abstand nehmen und dafür aber ein Verfahren gem § 29 a OWiG durchführen, bzw. festsetzen.
Ich kann aber leider nicht nachvollziehen, wie die Kostensätze aus dem KGS " zusammenkommen" ?
Meiner Meinung nach sind diese Zahlen nicht relevat bzw. es wird kein Kunde diese Summen bezahlen.
Für das Berechnen der sog " Verfalls-Summe " gibt es eine Tabelle mit der gerechnet wird. So a la Du hast pro Fuhre soviel verdient x X Tage/Fahrten.
(Die Baugleichheit muss bescheinigt werden ! Dazu reicht die Bescheinigung, wo Achsabstände, Sattelmaß und Lasten beider Fahrzeuge drinn stehen + SV-Stempel)