Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
was verstehst Du denn jetzt unter aufräumen Hartmut??? Austrinken oder mitnehmen ???
Gast
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Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Ich hatte heute morgen um 4 schon gesehen dass du jetzt stark auf die 50 zugehst...da waren meine Finger aber noch nicht elastisch genug um was zu schreiben.
Thommy, Mensch, da telefonieren wir heute noch und ich bin völlig ahnungslos. Das geht doch so auch nicht. Ich wünsche Dir einen schönen Geburtstag, feiere schön und ich hoffe, Deine Wünsche gehen in Erfüllung.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow
(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Also, auch von mir alles Gute zum Geburtstag. Viel Spaß beim Feiern.
Gruß Chris
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Thommy,ich wünsch dir alles Gute zum Geburtstag, viel Erfolg,Glück und Gesundheit.
Ich hoffe, du hast ordentlich gefeiert.
Nachträglich auch einen herzlichen Glückwunsch zum 2. Geburtstag des Forums. Vielen Dank, auch an die "Foreneltern" Anke (Wischmopp-Queen) und Frank (Ouzovernichtungsmaschine)
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!