Deutschland will nun die EU-Vorgaben auf Papier bringen. Für Euch habe ich mal ganz unten eine Wochenendlektüre beigefügt.
Hier die Zusammenfassung (nur für Mitglieder):
Welche Auswirkungen das neue Güterkraftverkehrsgesetz haben wird
Neue Geschäftsgrundlage für die Verkehrsbranche: Die Bundesregierung setzt EU-Vorgaben um und will damit für faireren Wettbewerb und weniger Bürokratie sorgen. Generalüberholung für das "Grundgesetz des Güterkraftverkehrs". Was nüchterne Juristen das "Güterkraftverkehrsgesetz" (GüKG) nennen, ist für die betroffene Branche so wichtig, dass dort mitunter auch vom "Grundgesetz" des Gewerbes die Rede ist. Es steht vor einer Generalüberholung. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf einer Gesetzesnovelle vorgelegt, die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzt. Berlin verspricht: "Die Gesetzesänderung verbessert die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr. Dies wird durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung erreicht."
Doch nach Befürchtungen des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) könnte das Gegenteil der Fall sein: "Sorge bereiten dem BGL die Änderungen der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV), die auf Grundlage einer Anpassung der Ermächtigungsgrundlagen im GüKG erfolgen." Sie hätten "einen erheblichen Bürokratieaufwuchs für die mittelständischen Transportunternehmen zur Folge".
Der Verband macht geltend, dass neue Meldepflichten entstünden. Die Firmen müssten "die Kennzeichen aller eingesetzten Fahrzeuge - auch die der ganz kurzfristig angemeldeten - sowie die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter separat an ein Meldeportal des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) übermitteln." Auch der Bundesverband für Eigen-Logistik und Verlader (BWVL) spricht in diesem Zusammenhang von "unnötigem Mehraufwand und Bürokratie".
Zurückhaltend bewertet der BGL die Vorhersage der Regierung über die voraussichtlichen finanziellen Folgen der Gesetzesnovelle. Sie lautet: "Spürbare Auswirkungen auf das Einzelpreisniveau und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf die Verbraucherpreise, sind nicht zu erwarten." Dazu erklärt der Verband: "Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt und mit den uns vorliegenden Informationen noch nicht abschließend beurteilen."
Neuer Kostenfaktor?
Kosten können Unternehmen im Zuge der Gesetzesänderung dadurch entstehen, dass sie beglaubigte Kopien des Originals ihrer Gemeinschaftslizenz anfertigen lassen müssen, das bei Fahrten nicht mitgeführt werden darf. Die Gebühren können zwischen 40 und 160 Euro betragen. "Die Höhe der Kosten, die auf die Unternehmen zukommen, ist derzeit schwer bezifferbar", heißt es dazu beim BWVL. Der Normenkontrollrat, der Überbürokratisierung entgegenwirken soll, wies in seiner Bewertung des Gesetzesvorhabens darauf hin, dass Rückmeldungen der Verbände in die Novelle eingegangen seien. Der Rat erhob keine Einwände gegen das Änderungsgesetz.
Es regelt unter anderem den Berufs- und Marktzugang im Güterkraftverkehr, löst die dafür bislang nötige nationale Erlaubnis durch eine in der gesamten EU geltende Gemeinschaftslizenz ab und erweitert die Aufgaben und Befugnisse des BALM, das künftig auch Busse kontrollieren soll.
Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, dass das Amt digital aufrüsten soll, damit seine Mitarbeiter mit modernen Sensoren aus ihren Dienstwagen den Schwerverkehr überwachen können, ohne ihn aufzuhalten. Überladene Lkw soll zukünftig eine "in die Autobahnfahrbahn integrierte Messtechnik" aufspüren.
Zentrale Datenbank geplant
Veränderungen bringt die Novelle für das Risikoeinstufungssystem für Verkehrsunternehmen. Es wechselt aus der Verantwortung der Bundesländer zum BALM. Informationen aus der künftig zentral geführten Datenbank sollen europaweit allen zuständigen Behörden für Straßenkontrollen zur Verfügung stehen. Die Risikoeinstufung basiert auf der Anzahl und Schwere von Regelverstößen, die Transportunternehmen sich zuschulden kommen lassen. Je höher die Risikoeinstufung ausfällt, desto strenger und häufiger werden Betriebsprüfungen.
In ihrem Gesetzesentwurf erkennt die Bundesregierung an: "Im Güterkraftverkehrsgewerbe herrscht erheblicher Wettbewerbsdruck. Dieser führt insbesondere bei Kleinstunternehmen zu knappen Kalkulationsspielräumen und geringen Margen." Die Novelle soll ihnen Schutz vor Übervorteilung durch große Konkurrenten bieten.
Dazu dient die sogenannte 25-Prozent-Regelung. Sie besagt, dass eine Fahrzeugflotte nur zu einem Viertel aus Mietwagen bestehen darf, die anderswo in der EU zugelassen sind. So will der Gesetzgeber verhindern, dass große Firmen komplett auf Mietfahrzeuge mit Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat setzen und sie jeweils austauschen, bevor sie in Deutschland angemeldet werden müssen, nach 30 Tagen nämlich. Ohne diese Klausel wäre laut Gesetzesentwurf eine "Rotation dieser Mietfahrzeuge innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zur Umgehung der Zulassungspflicht im Inland nach dem nationalen Verkehrsrecht" zu erwarten, woraus sich Wettbewerbsverzerrungen ergeben könnten. Die Klausel gewährleiste, dass Mietfahrzeuge tatsächlich nur eingesetzt würden, um temporäre Nachfragespitzen auszugleichen. Sie gilt jedoch nicht für Anhänger und Sattelanhänger.
Bitte intern lassen, da der Artikel aus der bezahlpflichtigen VR-plus stammt.
Es läuft so wie immer beim Güterverkehr. Die Verbände können berechtigterweise schreiben, was sie wollen - es interessiert die Politik nicht. Der Entwurf der Fachreferenten wird 1:1 umgesetzt und beschlossen. Den Rest regelt der Markt. Das zentrale Sammeln der Verstöße beim BALM ist endlich der richtige Schritt.
Werden die .... .... für D-TU auch für gebietsfremde TU zur Pflicht? Wenn ja - müssen hier Dokumente aus den Heimatländern mitgeführt werden?
Gilt die nationale Umsetzung der Vorschriften im ....... auch für gebietsfremde Fahrzeuge? Wie wird dies von den Kontrollbehörden unterwegs bei Fehlern geahndet? Zumindest bei gebietsfremden TU muss eigentlich vorübergehend die Weiterfahrt untersagt werden.
Mal wieder Fragen über Fragen. Und es ist zu befürchten, dass die Sanktionen und Bürokratie in erster Linie wieder nur die D-TU betreffen werden.
Anmerkung: Lücken und .... wegen des nichtöffentlichen Textes
EDIT: soeben erfahren, dass der Gesetzentwurf von der Tagesordnung des Bundesrates genommen wurde. Also wird sich der ganze Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozess weiter verzögern. In diesem Fall wäre es interessant zu erfahren, ob tatsächlich der Protest der Fachpresse und der Verbände zum Aufschub geführt haben.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #2 EDIT: soeben erfahren, dass der Gesetzentwurf von der Tagesordnung des Bundesrates genommen wurde. Also wird sich der ganze Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozess weiter verzögern. In diesem Fall wäre es interessant zu erfahren, ob tatsächlich der Protest der Fachpresse und der Verbände zum Aufschub geführt haben.