Ich habe heute eine Anfrage eines langjährigen Kunden bekommen. Er möchte das wir Aluminium- Produktionsreste (Abfall) aus Frankreich, Österreich, Belgien, Holland, Luxemburg und Tschechien zu ihm transportieren. Weiß jemand von euch ob man dafür in den genannten Ländern Genehmigungen braucht? Hier in Deutschland reicht ja die Anmeldung nach §53 KrWG und das A-Schild am Fahrzeug, diese haben wir bereits da wir für den Kunden schon innerdeutsch unterwegs sind.
Deutsche Abfalltransportgenehmigung und Güterkraftverkehrsgenehmigung hin schicken. Dann schicken sie Dir eine Lizenz und Du kannst dann beglaubigte Kopien für die Fahrzeuge bei denen anfordern.
Belgien gibt es glaube ich 2 Genehmigungen. Da kenn ich mich aber nicht aus.
Seit ihr im Verband, da gibt es sämtlich Adressen von den jeweiligen Ländern!
Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.
Jaein, es kommt darauf an. Bei fast allen Ländern minimum so ähnlich wie unser §53 +54, heißt überall anders + Anhang 7.
Und Alu Produktionsreste ist zu einfach. Sauber, Trocken, oder verunreinigt ? Wenn ja mit was ? Einfachste Bohremulsionen oder sonstige andere Restanhaftungen ? Was für ein AVV Schlüssel ist vorgegeben?
Je nach Klassifizierung des Materials auch große TG oder EFB erforderlich. Bei *AVV noch ZKS. Evtl. muss erst notifiziert werden, u.U. mit Fahrtstrecke und auch festgelegten Kennzeichen.
Und falls * AVV importiert werden soll, manches wird nicht genehmigt.
Gruß Chris
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
Ist genau so eine Aussage wie , ich habe da mal ein paar Paletten zu fahren....
Der Rest steht in der Glaskugel.
Aber es gibt diverse Institutionen wie z.B. TÜV o.ä. die bieten Schulungen an wo man die Sach- & Fachkunde für den Bereich erlernen kann. Kostet halt ein wenig Zeit und Eurönchens und ein Faible bzw. Interesse sollte man auch dafür haben.
Gruß Chris
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In Italien ha´t man nach dem Laden meist 3 Stunden gestanden bis die Freigabe kam vom Italiener und vom Ösi die Transitgenehmigung!
Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.
Außerdem mag ich heute nicht mehr über Abfall sprechen. Habe morgen den ganzen Tag den Zertifizierer im Haus, der mich dann vom Tagesgeschäft abhält. WE wieder im Ars...
Gruß Chris
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Zitat von Chris im Beitrag #8Hermann, Italien ist eh etwas spezieller. Ansonsten gelten zwar überall die gleichen EU-Regelungen, aber jeder dreht die so wie er es braucht.
Chris das ist ja auch kein Schlaraffenland für die Transportunternehmer!
Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.
Es handelt sich um xie AVV Nummern 150104-Verpackungen aus Metall und AVV 150106 gemischte Verpackungen. Also kein EfB notwendig und auch kein überwachungspflichtiger Abfall.
Bei den andern Ländern dto. 150106 geht nur mit Notifizierung, wobei da die Behörden (vor allem die deutschen) Auflagen machen können.
150104 ist Anhang 7 vorgeschrieben
F,NL,LU,BE brauchst Genehmigungen (in BE sogar 3x verschiedene) Tschechien weis ich es nicht. Austria brauchst für die grüne Liste nichts , bei allem anderen weis ich es nicht.
Gruß Chris
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Vielen Dank für die Hilfe. Das ganze Thema wird wohl eher doch etwas komplexer, inzwischen liegen mir 5 verschiedene Abfallschlüsselnummern vor und die Länder wo das Zeug liegt werden auch immer mehr. Nun ist noch Polen dazugekommen. Ganze 4 Ladungen pro Jahr werden das und dafür dann den Genehmigungskrempel. Aber ich werde mir gut überlegen ob ich mir den Wahnsinn der Genehmigungen antue,zumal das kein treuer Kunde ist kann einer billiger dann bist du sofort raus.