A30 darf gefahren werden bzw. LKW werden nicht raus gezogen etc.
Sheriff sagt es wäre Blödsinn wegen der paar Meter die Autos über die Dörfer zu schicken.
Gruß Chris
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
Alle von mir hier geposteten Erfahrungsberichte, Dokumente und Fotos sind nur zu Informationszwecken für die hier zugelassenen Mitglieder bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Verbreitung oder Speicherung ist von mir nicht gewollt und nicht gestattet!
Wer soll denn sonst den Abschnitt kontrollieren wenn nicht die zuständige BAB Dienststelle?
Ich rufe jedes Jahr da an und bekomme die gleiche Antwort.
Wer es nicht glaubt kann mir eine PN schicken und ich reiche gern die Telefonnummer rüber. Da könnt ihr selber anrufen und nachfragen.
Wer über die 30 muss kann es auch bleiben lassen und über die Käffer juchteln.
Gruß Chris
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"Eine weitere wichtige Ausnahme betrifft das Fahrverbot für Lkw über 7,5 t und Lkw mit Anhänger in Nordrhein-Westfalen an Allerheiligen (01. November) und an Fronleichnam. Im Land Niedersachsen besteht an diesen beiden Tagen kein Fahrverbot. Eine Transitmöglichkeit durch Nordrhein-Westfalen besteht grundsätzlich nicht.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat aber mit Erlass vom 07. April 2003 für Lkw, die auf dem kürzesten Weg zwischen zwei niedersächsischen Landesteilen durch Nordrhein-Westfalen fahren, eine Ausnahme angeordnet. Dazu dürfen die A 2 (von der Landesgrenze Niedersachsens bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen), die B 61 und die A 30 (und umgekehrt) als Transitstrecken benutzt werden.
Sämtliche sonstige Fahrten durch Nordrhein-Westfalen an den genannten beiden Tagen bleiben untersagt."