Mal eine Frage an @Stahli : wenn meine Pause nach 8 Stunden unterbrochen werden würde und ich neu beginnen müßte, könnte man dann ebenfalls sagen, das die vorhergehende Schichtzeit um diese 8 Stunden überzogen wurde, wenn ich vorher auf 15 Stunden gegangen bin ?
Erare humanum est
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Überprüft werden dürfen sie jederzeit, wenn ein Verdacht besteht und Gefahr in Verzug ist. Jedoch ist eine Kontrolle während der Pause schwerwiegender in den Folgen als mancher glaubt.
Es ist ja schon schlimm genug als LKW-Fahrer neben der Autobahn zu schlafen und der Schlaf ist nicht gerade erholsam. Jeder will ausgeschlafene LKW-Fahrer und plötzlich sollte man sie einfach so wecken?
Ich sprech jetzt die Antwort von aptem und Khazi an: Da kann der Fahrer ja mal aus der Koje steigen.... Ruhepause heißt, der Fahrer kann seine Zeit frei verfügen und das kann er bei einer Kontrolle nicht......
Auch Trixieminze und ginatilan sollen sich angesprochen fühlen. Über den Art. 13 GG lässt sich streiten, unter der Arbeitszeit ist der LKW Arbeitsplatz, in meiner Ruhezeit meine Wohnung. Art. 13 greift also, jedoch wird kein Fahrer darauf behaarn, weil er dann abgedreht wird bis ein Richterlicher Beschluß da ist, und das kann dauern. Auch das mal schnell den Vorhang zuziehen ist nicht so einfach, ich kann ja auch bei offenen Gardinen meine Freizeit verbringen....
Mal ein Beispiel:
Ein Fahrer beginnt am Montag um 00.00Uhr seine Arbeit, nach den Gesetzen darf er maximal 10 Stunden in einer Schicht arbeiten und diese 10Stunden auf 15Stunden verteilen. Das resultiert daraus, daß in einem 24Stunden-Zeitraum die tägliche Ruhezeit von min. 9Stunden untergebracht sein muß. Also um spätestens 15.00Uhr ist die Tagespause einzulegen. Dann die 9Stunden Pause und am Dienstag um 00.00 Uhr beginnt der neue Arbeitstag.
So würde es regulär laufen. Jetzt sagen wir um 23.00Uhr kontrolliert die Polizei. Nach der Richtlinie 2002/15/EG im Art.3 Buchstabe a römisch 5 wird geregelt was Arbeitszeit ist, darunter fallen auch Kontrollen.
Das heißt der Fahrer der kontrolliert wird muß seinen Fartenschreiber auf Arbeitszeit stellen. Dies dauert z.B. eine halbe Stunde bis 23.30Uhr.
So, nun war die Pause nur 8Stunden und lt. Gesetzen ist eine nicht vollständige Pause als keine Pause zu werten, also nicht gemacht. Also muß der Fahrer um 23.30Uhr nochmal mit seinen 9Stunden Pause beginnen und kann die nächste Schicht erst um 08.30Uhr am Dienstag beginnen und nicht um 00.00Uhr. Das ist ein wirtschaftlicher Schaden für den Spediteur und der Kundschaft, vor allem wenn es Just-in-time ist.....
Aber auch nach den Gesetzen hat der Fahrer dann ein Problem: Da die Pause nichtig ist, wird die Arbeitszeit zusammengezählt, also die halbe Stunde Kontrolle zum Arbeitstag am Montag gezählt, somit ist der Arbeitstag vonn 00.00Uhr bis 23.30Uhr. Also bleiben für die vorgeschriebenen mindestens 9Stunden im 24-Stunden-Zeitraum nur 30min. Das sind nur knapp 6% der vorgeschrieben Pause!!! Nach EU-Komission ist die Unterschreitung der Ruhezeit bis zu 20% ein Verstoß und über 20% ein schwerer Verstoß. Dann überlegt mal wo sich die 6% ansiedeln......Laut Arbeitszeitgesetz sieht man für solche Verstöße ein Bussgeld von bis zu 15000 Euro vor!!!! ( §22 ArbZG )
Damit also der Fahrer nicht gegen ein Gesetz verstoßt, muß er bei der Kontrolle auf Arbeitszeit stellen. Durch das hat er dann einen Verstoß, und zwar einen gravierenden Verstoß, gegen geltende Gesetze und muß bis zu 2 Jahre bangen ( das ist die Verjährungsfrist bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften ) ob er nun irgendwann mal eine vierstellige Strafe zahlen muß.......
Es ist sicherlich nicht im Sinne der Gesetze, daß ein Konrollbeamter im Schwerlastbereich, der eigentlich die Einhaltung der Gesetze kontrollieren soll, plötzlich einenFahrer zum Brechen dieser Gesetze nötigt. Aber genau das passiert in diesem Fall.
Alles nachzulesen unter folgenden Quellen:
Arbeitszeitgesetz ArbZG Fahrpersonalverordnung FPersV Fahrpersonalgesetz FPersG Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalenStraßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Diversen Richtlinien der EU-Komission
So, ich glaube habe das jetzt fundiert genug vorgetragen. So daß es für Jedermann verständlich ist, daß eine Kontrolle in der Ruhezeit des Fahrers, ohne ausreichenden Verdacht auf eine Straftat, nicht mit dem Gesetz vereinbar ist.
Erare humanum est
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Vor Jahren wollte die BAG mich in meiner 45-minütigen Pause kontrollieren, dies habe ich auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Pause freundlich abgelehnt, was Sie auch akzeptiert haben. Die haben dann in der Zwischenzeit einen anderen kontrolliert, danach war ich dran. Ich weiß nicht was ich machen würde, wenn ein Beamter mich nach 4 Stunden Schlaf wecken würde, wahrscheinlich würde die Sache schlimm enden... Aber ich denke (oder hoffe) ohne ersichtlichen Grund, wie abgefahrene Reifen, abgelaufene HU o.ä. wird kein Beamter bei zugezogenen Gardienen einen Fahrer wecken.
"Als ich von den schlimmen Folgen des Trinkens las, gab ich sofort das Lesen auf." Henny Youngman
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #2lieber nicht drüber nachdenken
Meine ANTWORT KENNST JA1
Aber es gibt dort noch welche die ein bisschen Gehirn haben und die Fahrer schlafen lassen, es denn es ist PFERDESCHWANZ BAG oder POLIZEI dabei!
Am Montag halbe Std. PAUSE vor den Tanksäulen gemacht. Komme von der Toilette stehen sie mit dem Bully hinter der Abfahrtspur und halten die LKW AN ZUR kONTROLLE! Ich hätte ihnen vor die Füße gekackt, wie der Bauunternehmer den sie zur Blutprobe transportiert haben!
Halt an ich mu8ss kacken, mit uns nicht das SPIEL!
Da hat ein 130 kg Mann einen Haufen in Bulli gelegt!
Aber so SACHEN KOMMEN DA VON wenn Volk zu allem ja und Amen sagt und die paar wenigen die sich von den ja Sagern noch verspotten lassen die sich wehren!
Denkt mal drüber nach!
Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.
Bis 1908 durften keine Frauen in die Politik und Verrückte, heute haben wir beides!
Amis lernen bis zum 12 Lebensjahr und dann wachsen sie nur noch!
mittlerweile habt ihr das Thema eigentlich schon geklärt.
Meine Kollegen und ich handhaben es auch so. Geweckt wird nur bei Gefahr im Verzug, Pause ist heilig.
Wie es andere Dienststellen handhaben, weiß ich nicht.
Was fällt unter Gefahr in Verzug?
Aber keine Fahrzeitüberschreitung!
Ich vermute Unfallflucht, Drogentransporte oder wenn Diebesgut auf dem LKW vermutet wird! Fahren unter Alc und Drogen!
Ihr zweifelt (kritisch-konstruktiv) an Wissenschaftlichem. ihr zweifelt (kritisch-destruktiv) an Religiösem, aber eigenartigerweise zweifelt ihr nicht an der 'Realität', wie sie uns dargebracht wird.
Bis 1908 durften keine Frauen in die Politik und Verrückte, heute haben wir beides!
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zum Beispiel, aber auch wenn vom Fahrzeug oder der Ladung eine konkrete Gefahr ausgehen kann/könnte, auch vom Fahrer her, erhebliche Mängel z.B., Verkehrsunsicherheit................... dann sind die Papiere meine und er bekommt eine Quittung, den Rest dann nach dem Ende der Ruhezeit / Pause
geht auch Sicherungskette dran und Info an die Frontscheibe, dann muss man nicht wecken
Stahlkutscher ............
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