grad erzählt mir einer meiner Jungs, dass er gehört hat, dass die Kontrollorgane zwischen Linz und Wien in der Nacht speziell nach Lenk- und Ruhezeiten prüfen. Angebl. würden die keine zusammenhängenden Block von mehr als 3 Stunden akzeptieren. Also nicht die üblichen 4,5 Stunden.
Weil, wenn ich in “Verkehrsgeographie” richtig aufgepasst habe, gehoert doch wohl die Strecke von “Linz” nach “Wien” irgendwie zu “Oestereich”?
Und denke weiterhin gedacht zu haben, das “Oesterreich” doch irgendwie auch zur “EU” gehoert?
Aber das man dort jetzt nicht mehr als nur drei Stunden am Stueck fahren darf?
Irgendwo spinnen die schon mit Sachen wie “Nachtfahrverbot” und so. Und die Italiener spinnen ja auch, vor allem in der Hoehe der “Strafen”.
Nur sagt Bruessel immer noch: “4,5 Stunden am Stueck, dann Pause”, und das gilt auch fuer Oesterreich.
Oder hat vielleicht Dein Fahrer da ‘ne Braut in der Ecke und hat Dir nachher erzaehlt =
“Sorry, Chef! Neue Bestimmung in Oesterreich. Musste nach 3 Stunden anhalten und ‘ne Zwangspause einlegen”(?).
quote “ . . . die EG-VO 3820/85 ist in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten, also auch in Österreich, unmittelbar anzuwenden. Das nationale österreichische Arbeitszeit-und Arbeitsruherecht ist in einigen Bereichen strenger als die EG-VO (z.B. bei Lenkzeit, Ruhezeit, Lenkpausen) Eine besondere gesetzliche Ermächtigung erlaubt aber eine Angleichung an die großzügigeren EG-VO-Bestimmungen. Davon hat der Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe Gebrauch gemacht . . .” unquote
Also wenn das stimmt was Dein Fahrer gehoert haben will, haette ich gerne ‘mal gewusst wo das steht.
Weil es trifft mich immer so hart wenn ich ‘was nicht weiss weil ich’s wieder verpennt ‘hab.
Hallo, Thorsten (Stahli), Dank Deines Hinweises weiss ich jetzt mehr, auch wenn’s mich ‘ne Stunde am Telephon gekostet hat um die Kumpels zu fragen.
Betrifft aber wohl doch hoffentlich nur Busfahrer und nicht den allgemeinen Gueterverkehr per Lastkraftwagen(?).
Das ist dieser Mist mit der “MODIFIZIERTE 12-TAGE-REGELUNG FÜR DEN GRENZÜBERSCHREITENDEN PERSONENVERKEHR MIT KRAFTOMNIBUSSEN”.
Das Ding gilt aber europaweit. Also nicht nur fuer Busfahrer aus Oesterreich sondern fuer alle. Auch fuer deutsche Busfahrer. Weil =
quote Nach dieser Regelung können Busfahrer die wöchentliche Ruhezeit “verschieben” und koennen diese auch erst nach spätestens 12 Tagen einlegen, wenn die Busreise ins europäische Ausland geht und dort mindestens 24 Stunden ununterbrochen dauert und es sich dabei um eine einzige Reise handelt. Ab dem 1. Januar 2014 gilt die 12-Tage-Regelung jedoch nur noch wenn =
a). Bei Nachtfahrten (22 Uhr bis 6 Uhr) entweder zwei Fahrer im Bus sind (Mehrfahrerbesatzung), oder
b). bei “Solobetrieb” die Fahrtunterbrechung (Pause) zwingend bereits nach drei Stunden Lenkzeit eingelegt wird. unquote
Da kommen die “3 Stunden Lenkzeit in Oesterreich her”, von dem Fahrer von Martin!
Aber da kannste doch bekloppt werden. Mit meinem “KOM” bin ich einfach immer nur (aushilfsweise) am Wochenende losgebrettert, Hier von Frankfurt/Main hat’s mit 4,5 Stunden gereicht bis kurz vor Muenchen, Oesterreich war fuer’n Arsch und hab’ ich eigentlich gar nicht zur Kenntnis genommen und schon war ich am Gardasee in Italien. Die Leute in’s Hotel eingecheckt, kurzes Nickerchen gemacht und abends dann noch nach Venedig. (O.k., da war ich dann echt “drueber”).
Aber heute?
Alleine diese “modifizierte 12-Tage-Regelung” mit allen Ausnahmen und Beschraenkungen wuerde mich einen halben Tag kosten um mir das alles ‘reinzuziehen und auch wirklich zu verstehen.
hatte gemeint, das gilt nur im Personenverkehr - bei Ausnutzung der 12 Tage-Regelung (12 Tage ohne Wochenruhezeit) - da hab ich solchen Schwachsinn gehört: nur 3 Stunden Blöcke - nur Fahrzeuge mit Digi......
Schwäbisch ist wie Latein - nur die gebildeten sprechen es
Die 12 Tage Regelung war meines Wissens nach, auf Betreiben der Reiseunternehmer zustandegekommen, damit nicht unbedingt ein 2. Fahrer mitfahren muss und trotzdem längere Touren gefahren werden können.
Ich kenne es von einem Kollegen welcher nebenbei als Lackschuhtrucker rollt. Der war auch öfters mal mit nem PKW im Ausland, zum Fahrerwechsel.
EDIT: gerade erhalten
die Bayr. Antwort auf eine ANfrage des sächs. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr an sein bayr. Pendant.
dei Antwort: und die gilt nur für Busfahrer ( solo) welche die 12 Tage-Regelung nutzen wollen !
Zitat zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Liegen Beginn und Ende der Lenkzeit innerhalb des Zeitraumes von 22 bis 6 Uhr gilt eindeutig die 3 Stunden-Regelung für die Fahrtunterbrechung.
Wann eine Fahrtunterbrechung beim Eintritt in oder beim Austritt aus dem 22 bis 6 Uhr-Zeitraum erforderlich ist, richtet sich danach, welches Ereignis früher eintritt: maximal 4,5 Std. oder 3 Std. Lenkdauer.
Beispiel 1:
Lenkzeitbeginn 20 Uhr -> Fahrtunterbrechung spätestens um 0.30 Uhr, da dann 4,5 Std. Lenkzeit erreicht sind. 3 Std. Lenkzeit nach 22 Uhr sind noch nicht erreicht.
Beispiel 2:
Lenkzeitbeginn 21 Uhr -> Fahrtunterbrechung spätestens um 1 Uhr, da dann 3 Std. Lenkzeit nach 22 Uhr erreicht sind.
Beispiel 3:
Lenkzeitbeginn 3.30 Uhr -> Fahrtunterbrechung spätestens um 8 Uhr, da dann 4,5 Std. Lenkzeit erreicht sind. 3 Std. Lenkzeit vor 6 Uhr sind noch nicht erreicht.
Beispiel 4:
Lenkzeitbeginn 3 Uhr -> Fahrtunterbrechung spätestens um 6 Uhr, da dann 3 Std. Lenkzeit erreicht sind.
Die Bestimmung für die Fahrtunterbrechung bereits nach 3 Stunden Lenkdauer gilt nur für den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr. Sie gilt nicht für die gesamte Tageslenkzeit (keine Ausstrahlung der Bestimmung über den genannten Zeitraum hinaus).