Unser einer kann abwägen ob er gutes Geld schlechtem hinter her wirft, aber da muss laut Gesetz gehandelt werden!
passieren kann ihm nicht mehr viel mit 76 Jahren!
5 IN 158/15
- In dem Verfahren über den Antrag d.
SBK, St.-Pöltener-Str. 37, 89522 Heidenheim, Gz.: 23237042 - antragstellende Gläubigerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Dislog Logistik GmbH, Waldstraße 11, 97437 Haßfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Röder Horst, geboren am 09.04.1939, Rosenweg 8, 96486 Lautertal / Oberlauter - Schuldnerin - Geschäftszweig: Transportdienstleistungen sowie gewerblicher Güterkraftverkehr über 3,5 t - Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
Der Geschäftsführer muss den Betrieb liquidieren, und wenn Du bei so einer Firma von Sachen weisst die der Insolvenzverwalter vielleicht nicht wusste, dann kannst Du außerhalb der Insolvenz versuchen an Dein Geld zu kommen.
Wie wir wissen heisst "Insolvenz mangels Masse abgelehnt" nicht unbedingt das nix mehr da ist. Aber da braucht's gute Anwälte und eine kleine Kriegskasse um das durchzuziehen. Da gilt es halt Chancen und Risiken abzuwägen.
Und wenn es eine Einzel Firma e.K. ist, dann kreisen wieder die Geier!
Chancen und Risiko, meist lässt man es nur die die Insolvenz beantragt haben können noch an ihn, weil bei Sozialbeiträgen herrschen andere Gesetze!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.