Da ich gestern mal wieder in Frankfurt war, sind mir zwischen Nürnberg und Frankfurt sowohl bei Hin-, als auch bei Rückfahrt mehrere Silozüge der Spedition TSG/Walhalla mit unterschiedlichen Zugmaschinen aufgefallen, die mit Gefahrgut am Sonntag tagsüber unterwegs waren.
Gibt es für deren fahren am Sonntag eine Erklärung? Mir käme zwar der Nach-/Vorlauf im Intermodalverkehr in den Sinn, wobei die Siloauflieger nicht bahnfähig waren.
Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.
Entsorgung von Filterstäuben in Kohlekraftwerken und/oder Verbrennungsanlagen.
Oder auch die Anlieferung von Ersatzbrennstoffen für Erstere.
Für so etwas gibt es Genehmigungen.
Nachtrag: Wenn die unter Gefahrgutflagge gefahren sind, wird es aber eher die Entsorgung sein. Das Zeug läuft unter "Sternchenabfall" UND ADR.
Gruß Chris
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FLugasche (das ganz feine Zeugs) kann es auch sein.
Gruß Chris
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Aber an einem Sonntag, wo alle anderen nicht duerfen?
Ist denn Flugasche so leicht verderblich dass sie, an dem Tag an dem sie anfaellt, sofort und ohne weiteren Zeitverzug der Ent-/ Verwerung zugefuehrt / gefahren werden muss?
Die Jungs haben doch 6,5 Tage in der Woche Zeit dafuer. So wie jeder andere auch! Von Sonntag Abend 22:00 Uhr bis zum naechsten Samstag um 24:00 Uhr.
"VERsorgung" der Bevoelkerung, zum Beispiel den Frankfurter Grossmarkt (jetzt in Kalbach) am Sonntag anfahren weil die Obst- und Gemuesehaendler dort in der Nacht zum Montag ab 02:00 Uhr in der Fruehe ihr Zeug abholen wollen. Das ist klar.
Diese Filterstäube und Flugaschen gehen in der Regel zum verkippen in diverse ehemalige Bergbauanlagen. (Per Mischanlage werden diese Stoffe mit Speziallaugen vermischt und eingepumpt, bei schlechten Materialen kommt es schnell zu Verklumpungen bzw. Verstopfungen deren Bereinigung sehr Zeitintensiv ist und die Annahmeanlagen praktisch still liegen.) Bei diesen Anlagen kommt es öffters mal zu technischen Problemen wo dann die anliefernden Autos auflaufen.
Gleichzeitig müssen aber die Kraftwerke leer gefahren werden da auch diese nur begrenzte Puffer haben. Wenn diese voll sind müsste abgeschaltet werden ... das verursacht immense Kosten.
Ich habe mir vor kurzem erst so eine Anlage ansehen dürfen. Da steckt eine Menge Logistik dahinter und war sehr interessant.
Gruß Chris
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Diese Laugen werden nach Materialabsetzung/verfestigung (ähnlich wie bei eine Deponie) unter Tage in Wannen/Becken aufgefangen und zur Wiederverwendung zurück in den Kreislauf gegeben.
Letztendlich sind diese Laugen zu einem ein Transportmedium und zum anderen Verfestiger für die eingebrachten Stoffe.
Gruß Chris
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Die Flugasche aus Kohlekraftwerken ist Rohstoff und geht in die Zementproduktion.
Flugasche aus der Müllverbrennung ist Abfall und geht in solche Endlager. Wobei hier scheinbar derzeit geprüft wird ob das Material zukünftig nicht auch deponiert werden darf/kann.
Filterstäube werden alle entsorgt.
PI x Daumen betragen die Outputmengen zirka 5% der Inputmengen.
Puffern auf Lkw ist nicht gestattet da das einer Zwischenlagerung von Gefahrgut gleich käme.
Die Verbrenner in meiner Kundschaft verladen i.d.R. 6x Tage die Woche und halten nur Sonntags in den eigenen Standsilos vor. Auflieger werden/dürfen nicht vorgeladen werden. Ausnahmegenehmigungen betreffs Ferienfahrverbot haben die jeweilgen Dienstleister.
Von daher kann ich mir auch vorstellen das bei anderen auch Sonntags abgefahren wird.
Gruß Chris
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Schmittchen HN hat auch 7/365 gefahren nach HEF zur Höchst Trevira Spinnerei von Offenbach als sie noch bestand!
Salat und Obst müsste Sonntags auch nicht gefahren werden, dann gibt es eben erst Dienstags frisches im Super Markt!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
Sehr interessante Diskussion in die ich aus meiner Perspektive einbringen möchte:
UN-Nummer 1361 der Gefahrstoffklasse 4 wird im ADR bezeichnet als "Kohle oder Russ".
In der Regel ist das Braunkohlenstaub der als Brennstroff in Kraftwerken oder auch Zementbutzen eingesetzt wird.
Und selbstverständlich wird es da Genehmigungen für Sonntagstransporte geben, insbesondere weil das Zeugs eigentlich als selbstentzündlich in 4.2 eingestuft wird.
Damit stellste Dich nach Möglichkeit nicht ein ganzes Wochenende in die Sonne auf einen Rastplatz.
Eine Frage noch: Wie seid Ihr bitte bei der UN-Nummer auf Filterstäube und Flugasche gekommen?