es gibt ihn noch nicht aber die Gesellschaft ist schon pleite:
Geplant war der Bau irgendwo im Bereich Pirna
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 545 IN 1615/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohof A17 Dresden GmbH & Co. KG, Adolphstraße 101a, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 3403 vertreten durch die Komplementärin Proinject Germany GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Uta Müller
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 21.09.2015 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. §216 Abs. 1 InsO, §567 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung (§9 Abs. 1 S3 InsO). Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde kann entweder beim Amtsgericht Dresden -Insolvenzgericht- oder beim Landgericht Dresden, PF 120722, 01008 Dresden schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
545 IN 1615/14 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.09.2015
Stahlkutscher ............
------------------------------------------ Sachkundiger LASI Sachkundiger NFZ-Technik Sachkundiger LuRz ------------------------------------------