Zitat von Scaniafan im Beitrag #1Nur so eimal zur Kenntnisname, habe heute die Genehmigungenn für das nächste Jahr für meine Autos bestellt.
Stadt Dortmund 11 Aufl. x 300 € für Innerdeutsch.
NL 6 x für Schwerlast lasse ich beantragen je Genehmigung 400 €
B 5 x Genehmigung lasse ich beantragen je Genehmigung 600 €
F nur 4 x, weiss ich noch nicht Preis bekomme ich am Montag
Ich glaube ich bleibe am Wochenende einmal zu Hause und geht keine Party machen
Man weine nicht bei diesem Pinuts!
Für Überlänge habe ich in Italien 6000 DM früher 1988 bezahlt für ein Auto! Dann nur 60 km/h und 50 % mehr Maut!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Du bekommst die ja schnell, da unten hast im Oktober bestellt und warst froh wenn sie am 24.12. da war!
In Italien hast du höchstens Kellenlänge die du ohne Gen. raus laden kannst! Hat sich aber gerechnet, nach Kassel wollte keiner 15 m Baustahl fahren von den Bayern!
Wollte Hackländer dann in F kaufen und der Spedi Gen., beantragt und die Route war vorgeschrieben über die Europabrücke in Kehl und somit hatte es sich erledigt!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1