@Stahli : was genau ist das? Ich habe den kompletten Katalog gewälzt, aber die Nummer fehlt mir. Soll wohl Geschwindigkeit sein. Noch eine Frage dazu : Darf die Überschreitung anhand des Auslesens der Karte geahndet werden ?
Noch eine Frage : Woher weis der kontrollierende Grünkittel, das ich zwischenzeitlich gefahren bin, ohne meine Karte jemals in der Hand gehabt zu haben? Er hat nur die Karte meines Fahrers auslesen können und ihn geziehlt nach den Zeiten gefragt, welche auf meiner Karte drauf sind, noch ehe er die Festplatte vom Tacho ausgelesen hat. Woher nimmt er die Daten? Meinem Fahrer wurde die Pause nicht anerkannt, weil ich zwischenzeitlich gefahren bin und ihm unterstellt wurde, mit im Lkw gewesen zu sein. Das Gegenteil kann ich natürlich nicht beweisen; wie auch?
Besteht die Möglichkeit, das toll collect eventuell Bewegungsdaten aufzeichnet und diese abgefragt werden?
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veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Nur soviel: Toll Collect hat sich schon schwergetan als es darum ging iwo im Süden einen LKW Fahrer zu finden der nen Parkplatzwächter über den Haufen gefahren hat. Denke nicht das die sich mit deinem Anliegen befassen.
Ansonsten keine Ahnung, könnte mir aber vorstellen das es anhand der ausgelesenenen Geschwindigkeit geahndet werden darf.
Habe gestern 3 Tickets für insgesamt 95 Euro für meinen Volvo bekommen. Eines davon war über 35 Euro, da Weihnachten längst vorbei ist und die Beleuchtung noch dran ist Dann 25 Euro für Geschwindigkeit und eben 35 Euro wegen der Ruhepause, wo aber eigentlich ich das Auto hatte.
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Zitat von Bärenbruder im Beitrag #4Wenn dein Fahrer nach dem du gefahren bist seine Karte wieder steckt und Nachtrag Pause macht , wem musst du denn da was beweisen ????
Frag mich doch nicht so komplizierte Sachen. Er hat die 35 Euro bezahlt und gemäß Weisung nicht rumdiskutiert. Wegen solchen peanuts lasse ich mich nicht auf Diskussionen ein. Vielleicht hat er ja mündlich zugegeben, mit im Lkw gewesen zu sein. Keine Ahnung.
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Ich habe das genaue Gegenteil angewiesen, bei Unklarheiten oder wenn sich der Fahrer unrecht behandelt fühlt, sollen die Beamten eine Anzeige schreiben. Bei beweisbaren Dingen, wie z.B. einen Wiegeschein über 41,3 to. sollen die freundlich und dankbar die 30 €uronen bezahlen, wegen z.B. (einmalig) 8 Minuten Fahrzeitüberziehung wird vor Ort kein Verwarnungsgeld bezahlt !
Intelligente Sätze zu verfassen ist gar nicht so einfach. Schon ein einziger Buchstabendreher kann den ganzen Text urinieren !
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #7Ich habe das genaue Gegenteil angewiesen, bei Unklarheiten oder wenn sich der Fahrer unrecht behandelt fühlt, sollen die Beamten eine Anzeige schreiben. Bei beweisbaren Dingen, wie z.B. einen Wiegeschein über 41,3 to. sollen die freundlich und dankbar die 30 €uronen bezahlen, wegen z.B. (einmalig) 8 Minuten Fahrzeitüberziehung wird vor Ort kein Verwarnungsgeld bezahlt !
Ist mir zuviel Arbeit Arndt. Bis 100 Euro hake ich das ab und ab in die Rundablage. Bei Schäden mache ich das auch so : bis 100 Euro schau ich mir gar nicht erst genau an und schicke das auch meiner Versicherung nicht. 900 Euro für Einlaminieren sieht da schon anders aus.
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Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 11 - 15) km/h. Zulässige Geschwindigkeit: *) ... km/h; Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): **) ... km/h. § 18 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.1.2 BKat (Lkw usw.) Tab.: 718000
(A – 1)
25,00 Das noch dazu:
Anmerkung: Zu den verwendeten Abkürzungen verweisen wir auf das gesondert hinterlegte Abkürzungsverzeichnis. So meint in unten stehender Tabelle
TBNR Die Tatbestandsnummer des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges FaP Die Bewertung als schwerwiegende (A) oder weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung (B) der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (Vgl. Anlage 12 zur FeV) Pkt Punkte gemäß Anlage 13 FeV (Beispiel: Bei (A - 1) handelt es sich für Fahranfänger zwar um einen schwerwiegenden Verstoß, da Bußgelder unter 40 € derzeit nicht zur Verhängung von Punken führen, wird das Punktekonto des Fahrers außerhalb der Probezeit nicht berührt. A - 4 bedeutet dagegen Eintragung von 4 Punkten in Flensburg. Euro = Zu erwartende Geldbuße FV = Fahrverbot in Monaten
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12.1.43 Autobahnen und Kraftfahrstraßen - § 18 Abs. 5 StVO
Meinem Fahrer wurde die Pause nicht anerkannt, weil ich zwischenzeitlich gefahren bin und ihm unterstellt wurde, mit im Lkw gewesen zu sein. Das Gegenteil kann ich natürlich nicht beweisen; wie auch?
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #7Ich habe das genaue Gegenteil angewiesen, bei Unklarheiten oder wenn sich der Fahrer unrecht behandelt fühlt, sollen die Beamten eine Anzeige schreiben. Bei beweisbaren Dingen, wie z.B. einen Wiegeschein über 41,3 to. sollen die freundlich und dankbar die 30 €uronen bezahlen, wegen z.B. (einmalig) 8 Minuten Fahrzeitüberziehung wird vor Ort kein Verwarnungsgeld bezahlt !
Genau so ist es! Wenn die unterwegs mit den Friedensangebote kommen, ist der Vorwurf nicht niet und nagelfest.
Thommy, wenn man nichts zu verbergen hat, dann macht man so was und du kannst den dann voll auf laufen lassen!
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Will man in Kanada einwandern, benötigt man den passenden Beruf und Geld!
Einwandern nach Australien, da ist die Vorraussetzung, einen vernünftigen Beruf und Geld!
Wandert man nach Deutschland ein, benötigt man keine Schulbildung und bekommt für das fauelenzen noch Geld!
Zitat von Grani im Beitrag #13 Thommy, wenn man nichts zu verbergen hat, dann macht man so was und du kannst den dann voll auf laufen lassen!
Hier gehen unsere Meinungen auseinander. Wenn ich für paar Mäuse meine Ruhe habe, ist mir das keinen Streit wert. Mein letztes Gerichtsverfahren mit Volvo/Renault Fulda ging über 3 Jahre und zum Schluß habe ich verloren, da die Werkstatt 3 Zeugen aus dem Hut gezaubert hat, die alle bestätigen konnten, das ich regelmäßig informiert wurde. Manchmal schluckt man lieber eine Kröte anstatt sich jahrelang zu ärgern. Abgesehen davon kann ich auch im Nachgang mein Veto einlegen, wenn gesetzeswidrig gehandelt wurde. Daher ja meine Frage an Torsten, ob die Geschwindigkeit geahndet werden darf, unter Zuhilfenahme der Fahrerkarte und nicht durch eine Messung.
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