(1) Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen.
(2) Kündigt der Absender, so kann der Frachtführer entweder 1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt, oder 2. ein Drittel der vereinbarten Fracht (Fautfracht)
verlangen. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind, so entfällt der Anspruch auf Fautfracht nach Satz 1 Nr. 2; in diesem Falle entfällt auch der Anspruch nach Satz 1 Nr. 1, soweit die Beförderung für den Absender nicht von Interesse ist.
(3) Wurde vor der Kündigung bereits Gut verladen, so kann der Frachtführer auf Kosten des Absenders Maßnahmen entsprechend § 419 Abs. 3 Satz 2 bis 4 ergreifen oder vom Absender verlangen, daß dieser das Gut unverzüglich entlädt. Der Frachtführer braucht das Entladen des Gutes nur zu dulden, soweit dies ohne Nachteile für seinen Betrieb und ohne Schäden für die Absender oder Empfänger anderer Sendungen möglich ist. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind, so ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 der Frachtführer verpflichtet, das Gut, das bereits verladen wurde, unverzüglich auf eigene Kosten zu entladen.
Und nun meine Frage dazu : woraus ergibt sich denn bei dieser Formulierung, das der Frachtausfall ohne USt. zu vergüten ist, wie mir K+N jetzt weis machen will? Muß man das als Schaden betrachten?
Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
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Um deine Frage zu beantworten ... ja die haben recht bei K+N.
Gast
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Gruß Chris
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Ist bei uns auch gerade Thema, Steuerbüro hat darauf hingewiesen.
Gruß Chris
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Passiert wegen meiner festen Kunden ja selten, aber vor ca. 2 Jahren habe ich wegen einem Messetransport als Hintour was aus der Timo genommen und anschließend 1/3 Fautracht wegen Storno zzgl. MWST berechnet und wurde bezahlt. Das Wissen wohl nur wenige.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
... das erinnert mich an mein BWL-Studium, wo auch groß und breit drum rum diskutiert wurde was warum steuerpflichtig ist.
Versteh bis heute nicht warum so viele Ausnahmen nötig sind? Oke, wir halten damit ganze Berufsstände in Lohn und Brot.
Aber da hat mir die Bierdeckelsteueridee (wer war das noch) doch besser gefallen. Die Steuereinnahmen würden sprudeln, und die Steuern an sich könnten deutlich gesenkt werden.
Der Fuhrmann
*********************************** Welchen Tag haben wir denn? Es ist heute! Das ist mein Lieblingstag!