Ich denke einfach da gehört ein Diggi rein. Bei uns haben Sie eine 3,5t Sprinter angehalten mit 2,5t Ladung. 2 Std später waren 3 Kollegen da und umgeladen und weiter....
Bei einigen Kunden werden die schon nicht mehr abgeladen weil nicht rampenfähig und etwas zu gefährlich das abladen wenn kein Hofstapler vorhanden.
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Ein Diggi verhindert keine Überladung, und das Umladen wurde zu Recht von der Rennleitung gefordert und durchgeführt.
Rampenbe-/Entladung ist tatsächlich ein praktisches Problem, bzw, kann es sein. Na und? Man muß sich ja nicht aufdrängen. Das richtige Fahrzeug zur richtigen Zeit an dem richtigen Ort.
Wenn sich alle Beteiligten intelligent und zielorientiert anstellen, dann geht auch eine Rampenbe-/Entladung. Bspw. bei passender Gelegenheit fahre ich gerne geeignetes SG ex Standort aus. Das Schlüsselwort an dieser Stelle ist geeignet. Beladen wird über Rampe, entladen per Kundenstapler. SG Spedi weis Bescheid, kennt meine Nutzlast, meine Entladeanforderungen und es läuft.
Gegenbeispiel: Vor ca. zwei Jahren hatte ich eine kleine Fräsmaschine transportiert. Seitliche Beladung per Stapler, seitliche Entladung im TA vereinbart. Die Idee des Warenempfängers bestand darin, diese mit einer Elektroameise über eine Rampe zu entladen. Es gab von mir eine gut begründete und auch für Klippschüler geeignete, erklärte Ablehnung an den Warenempfänger von mir, danach äußerst intensive Gespräche vor Ort und erklärende Telefonate mit meinem Auftraggeber. Ergebnis, Standgeld für die Nacht und am nächsten Morgen war ein geliehener Stapler vor Ort.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte