naja, bis auf den ca 54 Sek vor Ende des Videos ist der größte Teil im 50 bis 60 t sektor unterwegs
Naja, die Frontblitzer sind unzulässig aber auch nur eins von vielen Problemen. Denke mal, Du hast keinen Langholzzug aber auch die Kurzholzzüge haben ein Problem.
Ich löse später auf. vlt. findet noch jemand was ( und ich bin Nichtraucher :-) )
kleiner Tipp noch, Stellt Euch vor es wären andere Fahrzeuge mit anderen Ladungen
Scania weiß: beleuchtete große Werbung nach vorne Scania grün: Sichtbereich nach vorne stark eingeschränkt Actros Kranzug rot: Überhang Ladekran nach vorne zu groß (max. 50cm erlaubt) - es sei denn §70 und 29 vorhanden. Achslast VA vermutlich bedenklich Fehlende gelbe Positionslampen seitlich zwischen Zugmaschine und Nachläufer Überhang nach hinten teilweise nicht markiert Gesamthöhe incl. Kran teils über 4,00m Formschluss nach vorne fehlt bei fast allen Fahrzeugen - LaSi könnte kritisch werden. Kenne nicht die Zertifikate für die integrierten Gurte/Ketten
Kenne übrigens einige Fahrzeuge, nicht jedoch die Menschen aus den Firmen. Danke für das Einstellen des Videos!
Edit: nix Neues mehr gefunden
Edit 2: Überladung: wenn wirklich 50-60to zGM -> Kurzholz teilbare Ladung -> geht so nicht. Langholz ja, sofern Maße und Gewichte lt. Ausnahmegenehmigung eingehalten werden. Problem: Ausnahmegenehmigung muß auch für Wald- und Forstwege eingeholt werden. Kenne das von einer Entrindungsmaschine, die in diesem Gewichtsbereich liegt. In BaWü nur Einzel-Genehmigung, in RP auf Antrag Dauer.
Mal eine Frage an unseren Schutzmann, warum sind die gelben Blitzer nach vorne nicht erlaubt? Ist doch eigentlich nichts anderes als die Rundumleuchte?
Und sind die Leuchtkästen inzwischen auch nicht mehr erlaubt?
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
die gerichteten gelben Frontblitzer sind auch nicht gestattet, genauso wie es die blauen bis vor etwa 2 Jahren nicht waren, dafür gab es dann aber Ausnahmegenehmigungen. Das einzige wo es hier in blau gestattet war, war die Front von Motorrädern.
ich befürworte die gelben Frontblitzer in einer Abschaltbaren Version aber bei Bergediensten und naja, auch bei Großraum-Fahrzeugen sofern das in die Spiegel reinleuchten notwendig sein sollte.
Ansonsten ist bei @ Uto schon das dabei, was ich meinte. Aber @ Uto schrieb ja Rest soäter also will ich erstmal nicht weiter zwischenfunken
Zitat von Stahli im Beitrag #9 Ansonsten ist bei @ Uto schon das dabei, was ich meinte. Aber @ Uto schrieb ja Rest soäter also will ich erstmal nicht weiter zwischenfunken
Habe meinen Beitrag ergänzt - soll ich mein Tätigkeitsfeld erweitern und mich bei der Polizei bewerben?
Uto , Sichtbereich und Beleuchtung bin ich bei euch Mit den 50 - 60 to na ja wenns trockenes Holz ist glaub ich das nicht . Da hab ich schon andere Langholzer gesehen
Wie kommst du auf über 4 meter Kran nach vorn ist eingetragen und von Sachverständigen abgenommen VA Last ist gut , musste damals extra 385/65-22,5 aufziehen wegen VA Last
Formschluss , schöner Ausdruck beim Holztransport bei Lasie teilen sich die Götter Was wurde schon alles versucht , Stirnwände zum klappen , Netze usw.
Bei den Langholzern obacht die haben sehr oft Seile an den Rungen die Hydraulisch gespannt werden
Uto , sag mir doch mal bitte wie ich 2x 5 meter auf den Sattel laden soll Sattel ist 12,5 lang )und wieviel Gurte nötig sind ?
Es ist schon wieder ganz schön lange her das es bei Lasie Ärger gab Mache gerade Antrag für 44 to Gesamt wegen Sturmholz Problem ist nur bis heute spielen nur Meck Pom , Sachsen Anhalt und Hessen mit aber die anderen kommen bald .
Und da krieg ich immer Hals . Wenn meine 42 haben gibt es was auf die Mütze Jetzt ist der Sturm da und die gleichen Autos dürfen auf einmal 44 Gesamt haben .
ist doch das selbe bei uns Coil kann auch 24 t. wiegen, dann alles normal produziert wird 25 - 35 t. weil dann auf den ganzen Anlagen, weniger COILWECHSEL stattfinden muß- Kunde hat mir einmal erzählt. wenn statt 24 t. nun Coils kommen die 34 t. schwer sind, haben sie an der Anlage einen Vorteil von ca. 1500 € pro Tag, weil die Anlage länger lläuft
fehlende Seitenmarkierungsleuchten/Reflektoren zwischen Zugfahrzeug und Nachläufer teilweise fehlende Rückwärtige Kennzeichnung des Ladungsüberhanges fehlende seitliche Kennzeichnung des Überhanges mit Reflektoren, bei Nacht mit Leuchten
beim Kurzholzer
teilweise fehlende Rückwärtige Kennzeichnung des Ladungsüberhanges fehlende seitliche Kennzeichnung des Überhanges mit Reflektoren, bei Nacht mit Leuchten
Auch Holzzüge müssen die Vorschriften Siehe Link beachten ( den haben wir schon mal im internen gehabt, jetzt nochmal hier offen )
das andere sind Zufallsergebnisse und passt auch ausser
Zitat Actros Kranzug rot: Überhang Ladekran nach vorne zu groß (max. 50cm erlaubt) - es sei denn §70 und 29 vorhanden. Achslast VA vermutlich bedenklich
Überhang Ladung nach vorn darf max. 50 cm sein, nicht Fahrzeugteile. Hier ist in jedem Fall ne 70er und ne 29 er notwendig
Zur Ladungssicherung mhh, Pro Stapel reicht ein Gurt in Niederzurrung wenn Stirnwand vorhanden. Das weitere kann sich dann jeder denken.
Gute Infos dazu gibt es unter www.klsk.de -> Fachausschüsse -> Kurzholztransporte
Zitat von Stahli im Beitrag #14 Zur Ladungssicherung mhh, Pro Stapel reicht ein Gurt in Niederzurrung wenn Stirnwand vorhanden. Das weitere kann sich dann jeder denken.
Zu der Stirnwand hätte ich eine Frage. Mir ist letzte Woche ein Holzanhängerzug begegnet. Der Anhänger hatte ein Netz senkrecht zu Lasi nach vorne. Das Netz war an der ersten Runge befestigt. Also ich würde auf den ersten Blick nicht glaben, daß das was bringt. Die entprechende Hebelwirkung hält die Runge doch nicht aus? Und eine Verspannung von der Rungenspitze nach hinten habe ich nicht gesehen, das könnte ich mcihr ja noch vorstellen.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte