Und hier der Textauszug aus dem leider versehentlich gelöschten Foto:
Das Problem: Immer wieder erreichen mich Klagen besonnener deutscher Kraftfahrer, die sich beschweren, dass sie von den Kollegen aus Osteuropa im Überholverbot mit überhöhter Geschwindigkeit überholt und eben im Sicherheitsabstand geschnitten werden. Von der Polizei sei nie jemand zu sehen, und wenn doch, so ein weiterer Vorwurf, würde dann im Zweifel lieber der deutsche Fahrer kontrolliert, weil das eben einfacher sei.
Das sind natürlich sehr pauschale Vorwürfe, aber eine Diskussion, die ich im Februar mit einem Polizeibeamten der Autobahnpolizei aus Sachsen-Anhalt zu diesem Thema hatte, ließ mich dann doch an einer Stelle aufhorchen, als er sagte: “Wenn wir die Videoaufzeichnungen der Abstandskontrollen am kommenden Tag auswerten, dann löschen wir alle Aufnahmen mit Lkw aus Osteuropa.“ Denn zusätzliches Personal, um gleichzeitig stationäre Kontrollen durchzuführen, gebe es nicht.
Keine Bußgeldbescheide für Fahrer aus Osteuropa
Das wollte ich so zunächst nicht glauben, aber es ist wohl wahr. “Faktisch hilft nur, einen Abstandssünder aus den osteuropäischen Ländern auf frischer Tat zu ertappen und dann eine Sicherheitsleistung oder Kaution zu kassieren“, sagt Fachanwalt Pfitzenmaier. "So dürfte etwa die Vollstreckung eines Bußgeldes über 100 oder 120 Euro unter Zuhilfenahme rumänischer oder bulgarischer Behörden zum Scheitern verurteilt sein. Ebenfalls ist es schwierig, dass eine Adresse in Rumänien oder vielen anderen osteuropäischen Ländern oft nicht zu erreichen ist und ein Zustellnachweis nicht geführt werden kann. Ohne diesen verjährt die Angelegenheit.“
Doch nicht nur das, wie mir das Innenministerium aus Sachsen-Anhalt freundlicherweise als Entschuldigung gleich mitgeliefert hat: “Entsprechend der Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte erfolgt ein Halterdatenaustausch nur bei in der Richtlinie aufgeführten Verstößen.“ Diese Richtlinie nennt folgende, die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte: Geschwindigkeitsübertretung, Überfahren eines roten Lichtzeichens, Trunkenheit im Straßenverkehr bzw. Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren sowie Nichtanlegen des Sicherheitsgurts.
Dass ausgerechnet der Verstoß gegen den Sicherheitsabstand, der, wie hier beschrieben, zur den Hauptursachen für die vielen schweren Lkw-Unfälle am Stauende zählt, in dieser Liste fehlt, ist für mich schlicht und einfach nicht zu fassen.
Bärenbruder
hat folgende Dateien an diesen Beitrag angehängt
Uto,das kannst Du ruhig öffentlich stehen lassen. So ist die Praxis wirklich. War letzten bei meinen Freund,LKW mit ADR ausgeschildert durch Elbtunnel, Polizei fährt Seelenruhig vorbei,war Osteuropäer.Wehe es wäre ein Deutscher gewesen. Gleiches im Überholverbot. Warum landen denn die Fotos von den Ausländischen Kollegen ,die über die B 4 ,usw.brettern in der Rundablage ???? Zu viel Arbeit,das zu verfolgen,und Lohnt nicht.War doch schon groß und breit in der BILD,und im Fernsehen.Aber der Deutsche der darf blechen,ist ja auch viel einfacher für die Schreibtischhengste.
Wer Rechtschreibfehler findet,darf Sie gerne behalten.
So 100% stimmt das auch nicht wirklich, wir hatten in der alten Firma einen Polen mit Wohnsitz in Polen, der ist über die Rheinbrücke vor Jahren gefahren. Der Brief kam dort an in Polen.. bezahlt wurde auch!
Christian , Pole bei deutscher Firma eventuell . Es geht um Osteuropäische Autos . Da brauchst dich doch nicht wundern wie die über die A2 blasen und alle schön im Windschatten .
Kennzeichenanzeigen ohne Anhalten des Fahrzeuges bringen bei Ausländern garnix da der tatsächlich Betroffene ermittelt werden muss, Von Ausländern gibt es selten Antworten
Bußgeldstellen stellen Ausländer-Sachverhalte ein, wenn keiner bekannt ist, der die Post für den Betroffenen übernimmt ( Zustellungsbevollmächtigter ) und damit die Verjährung aufhält
Bußgeldstellen stellen Vorgänge ein, obwohl sogar ein Zustellungsbevollmächtigter bekannt ist und lassen diese damit ins leere laufen obwohl Sie diese übers Gericht bis zur Ausschreibung in der Zoll-Fahndungsdatenbank bringen könnten
selbst in einigen Polizeidienststellen bundesweit ist die Unterbindung der Weiterfahrt bis zur Zahlung der Sicherheitsleistung entsprechend
Zitat Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) § 13 Untersagung der Weiterfahrt (1) Das Bundesamt kann die Fortsetzung der Fahrt untersagen, soweit dies zur Wahrnehmung der ihm nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 oder 3 übertragenen Aufgaben erforderlich ist. (2) Werden die in § 7b Abs. 1 Satz 2 genannten Unterlagen oder die nach den Artikeln 3 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 vorgeschriebene Fahrerbescheinigung nicht im Original mitgeführt oder auf Verlangen nicht zur Prüfung ausgehändigt, so können das Bundesamt sowie sonstige Kontrollberechtigte dem betroffenen Fahrpersonal die Fortsetzung der Fahrt so lange untersagen, bis diese Unterlagen vorgelegt werden. Das Bundesamt sowie sonstige Kontrollberechtigte können die Fortsetzung der Fahrt ferner untersagen, wenn
1. eine Erlaubnis nach § 3 oder eine Berechtigung nach § 6 nicht mitgeführt wird oder nicht zur Prüfung ausgehändigt wird oder 2. eine nach § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit § 132 Abs. 1 Nr. 1 der Strafprozessordnung angeordnete Sicherheitsleistung nicht oder nicht vollständig erbracht wird.
(3) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Untersagung der Weiterfahrt nach den Absätzen 1 und 2 haben keine aufschiebende Wirkung.
unbekannt.
Auch der Zeitaufwand ist sehr hoch.
Auch die Kontrollierbarkeit einiger Sachen ist bis zur Einführung des "Inteligenten Fahrtenschreibers " fast unmöglich. Beispiel Kabotage. Wenn der Fahrer mir sagt " Tour nix Ladung " dann muss ich ihm glauben da ja die " Unschuldsvermutung " gilt. DA der Fahrer sich nicht selbst belasten muss darf er natürlich Lügen.
Ach so, auch die Bußgeldtatbestände, welche in der StVZO für Deutsche vorhanden sind gelten fast alle nicht für Ausländer. Schaut einfach mal in den Tatbestandskatalog auf der Seite des KBA
Für Ausländer gelten die Tatbestände, in welchen der § 31d StVZO aufgeführt ist. Als Notbehelf dann noch über den Umweg des § 23 StVO ( TBNR 123600 z.B. ) Manchmal versuchen wir über die Möglichkeit der angemessenen Erhöhung der Sicherheitsleistung für die Bußgeldsumme an die Beträge der deutschen Summen ranzukommen, das klappt aber auch nicht immer ( Verhältnismäßigkeit )
Übrigens zur Sache von Christian, Hier war sicher der Betroffene bekannt, damit läuft das.
Auch Ausländer bekommen Punkte und ein Entzug wird in Flens eingetragen.
ich vergaß noch, Wir bekommen auch keinerlei Infos aus einer Datenbank zu den Verkehrsleitern, welche andere Länder der EU auch führen müssen. Auch aus der deutschen DAtenbank erfahren wir nur das, was öffentlich zugänglich ist. Und Zollfahndungsdatenbank haben wir ebenfalls keinen Zugang, erfahren bestenfalls was am Telefon, wenn man uns Auskuft gibt ( kein muss ) Der Zoll würde dann aber das kassieren übernehmen.
Edit: Ich füge mal noch hinzu, und habe es ja schon selber gesehen, gerade auf stark belasteten Autobahnen ist es dann für die kontrollierenden, aus dem Streifendienst kommenden einfacher nen deutschen als nen Ausländer abzukassieren. Bei ner LKW-Kontrolle hängt viel Zeit und Fachwissen drann und so wird das einfachere gemacht.
So a la 1 x Überholverbot kassieren bzw anzeigen, ggf noch ne Kontrollbescheinigung ausstellen und tschüss. Der Rest wird dann nicht kontrolliert. Aber ne richtige LKW-Kontrolle dauert normalerweise 1 bis 1,5 Stunden.
So wie mir bekannt ist gibt es ja in eingen Bundesländern anscheinend gar keine reguläre LKW-Kontrolltruppen der Polizei mehr. Die werden dann nur an speziellen Tagen zu Großkontrollen zusammengerufen. Die Technik nutzt dann in der übrigen Zeit der übrige Streifendienst und das Fachwissen liegt größtenteils brach