Sehr gut, daß hier auch auf das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb der Kabine kontrolliert wurde. Fehlerquote ca. 66% -> der Anfang ist gemacht und es muß weitergehen.
Kommentar der Polizei im Radio SWR 1: wir wollen nicht, daß am Montag morgen ein LKW-Fahrer in ein Stauende kracht, weil er betrunken unterwegs ist und die Reaktionszeit eingeschränkt war. Die Kontrollen werden bisher ca. 1x/Monat gemacht und sollen intensiviert werden.
Zitat von Cristof im Beitrag #2Würde mich mal intersieren wie die Quote war Ostblock/ Deutsche.......
Der Polizeibeamte im Radio hat mitgeteilt, daß mehrheitlich Fahrer von ausländischen TU beanstandet wurden - von der Kontrolle der WRZ wurde im Radio nicht berichtet.
Naja die ewigen Fingerzeige auf den "Ostblock" kann man sich eigentlich klemmen. GESOFFEN wird überall. Wenn man auf der Tanke mal nen Kaffee trinkt,braucht man nur mal mitzählen was an Pfand abgegeben und an Nachschub gekauft wird. Und da sind die "Üblichen Verdächtigen" seltenst dabei. Bei Preisen von 2,20/Patrone ist das auch kein wunder.
Nichts gegen das eine oder Andere Feierabendbierchen mit Kollegen an der Theke, aber das schlimme ist das Anonyme Saufen alleine im Fahrerhaus.
Abhilfe wäre mit 3 Sachen schnell geschaffen:
1) Eine Promillegrenze von 0,0
2) Wirklich drastische Strafen,die erstens Weh tun und zweitens Abschrecken.Ich stelle mir ein Generelles Fahrverbot von 6 Monaten vor,sobald auch nur der Hauch von Alk vorhanden.
3) Kontrollen Kontrollen Kontrollen.
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«
Kann ich nicht so teilen. Ehemaliger Kollege jobt an der Autobahntanke... Alkohol ist da trotz der hohen Preise der höchste Umsatzbringer....
Platz 1: Ost EU LKW Fahrer Platz 2: deutsche PKW Feierabendfahrer (vor allem die kleinen Schnapsflaschen) Platz 3: Wochenend auf dem Weg in die Disko Mitnehmer
Bei 1 wird auf der Raste gesoffen, 2 nimmt gerne mit und er ruft inzwischen regelmäßig die Wache an. Allein letzten Monat 4x mit Wegnahme des FS. Der Polizist berichtet regelmäßig vom Ausgang :-)
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Zitat von Tomdiesel im Beitrag #9Nichts gegen das eine oder Andere Feierabendbierchen mit Kollegen an der Theke, aber das schlimme ist das Anonyme Saufen alleine im Fahrerhaus.
Ein bisschen Selbstdisziplin gehört halt auch dazu. Sich als Zeitvertreib die Birne zuballern ist keine Lösung.
Ich hatte früher auch immer ne Kiste Bier als Wegzehrung im Palettenkasten. Da habe ich mir immer vormittags zwei Flaschen rausgeholt und für abends in den Kühlschrank gepackt. Dann kommt man gar nicht erst in die Versuchung, irgendwann abends aus dem gemütlichen Führerhaus raus und an den Trailer zu gehen - um doch noch eine Pulle zu holen.
Ich kann mich nur an eine einzige Situation erinnern, wo ich unterwegs mal etwas versackt bin. Da bin ich Samstag nachmittag auf nem Autohof eingelaufen, war dann abends dort Essen und kam mit "Kollegen" ins Gespräch. Da sind dann einige Weizen geflossen und das letzte war halt wie immer eines zu viel. Aber da ich ja erst Montag früh weiter musste (Abladestelle 5 km vom Autohof weg) war das auch nicht das Thema.
Aber für diejenigen, die sich den ganzen Sonntag zuschütten und dann abends losfahren wollen, fehlt mir jegliches Verständnis
Logistik hat nichts mit Logik zu tun!!! ----------------------------------------
Kunde: "Wo ist mein Container?" Spediteur: "Der wird gerade gelöscht." Kunde: "Waaahhhh... mein Container brennt ??!!"
Zitat von Wildflower im Beitrag #14Wenn die jetzt auch jedes Mal ein ordentliches Bußgeld einbehalten würden....... Oder gleich den Lappen....
Geht nicht, weil präventiv vor der geplanten Abfahrt kontrolliert wird. Wenn erst ab 22 Uhr beim Anrollen der Fahrzeuge kontrolliert würde, dann wäre es möglich. Ist aber aus Platz- und Sicherheitsgründen unmöglich.
Gibt aber theoretisch eine andere Möglichkeit für die Polizei: Personalien der ertappten Fahrer sind bekannt. Alle mit Wert über 1,6 Promille ab zu MPU, da hier der Verdacht auf gewohnheitsmäßiges Trinken besteht. Dazu Meldung gem. Art. 4 FeV an die Führerscheinstelle. Ebenso bei Ausfallserscheinungen (auch unter 1,6 Promille). Ergänzend dazu Meldung an den Arbeitgeber.