Hier der Text: Ein Blitzer im Schwäbisch Gmünder Einhorntunnel war monatelang falsch eingestellt. Und die Stadt will den vermeintlichen Verkehrssündern das bezahlte Bußgeld nicht rückerstatten.
Bis zu 4.000 Lkw-Fahrer könnten zu Unrecht einen Bußgeldbescheid bekommen haben. Zwischen Februar und Juli hatte der Blitzer am westlichen Tunneleingang Lkw schon ab 60 Stundenkilometern geblitzt. Obwohl dort eigentlich Tempo 80 erlaubt ist. Die Stadt hatte in diesem Zeitraum tausende Verfahren gegen vermeintliche Temposünder eingeleitet. 800 davon waren sogar mit Punkten in Flensburg verbunden. Die Stadt will nun Tempo-60-Schilder an der entsprechenden Stelle am Tunneleingang aufstellen, damit man dort tatsächlich nur noch 60 fahren darf.
Lkw-Fahrer klagte Einem Lkw-Fahrer war aufgefallen, dass am Tunneleingang aus Richtung Stuttgart die Fahrspuren auf einem kurzen Stück mit einer Betonwand voneinander getrennt sind. Das bedeutet per Gesetz, dass man hier 80 fahren darf. Der Blitzer dort löste jedoch von Februar bis Ende Juli schon bei Geschwindigkeiten von über 60 Stundenkilometern aus. Der Mann klagte und wandte sich an das Bundesverkehrsministerium - und bekam recht.
Wer die verschickten Bußgeldbescheide bezahlt hat, bekommt sein Geld wohl nicht zurück. Mit der Zahlung habe man den Vorwurf automatisch anerkannt, so die Stadt.
Stadt bedauert Vorfall Die Stadt Schwäbisch Gmünd bedauert die zu Unrecht erhobenen Verwarnungen wegen Geschwindigkeitsübertretung. Man habe in der Sache falsch gelegen, sagte ein Sprecher am Donnerstag dem SWR.
Problem: Bußgeldbescheid zu Unrecht und den Punkt in Flensburg zu Unrecht - keine Chance auf Löschung, wer bereits bezahlt hat. Die Stadt Schwäbisch Gmünd freut sich über das unrechtmäßig eingenommene Bußgeld. Der LKW-Fahrer, der geklagt hat, wurde im Radio SWR 1 interviewt. Sein Verfahren wurde letztlich eingestellt. Leider nichts bekannt über die Größe seines LKW.
Zitat von Wildflower im Beitrag #2Das ist doch ein Witz, meiner Meinung nach Geld zurück und Punkte weg. Das muss doch jeder Richter sehen....
"Im Namen des Volkes " das Bußgeld kommt auch Dir zugute Patrick
Nein, mal im ernst :die Bescheide sind abgeschlossen und die Einspruchsfrist abgelaufen. Hier müsste unser Verkehrsminister mal tätig werden und den Fahrern zumindest den Punkt ersparen.
Fehler sind was für Anfänger; Könner produzieren Katastrophen
veni, vidi, violini : ich kam, sah und vergeigte es
Zitat von rumbalotte im Beitrag #3...Hier müsste unser Verkehrsminister mal tätig werden...
Lotte, der ist gut ! Der arme Mann schafft es ja nicht mal zum "Dieselgipfel" zu fahren! Warum kommen eigentlich die Verkehrsminister aus Bayern ? Mit der Intelligenz und Eignung kann es nicht zusammen hängen...
Man kann nicht immer nur arbeiten, man muss auch mal etwas Sinnvolles tun !
Der Herr Dobrindt war während seiner Amtszeit bekannt für mehrere Ausnahmen mit dem Namen 'Lex Dobrindt' und hat sich einfach per Erlaß über EU-Recht hinweggesetzt. Z.B. Ausnahme Ziffer 95 bei Leerfahrten bei Überführungsfahrten von Autovermietern (aktuell sind seit 2017 LKW-Leerfahrten über 3,5to zGM von Ziffer 95 befreit worden) Ausnahmegenehmigung FE Kl. B für den Betrieb des Klein E-LKW-Streetscooter (4,25to zGM) (gilt nur für DHL!)
4.000 potentielle Wähler sind es nicht Wert, daß man sich darüber aufregt und etwas anregt oder handelt - so ist die Denke bei den Entscheidern in der Politik.
Hatte heute eine Weiterbildungsschulung gem. BKrFQG und 2 betroffene Teilnehmer dabei. Die wussten noch gar nichts davon, daß sie evtl. Geld zurückbekommen (hatten beide keine Punkte erhalten). 1 Teilnehmer wartet noch auf einen Bescheid (der wohl nicht mehr kommen wird). Viel Diskussionsbedarf. Habe es denen dann wie folgt erklärt:
Tunneleinfahrt von Stuttgart her 2-spurige Kraftfahrtstraße mit Verengung auf 1 Spur und Trennwand am Tunneleingang. Trennwand nach kurzer Strecke im Tunnel weg und dann 2-spurige Fahrbahn mit Gegenverkehr ohne Trennung. Blitzer steht fast am Ausgang Richtung Aalen. Geschwindigkeitsbegrenzung mit Schild am Tunneleingang von Stuttgart her auf 80 km/h ohne sonstige Einschränkung. Somit gilt an der Stelle des Blitzers die u.g. Regelung - nicht die 80 km/h für alle LKW!
Zu den Vorschriften für LKW auf Land- und Bundesstraßen außerorts ohne bauliche Trennung und ohne Status Kraftfahrtstraße:
LKW bis 3,5to zGM solo: 100 km/h LKW bis 7,5to zGM solo: 80 km/h LKW über 7,5to zGM solo + LKW über 3,5to zGM + Anh. + Sattelzüge: 60 km/h Sattelzugmaschine über 7,5to zGM solo: 60 km/h
solange keine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Man soll nicht glauben, was hier einige nicht wissen.
Fehler der Stadt Schwäbisch Gmünd: Blitzer war auf 60 km/h für alle Arten von LKW programmiert - wird üblicherweise über eine Lichtschrankenmessung der Höhe des Faherzeugs pauschal ermittelt. Somit erkennt der Blitzer nicht die Tonnage des Fahrzeugs.