Ich glaube bei Schmitz geht auch mit Holz, die hatten früher sogar welche ganz ohne Latten, dafür mit 5 Rungen. Nur die rückwärtige Ladungssicherung war da schwierig, wenn nicht ganz voll und nur hinten Latten ist da auch nicht, da die hinteren Rungen nach vorne neigen können und dann fallen die hinteren Bretter runter.
Beim Schwarzmüller muss die oberste Reihe sogar aus Holz sein, da Holz mehr nachgibt...
Bei älteren Krone auch komplett mit Holz und ohne untere Anschlagsleiste zulässig.
Gemäß VDI 2700 Blatt 12 muss der Fahrzeugaufbau über das Anforderungsprofil Code XL hinaus für den Transport von Getränken geeignet sein. Aufgeführt sind dort nicht nur Getränke in Modulkästen. Es sind nachfolgende Produkte benannt: ·Getränke in Mehrwegkästen ·Fassgebinde ·Einweggebinde ·Paletten mit kommissionierter Ware ·Rollcontainer ·Zubehör Für all diese Produkte ist der Transport mit oder ohne Ladungsträger möglich.
Insbesondere bei den Einweggebinden, wie PET-Flaschen oder Tetrapaks, muss hier an der Sinnhaftigkeit der Regelung gezweifelt werden. Einwegflaschen mit 0,75 l Fruchtsaft unterliegen somit der VDI 2700 Blatt 12, hingegen Einwegflaschen mit 0,75 l Speiseöl fallen unter VDI 2700 Blatt 6.
Bei meinen älteren Schmitz musste für Code XL vorhanden sein: 3x Alu oder 4x Holz, bei den jüngeren 3x Alu oder 3x Holz, WENN Anschlagleiste drann ist.
ja ist akzeptiert worden. Preise wie Dir gezeigt. Gültigkeit erst mal 3 Monate, danach wird nachverhandelt. Also erst mal Qualität bringen. Montag Auflieger vom Vermieter holen und direkt in Jever laden.
Hat 4 Reihen Holz drin, muss ich mir dann mal anschauen. Ich persönlich finde Alu besser. Außerdem hinten Lochleiste für ordentlichen Sperrbalken meines Erachtens Pflicht. Aber das kann man ja fix kaufen.....
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....