Wenn du mit FV-Fahrern sprichst, da will kaum einer in ein „Hotel“. Die möchten in ihrem eigenen Umfeld bleiben. Vermutlich hat der Gesetzgeber es gut gemeint….
Beim Schwerlast-Unternehmen Baumann bietet man den Fahrern, die ihre Ruhezeiten einhalten müssen, und/oder am Wochenende auf dem Firmengelände übernachten müssen, ein Appartment an. Es gibt eine Art Appartment-Haus direkt am Unternehmen. Hat damit zu tun, dass die Chefin nicht will, dass die Fahrer auf dem Platz im Fahrzeug übernachten. Baumann hat richtig große Probleme, obwohl sie extrem gut zahlen, Fahrer von außerhalb zu bekommen, weil die Fahrer in ihrem Fahrzeug schlafen wollen. Und wenn du Schwerlast-Fahrer suchst, die ja nicht mal eben am Baum hängen - ist ja noch schwieriger als im „Normal-Bereich“ - dann bist du auf Leute ausserhalb deines Firmen-Sprengels angewiesen.
Ein ausführlicher Thread ist hier im Forum zu finden: Roatel
Im Mobility-Package und in den VO (EG) 561/2006 ist alles geregelt: Pflicht des Kraftfahrer zum Verbringen der regulären WRZ außerhalb des Fahrzeugs in einer geschlechtergerechten Unterkunft, die der Unternehmer zu bezahlen hat.
Bebußung lt. BkatV bei Verstößen in D: pro Verstoß 500 € für den Fahrer und 1000 € für den TU.
@Stahli Torsten kann da sicher mehr zu Theorie und Praxis schreiben, wenn er will. Wir sind öffentlich.
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #16Wenn ich Gesetze einhalten will, geht es nicht ums wollen.
Hiermit widerrufe ich meinen Satz. Kürzlich war folgender Satz im Bundestag (im anderen Zusammenhang) vom Gysi zu hören: „Ein Gesetz, das man nicht durchsetzen kann, darf man nicht beschließen“.
Die Leute sagen immer: Die Zeiten werden schlimmer. Die Zeiten bleiben immer. Die Leute werden schlimmer. - Joachim Ringelnatz
Ich denke für die Chauffeure ist nicht das Verbringen der 45er im LKW das Problem, sondern das monatelang nicht nach Hause kommen. Dass die Chauffeure nach Hause kommen, wollte die EU erreichen, nur hat sie das wie so vieles nicht geschafft. Ich sehe es so, es muss sein wie in Belgien dort wo der Lausberg kontrolliert. Wenn der Chauffeur monatelang nicht zu Hause war eine fette Strafe für den Unternehmer. Weiterfahrt erst wenn bezahlt ist.
Zitat von Wildflower im Beitrag #12Es hilft nzr wenn beide, Fahrer und Unternehmer empfindliche Strafen bekommen. Erst dann wird auch der Fahrer auf das Hotelzimmer bestehen. Und der Chef muss entsprechend kalkulieren.
Den Zusammenhang habe ich so noch nicht verstanden. Vor allem, weil ich denke das Fahrer, die solche Touren regelmäßig übernehmen (müssen) aus Gründen nicht auf irgendwas bestehen können. Und selbst wenn ich meinem Arbeitgeber eine "Hotelübernachtung" abtrotze, dann lande voraussichtlich ich in einem dafür frisch errichteten Containerdorf. Das ist baugleich mit den Sozialcontainern von Baustellen. Da bin ich in der Hütte nicht schlechter bedient. Worum es aus meiner Sicht geht ist nicht, wo exakt die Leute schlafen, sondern das sie nach Hause zur Familie kommen können. Um die Kalkulation des Chefs mache ich mir keine Sorgen. Ich würde das mit Hinweis auf die EU Vorschriften einkalkulieren und gehe davon aus das auch andere schon darauf gekommen sind. Ob es dann aber auch weitergegeben oder einbehalten wird; tja, das ist dann eine Charakterfrage.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von havarie im Beitrag #21Ich denke für die Chauffeure ist nicht das Verbringen der 45er im LKW das Problem, sondern das monatelang nicht nach Hause kommen. Dass die Chauffeure nach Hause kommen, wollte die EU erreichen, nur hat sie das wie so vieles nicht geschafft. Ich sehe es so, es muss sein wie in Belgien dort wo der Lausberg kontrolliert. Wenn der Chauffeur monatelang nicht zu Hause war eine fette Strafe für den Unternehmer. Weiterfahrt erst wenn bezahlt ist.
Naja, das Probem sieht man schon, gerade wenn man mal sieht, wie die Auswechselfahrer auf Parkplätze gekarrt werden und dann Riesenberge an Lebensmitteln auspacken, welche se in den LKW Räumen müssen. Da ist einfach kein Platz für ein menschliches Leben.
Zitat von Wildflower im Beitrag #12Es hilft nzr wenn beide, Fahrer und Unternehmer empfindliche Strafen bekommen. Erst dann wird auch der Fahrer auf das Hotelzimmer bestehen. Und der Chef muss entsprechend kalkulieren.
Den Zusammenhang habe ich so noch nicht verstanden. Vor allem, weil ich denke das Fahrer, die solche Touren regelmäßig übernehmen (müssen) aus Gründen nicht auf irgendwas bestehen können.
Hotel ist ja nicht Pflicht, aber die Geschlechtergerechte Unterbringung auf Kosten des Unternehmers.
Zitat Und selbst wenn ich meinem Arbeitgeber eine "Hotelübernachtung" abtrotze, dann lande voraussichtlich ich in einem dafür frisch errichteten Containerdorf. Das ist baugleich mit den Sozialcontainern von Baustellen. Da bin ich in der Hütte nicht schlechter bedient.
doch, bist schlechter bedient. Es fehlt der Zugang zu Sanitäreinrichtungen, welcher beim Hotel o.ä. inklusive ist
Zitat Worum es aus meiner Sicht geht ist nicht, wo exakt die Leute schlafen, sondern das sie nach Hause zur Familie kommen können. Um die Kalkulation des Chefs mache ich mir keine Sorgen. Ich würde das mit Hinweis auf die EU Vorschriften einkalkulieren und gehe davon aus das auch andere schon darauf gekommen sind. Ob es dann aber auch weitergegeben oder einbehalten wird; tja, das ist dann eine Charakterfrage.
und genau damit will man Drucck auf die ausländischen Billigheimer aufbauen.
Sehr interessant ist auch der neue Artikel 8a der VO 561/2006
Zitat Artikel 8a (1) Die Kommission stellt sicher, dass Kraftfahrer im Straßengüter- und -personenverkehr leichten Zugang zu Informationen über sichere und gesicherte Parkflächen haben. Die Kommission veröffentlicht eine Liste aller zertifizierten Parkflächen, damit den Fahrern Folgendes in angemessener Form geboten wird: – Erkennen und Verhindern von unberechtigtem Eindringen – Beleuchtung und Sichtverhältnisse – Kontaktstelle und Verfahren für Notfälle – Geschlechtergerechte sanitäre Einrichtungen – Möglichkeiten zum Kauf von Lebensmitteln und Getränken – Kommunikationsverbindungen – Stromversorgung. Die Liste dieser Parkflächen wird auf einer einheitlichen amtlichen Internetseite veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.